Hallo.
Ich habe eine frage zu ebay kleinanzeigen. wenn ich als käufer bei einem Angebot anfrage, die Kaufzusage per mail bekomme und dieser mir daraufhin (versand wurde vereinbart) eine Kontonummer gibt, ich das geld darauf überweise und somit meinen Kauf abschließe.
Was wäre nun, wenn derjenige das geld einfach einkassiert und nichts schickt? wie rechtssicher bzw rechtsgültig ist ein solches Kaufverfahren?
Sind die Emails als beweise für seinen „betrug“ bei der polizei zugelassen, sodass eine Anzeige chancen auf erfolg hätte? 
Ich habe nur gelesen, das Emails nicht als Verträge zugelassen sind, da sie kein Dokument darstellen.
Hallo, tja, ich würde mal in der Forumsuche http://forum.ebay-kleinanzeigen.de/index.php gucken, da wird einem meist geholfen. Ich kenn mich leider mit den Kleinanzeigen nicht aus bei ebay, aber im Forum findet man immer jemanden, der sich damit auskennt!
Viele Grüße Angelika
Hallo jojobrueck,
leider habe ich keine Ahnung von den rechtlichen Hintergründen bei ebay. Da müssten Sie einen anderen Experten fragen. Vielleicht auch nicht unbedingt „ebay“ als Schlagwort eingeben. Das Problem gibt es ja auch bei anderen online-käufen.
Tut mir leid, dass ich nicht weiterhelfen kann.
Ich wünsche trotzdem noch frohe Pfingsten.
Viele Grüße