Ebay konkurrent

denn er hat mit diesem recht:

Wenn einer schon im Voraus ans klagen denkt sollte er besser
bei einem „normalen Händler“ kaufen, denn da zahlen Sie auch
den normalen Preis und bekommen Ihre normalen Rechte.

und hiermit hat er auch recht:

…Drohen Sie in einem Geschäft auch gleich mit
Gericht oder unterstellen Sie jedem Verkäufer
„Betrugabsichten“.

und hiermit hat er erst recht Recht:

Ich habe Sie nicht aufgefordert diesen Artikel zu kaufen.Sie
haben gefragt und ich habe geantwortet. Ich bin nicht
verpflichtet eine Kniefall zu machen nur weil Sie mir gedroht
haben auch gnädigerweise für den Artikel bieten zu wollen wenn
ich Ihnen 60 Jahre Umtauschrecht und 200 Jahre Garantie gebe.

er sagt, was der Getzgebern noch zu formulieren versucht.

gruss

Hi ich denke, er hat ein Unternehmen und verkauft eben so
nebenbei ein paar sachen

Unter jeder Mail steht:
www.herzosportshop.de

In jedem Fall ist er wohl klar Unternehmer im Sinne von § 14 BGB durch die Art und Weise und insbesondere den Umfang der Geschäfte.

Zu den Emails: persönliche Kontaktaufnahme ist nicht angebracht, insbesondere wenn man da böse und unbegründete Worte verwendet.

Wenn es Dir ernst ist, dann gehe den offiziellen Weg. Es wird ohnehin Zeit, daß bei Ebay eine Reihe von Leuten aufklatscht. Ich habe gerade auch Streß mit einem Möchtegern-Privatverkäufer. Nur mir ist für ein paar Euro meine Zeit zu schade.

Hi Local…

hast du gesehen, dass es um Schuhe geht?

Und bei Kleidung schickt man einfach mal ein paar Dinge auch wieder zurück.
Das geht jedem so, der schon mal bei otto oder Quelle bestellt hat.
Und bei Kleidung ist es eben auch für mich als Kunden wichtig, dass ich ein rückgaberecht habe.

denn er hat mit diesem recht:

nee, hat er nicht… es gibt keine offizielle Zweiklassenverkäuferregelung. Und ich kann auch als Kunde nicht so einfach auf meine Rechte verzichten.
Und viele Kunden kennen die Winkelzüge nicht…das kann man ausnutzen oder sich korrekt verhalten.

Wenn einer schon im Voraus ans klagen denkt sollte er besser
bei einem „normalen Händler“ kaufen, denn da zahlen Sie auch
den normalen Preis und bekommen Ihre normalen Rechte.

und hiermit hat er auch recht:

…Drohen Sie in einem Geschäft auch gleich mit
Gericht oder unterstellen Sie jedem Verkäufer
„Betrugabsichten“.

Und meine Mals waren normal nett formuliert, ich habe sie nur nicht mehr, da ich sie über den Online account oder die Ebay kontaktseite geschickt habe.
ich wollte einfach sehen, wie er reagiert.
Ich habe mich als Kunde ausgeeben und einfach mal gefragt, ober sie auch wieder zurücknimmt, wenn sie mir nicht passen…

und hiermit hat er erst recht Recht:

Ich habe Sie nicht aufgefordert diesen Artikel zu kaufen.Sie
haben gefragt und ich habe geantwortet. Ich bin nicht
verpflichtet eine Kniefall zu machen nur weil Sie mir gedroht
haben auch gnädigerweise für den Artikel bieten zu wollen wenn
ich Ihnen 60 Jahre Umtauschrecht und 200 Jahre Garantie gebe.

er sagt, was der Getzgebern noch zu formulieren versucht.

Soweit ich wei, versucht der gesetzgeber auch die Wehrpflichtz uvertändern und trotzdem werden noch rekruten eingezogen.

Wenn es der Gesetzgeber verändert, werde auch mein Verhalten ändern.

Gibst du mir Recht?

Schwachsinnsgeblaber - mehr kann mal wohl du den Kommentaren nicht sagen!

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