Ebay Konflikt Artikelzustand

Hi,

folgende Situation

ein Artikel wird von Verkäufer V bei Ebay eingestellt, der in der Beschreibung als defekt angeboten wird. V ist aber ein Fehler beim einstellen passiert und in den Artikelmerkmalen steht der Artikel als Neu drin.

Käufer K, der kein deutsch kann und den Artikel trotzdem gekauft hat. Hat nun einen neuen Artikel erwartet und möchte sein Geld zurück.

Was ist in solchen Fällen angebracht?

Euer Zar

Hallo,

ich würde in so einem Fall die Hälfte ders Verkaufspreises erstatten.

Gruß

Schwer zu beurteilen, hier widersprechen sich zwei Eigenschaften in der Beschreibung. Ich würde auch den Artikel zurücknehmen und neu anbieten. Wie ein Gericht in so einem Fall entscheiden würde käme sehr auf die Details an, ich vermute mal, dass man auch gleich eine Münze zur Entscheidungsfundung werfen könnte. :wink:

Hallo,
Du hast einen Fehler gemacht.
Gib ihm das Geld zurück und pass beim nächsten mal besser auf.
Verbuche es als Lehrgeld.
Gruß Rumburak
der es schon als dreist empfindet einen zugegebenermaßen selbstverschuldeten Fehler auf einen Andern abwälzen zu wollen.

ein Artikel wird von Verkäufer V bei Ebay eingestellt, der in
der Beschreibung als defekt angeboten wird. V ist aber ein
Fehler beim einstellen passiert und in den Artikelmerkmalen
steht der Artikel als Neu drin.

Käufer K, der kein deutsch kann und den Artikel trotzdem
gekauft hat. Hat nun einen neuen Artikel erwartet und möchte
sein Geld zurück.

Es kommt, wie so oft bei rechtlichen Fragen, „drauf an“, und zwar darauf, wie das Angebot auszulegen ist:

Wenn aus dem Angebot im ganzen deutlich zu erkennen ist, dass der angebotene Artikel gebraucht ist (z.B. weil das ausdrücklich in der Beschreibung steht und die Abbildungen keine eingeschweißte Originalware, sondern das übliche Gebrauchtwarenbild - Einzelteile ohne Folien auf Laminatboden - zeigen), dann kann der Verkäufer den Artikel so liefern, wie er ist, ohne sich Gedanken machen zu müssen. Dass das Häkchen versehentlich bei „neu“ gelandet ist, spielt dann keine Rolle.

Ist aber aus der Artikelbeschreibung nicht klar, dass der Artikel gebraucht ist, dann besteht die Gefahr, dass als Beschaffenheit „neu“ vereinbart ist. Da der Artikel das nicht ist, ist er mangelhaft und der Verkäufer zur Gewährleistung verpflichtet. Um das zu vermeiden, müßte der Verkäufer den Vertrag anfechten - und zwar besser gestern als heute - denn die Erklärung, dass er einen neuen Artikel verkaufe, hat er ja gar nicht abgeben wollen; er hat sich schlicht verklickt. In diesem Fall muß er dem Käufer den Kaufpreis erstatten (plus Kosten, die dem Käufer durch die Vollziehung des vermeintlichen Vertrags entstanden sind (Versand- und Rücksendekosten).

Dass der Käufer kein Deutsch kann, spielt übrigens weder in dem einen noch dem anderen Fall eine Rolle. Bei der Auslegung kommt es auf den durchschnittlichen Empfänger an und das ist bei einem auf den deutschen Markt zugeschnittenen deutschsprachigen Angebot nur der deutschsprachige Kunde. Dass der Käufer hier nur nach Gefühl geklickt hat, ohne verstehen zu können, was er da macht, muß den Verkäufer nicht interessieren.

Also: „Du hast einen Fehler gemacht, gib ihm das Geld zurück“ ist definitiv zu kurz gehopst.

Hallo,

ich würde in so einem Fall die Hälfte ders Verkaufspreises
erstatten.

und warum nicht alles?

Gruß

S.J.

Hallo,

Käufer K, der kein deutsch kann und den Artikel trotzdem
gekauft hat. Hat nun einen neuen Artikel erwartet und möchte
sein Geld zurück.

stellt dir vor, du bietest auf einen Artikel, der in einer Fremdsprache beschrieben ist und da würde als Artikelzustand „neu“ stehen und den Rest würdest Du nicht richtig verstehen.

Was würdest Du erwarten? Einen defekten Artikel?

Ich finde es selbstverständlich, dass der Kauf rückabgewickelt wird und man sich beim Käufer entschuldigt.

Gruß

S.J.

Ich würde die Beschreibung erstmal durch ein Programm übersetzen lassen.

Gegenfrage: Stell dir vor in der Beschreibung steht drin, der Artikel kann erst in 100 Tagen geliefert werden. Die Beschreibung ist klarer Bestandteil der Auktion! Ich würde niemals auf etwas bieten, wo ich nicht weiss was in der Beschreibung steht.

Hi

stellt dir vor, du bietest auf einen Artikel, der in einer
Fremdsprache beschrieben ist und da würde als Artikelzustand
„neu“ stehen und den Rest würdest Du nicht richtig verstehen.

Dann würde ich erst gar nicht bieten.
Ich kann doch nicht davon ausgehen, daß ich bekomme was ich glaube zu bekomme, wenn ich einen Beschreibungstext nicht lesen kann, weil ich der Sprache nicht mächtig bin.

Wenn ich in einem Vertrag das Kleingedruckte nicht lese (oder nicht verstehe) kann ich mich ja auch nicht auf Unwissenheit berufen.

In diesem Fall ist dem Verkäufer ein Fehler passiert, für den er gerade stehen sollte, aber die Schuld liegt nicht alleine bei ihm.

Gruß
Edith

Hallo,

Gegenfrage: Stell dir vor in der Beschreibung steht drin, der
Artikel kann erst in 100 Tagen geliefert werden. Die

was klar den Ebay Bestimmungen wiedersprechen würde …
Außerdem geht es darum doch gar nicht.

Der Artikel wurde als neu beschrieben, ist es aber nicht.

Gruß

S.J.

Hallo,

ich würde in so einem Fall die Hälfte ders Verkaufspreises
erstatten.

und warum nicht alles?

Weil der Käufer ja auch einen Teil der Schuld trägt. Er hätte fragen können oder einfach nicht kaufen sollen, wenn er nichts versteht.

Gruß

Gruß

S.J.

Robin

Hallo,

und warum nicht alles?

Weil der Käufer ja auch einen Teil der Schuld trägt. Er hätte
fragen können oder einfach nicht kaufen sollen, wenn er nichts
versteht.

aha. Da macht man also einen gravierenden Fehler und versucht die Schuld auf jemand anderen zu schieben.

Zum Glück ist es in Deutschland nicht so einfach. Hier wäre zu prüfen ob der Vertrag vom Käufer anfechtbar wäre, da eine abweichende Artikelbeschreibung vorlag und somit die Willenserklärung, unabhängig davon ob der Käufer den restlichen Text verstehen konnte, so hätte abgegeben werden sollen.

Gruß

S.J.