ein Artikel wird von Verkäufer V bei Ebay eingestellt, der in
der Beschreibung als defekt angeboten wird. V ist aber ein
Fehler beim einstellen passiert und in den Artikelmerkmalen
steht der Artikel als Neu drin.
Käufer K, der kein deutsch kann und den Artikel trotzdem
gekauft hat. Hat nun einen neuen Artikel erwartet und möchte
sein Geld zurück.
Es kommt, wie so oft bei rechtlichen Fragen, „drauf an“, und zwar darauf, wie das Angebot auszulegen ist:
Wenn aus dem Angebot im ganzen deutlich zu erkennen ist, dass der angebotene Artikel gebraucht ist (z.B. weil das ausdrücklich in der Beschreibung steht und die Abbildungen keine eingeschweißte Originalware, sondern das übliche Gebrauchtwarenbild - Einzelteile ohne Folien auf Laminatboden - zeigen), dann kann der Verkäufer den Artikel so liefern, wie er ist, ohne sich Gedanken machen zu müssen. Dass das Häkchen versehentlich bei „neu“ gelandet ist, spielt dann keine Rolle.
Ist aber aus der Artikelbeschreibung nicht klar, dass der Artikel gebraucht ist, dann besteht die Gefahr, dass als Beschaffenheit „neu“ vereinbart ist. Da der Artikel das nicht ist, ist er mangelhaft und der Verkäufer zur Gewährleistung verpflichtet. Um das zu vermeiden, müßte der Verkäufer den Vertrag anfechten - und zwar besser gestern als heute - denn die Erklärung, dass er einen neuen Artikel verkaufe, hat er ja gar nicht abgeben wollen; er hat sich schlicht verklickt. In diesem Fall muß er dem Käufer den Kaufpreis erstatten (plus Kosten, die dem Käufer durch die Vollziehung des vermeintlichen Vertrags entstanden sind (Versand- und Rücksendekosten).
Dass der Käufer kein Deutsch kann, spielt übrigens weder in dem einen noch dem anderen Fall eine Rolle. Bei der Auslegung kommt es auf den durchschnittlichen Empfänger an und das ist bei einem auf den deutschen Markt zugeschnittenen deutschsprachigen Angebot nur der deutschsprachige Kunde. Dass der Käufer hier nur nach Gefühl geklickt hat, ohne verstehen zu können, was er da macht, muß den Verkäufer nicht interessieren.
Also: „Du hast einen Fehler gemacht, gib ihm das Geld zurück“ ist definitiv zu kurz gehopst.