Hallo in die Runde,
ich habe vor zwei Wochen Kameraequipment auf ebay Kleinanzeigen eingestellt und mich mit einem Käufer auf einen Preis geeinigt. Die Preisfindung per E-Mail habe ich vorliegen. Zur Abwicklung war abgemacht, dass ich die Kamera per Nachname rausschicke, der Kunde sie beim Postboten bezahlt und entgegennimmt.
Der Kunde wurde beim ersten Zustellversuch nicht zuhause angetroffen und benachrichtigt, dass er die Sendung in der nahegelegenen Filiale binnen 7 Werktagen abholen kann.
Da innerhalb der ersten beiden Werktage keine Reaktion erfolgte und ich per tracking das Paket nach wie vor in der Filiale aufbewahrt sah, informierte ich den Kunden mehrmals per E-Mail dieses doch bitte abzuholen und zu bezahlen. Morgen endet die Lagerungsfrist, bevor das Paket an mich zurück gesendet wird. Der Kunde antwortet nicht mehr auf meine E-Mails und die Handynummer scheint ebenfalls nicht zu existieren.
Welche Möglichkeiten habe ich? Ist rechtlich ein bindender Kaufvertrag zustande gekommen, mit dem ich die Zahlung zum ausgemachten Preis sowie die Begleichung der entstandenen Versandgebühren einfordern kann? Da es sich um knapp 700 Euro handelt und ich das Verhalten des Käufers nicht akzeptieren möchte, wäre ich dankbar, würdet ihr mir Möglichkeiten aufzeigen. Wäre eine schriftliche Aufforderung zur Zahlung mit Hinweis auf mögliche rechtliche Schritte eine sinnvolle, erste Maßnahme? Als Einschreiben mit Rückschein würde ich auf diese Weise zumindest erfahren, ob der vermeintliche Kunde überhaupt an der Adresse anzutreffen ist und es sich lohnt weitere Energie hineinzustecken. Oder?
Über Expertenmeinungen würde ich mich freuen!
Schöne Grüße,
C. Meyer