und selbst wenn… was willst du machen? wenn er nicht zahlt? ihn verklagen??
neu einstellen und fertig!
da wären mir zeit & nerven zu schade… oder stell es bei ebay direkt ein, dann haste wenigstens noch die mgl. den käufer verwarnen zu lassen, wenn er nicht zahlt.
Bin kein Rechtsexperte, vermutlich ist er Zustande gekommen, aber ohne die Zahlung ist das nicht viel Wert. Was wollen Sie erreichen? Klagen?
Ihnen sind keine Kosten entstanden, Artikel nochmal einstellen, Problem erledigt.
In solchen Fällen bringt es nichts auf sein Recht zu bestehen.
Ich hätte die Annonce so lange nicht gelöscht, bis Geld auf dem Konto ist. Vielleicht hat sich bis dahin schon ein weiterer potetieller Kunde gemeldet und ist mit dem bezahlen schneller. Einfach nochmal die Annonce einstellen. Viel Glück!
und selbst wenn… was willst du machen? wenn er nicht zahlt?
ihn verklagen??
die Frage war nach der Rechtslage. Die Antwort auf die Frage ist: Ja, es gibt einen Vertrag. Die Konditionen wurden festgelegt und die Parteien haben sich mit den Konditionen Einverstanden erklärt. Die Willenserklärung liegt vor. Die Leistung ist also einklagbar.
neu einstellen und fertig!
da wären mir zeit & nerven zu schade…
Kommt auf den Wert der Ware an oder wie schwer es ist die Ware los zu eisen. Aber idR würde ich dem zustimmen.
oder stell es bei
ebay direkt ein, dann haste wenigstens noch die mgl. den
käufer verwarnen zu lassen, wenn er nicht zahlt.
Naja, bei Kleinanzeigen fallen keine Gebühren an. Und ebay kann abgesehen von „Du böser Bub Du“ sagen, auch nicht viel mehr machen.
Hallo,
bei Kleinanzeigen ist das so eine Sache. Wenn hier jemand mündlich was zusagt, kann es nicht verbindlich sein. Hier fehlt auch irgendwie die Handhabe, der Verkauf findet ja nicht über die ebayplattform statt. Es verhält sich so, wie mit Zeitungsanzeigen, da kann auch jemand anrufen, aber evtl. doch nicht kaufen.
Außerdem gibt es selbst bei ebay Auktionen ein Rücktrittsrecht als Käufer.
Ich hätte die Annonce so lange nicht gelöscht, bis Geld auf
dem Konto ist. Vielleicht hat sich bis dahin schon ein
weiterer potetieller Kunde gemeldet und ist mit dem bezahlen
schneller.
daran merkt man deutlich, dass Du genau gar keine Ahnung hast. Was meinst du wohl, was passiert, wenn man dem ersten Kunde zusagt und dann der zweite sie bekommt, hm? Genau: der erste kann dann die Ware einklagen. Der Verkäufer muss sie ihm dann entweder beschaffen oder Schadensersatz zahlen. Und darf auch noch ggf. Anwalt und Gericht etc.zahlen.