Ebay konkurrent

Hallo liebes Forum

mal angenommen mein Ebaykonkurrent verkauft die selben artikel wie ich in einer Privatauktion und hat das mittlerweile 1000 mal gemacht.

Wie kann ich diesem Treiben ein Ende setzen?

Denn mit so sachen wie Steuern oder Umtauschrecht sind so Preise nicht zu halten

Grüße
P

Falsches Forum oder? habe die Ebaysparte eben erst

entdekct

Hallo liebes Forum

mal angenommen mein Ebaykonkurrent verkauft die selben artikel
wie ich in einer Privatauktion und hat das mittlerweile 1000
mal gemacht.

Wie kann ich diesem Treiben ein Ende setzen?

Denn mit so sachen wie Steuern oder Umtauschrecht sind so
Preise nicht zu halten

Grüße
P

Hä???

Wieso sollte er nicht die gleichen Waren verkaufen wie du???

Du möchtest ihm das verbieten, damit du höhere Preise nehmen kannst???

Und du glaubst, dafür gäbe es ein Gesetz???

Langsam wir das hier zu einem Spaßforum.

Levay

Ach, du meinst - jetzt verstehe ich - mit „privat“, dass Unternehmer sei?

Na, dann zeig ihn doch an, er wird ja wohl kaum die nötigen Steuern abführen. :smile:

Levay

Ich finde, das passt inhaltlich sehr viel eher ins Rechtsforum, das war also schon richtig.

Levay

Hä???

Wieso sollte er nicht die gleichen Waren verkaufen wie du???

Du möchtest ihm das verbieten, damit du höhere Preise nehmen
kannst???

Und du glaubst, dafür gäbe es ein Gesetz???

Ja, zum Glück gibt es das, nagelneu sogar! Denn so wie ich den Fall verstehe, handelt es sich um unlauteren Wettbewerb. Der Fragesteller verkauft den Artikel tausendfach als „Unternehmer“ iSd BGB mit Gewerbeschein und 16% Umsatzsteuer. Der andere verkauft das Zeug so wie unsereins ein doppelt geschenktes Buch oder eine ausgediente Grafikkarte. Wahrscheinlich setzt er noch den Schwachsinn mit dem „neuen EU-Recht“ hinzu.

Ich bin froh, dass es dafür ein Gesetz gibt!

Langsam wir das hier zu einem Spaßforum.

Naja, bei manchen Beiträgen bleibt einem das Lachen schon irgendwo stecken…

Levay

Ach, du meinst - jetzt verstehe ich - mit „privat“, dass
Unternehmer sei?

Na super, erst schimpfe ich los und dann sehe ich, dass Du’s doch noch gemerkt hast…

Ich sehe, du hast mich verstanden…

ja, wie zeig ich ihn an…?

sag ich hallo finanzamt schaut doch mal in die Auktion nummer
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&it…

er beruft sich auch auf dieses neue EU Recht…
was bedeutet das?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

ja, er tut das mit dem neuen Eu Recht was bedeutet das?

Ich dachte, alle Händler müssen jetzt reinschreiben, dass sie 14 Tage Widerrufsrecht einräumen?

EU ‚Recht‘

er beruft sich auch auf dieses neue EU Recht…
was bedeutet das?

Also dieses angebliche EU Recht schreibt vor, dass auch Privatverkäufer ein Jahr Gewährleistung geben müssen, sofern es nicht beim Verkauf ausgeschlossen wurde. Deswegen steht das immer fein in allen Auktionen drin, denn niemand möchte gern für einen 1€ - Artikel ein Jahr lang alle Gewährleistungsansprüche entgegennehmen, oder?

Ein gewerblicher Verkäufer jedoch kann die Gewährleistung nicht ausschließen. Aber ganz ehrlich wenn ich mir ansehe: Im letzten Monat erhaltene Bewertungen (da kann man noch mindestens 20 - 30 Auktionen draufrechnen, die nicht / noch nicht bewertet wurden): 312 Aber dazu eben dieser „Privatverkäuferabsatz“ - da erkennt jeder, dass der Schmu macht.

LG Timi

Hallo!

Auch wenn es schon oft gesagt wurde: der Satz mit dem EU Recht ist so natürlich Unsinn.

Wenn man erstens einmal ganz genau ist, geht es um das EG-Recht, wobei man das verzeihen kann, da selbst Juristen die Begriffe EG und EU dauernd verdrehen (obwohl das rechtlich auch in der Praxis einen Unterschied machen kann).

Es gibt EG-Richtlinien, wie zB die FernabsatzRL, in der das Widerrufsrecht verankert ist. Diese RL gelten (im Unterschied zur EG-Verordnung) aber nicht unmittelbar in den Mitgliedsländern, sondern müssen in nationales Recht umgesetzt werden. Deshalb ist das Widerrufsrecht im nationalen Zivilrecht geregelt und nur aus diesem kann man einen Anspruch ableiten (eine direkte Anwendung einer EG-RL gibt es im Zivilrecht, also im horizontalen Verhältnis, nichteinmal im Ausnahmefall, diese Frage wurde vom EuGH schon geklärt). Das gleiche gilt für die VerbrauchsgüterkaufRL, in der bestimmte Gewährleistungsansprüche des Verbrauchers verankert sind. Auch diese ist umgesetzt im nationalen Recht.

Der Gewährleistungsanspruch besteht daher auf Grund des inländischen Zivilrechts und nicht auf Grund EU Rechts.

Gruß
Tom

2 „Gefällt mir“

Hallo,

wenn ich Deinen sorgfältig formulierten Artikel richtig verstehe, geht es um folgenden (natürlich fiktiven) Sachverhalt:

  1. Du bist gewerblicher VK bei ebay und verkaufst dort Artikel X und kommst allen Verpflichtungen nach, die damit verbunden sind (Rechnung mit MwSt, angemeldetes Gewerbe, Gewährleistung, AGB in der Auktion, 14 Tage Rückgabe, Postanschrift in jeder Auktion, usw.)

  2. ein Mitbewerber verkauft ebenfalls (scheinbar gewerblich) Artikel X bei ebay, allerdings hält er sich nicht an die o.g. Regelungen

  3. Du möchtest die armen Käufer vor diesem Schurken schützen, der sie ihrer Rechte beraubt und fragst Dich daher, was Du tun sollst.

Falls es dies ist, kannst Du folgendes tun:

  1. stelle ihn im ebay-Verkäuferforum an den Pranger
  2. melde ihn bei ebay
  3. melde ihn bei http://www.wettbewerbszentrale.de
  4. finde seine Adresse heraus und gib seinem Finanzamt einen Tipp

Gruß,

Myriam

Hallo liebes Forum. die Ebay sparte habe ich eben erst
entdeckt!

mal angenommen mein Ebaykonkurrent verkauft die selben artikel
wie ich in einer Privatauktion und hat das mittlerweile 1000
mal gemacht.

Wie kann ich diesem Treiben ein Ende setzen?

Denn mit so sachen wie Steuern oder Umtauschrecht sind so
Preise nicht zu halten

Grüße
P

Hi,

sind es hochpreisige Artikel? Wenn nein, würde ich mal schnell einen Testkauf machen. Dann kannst du sehen, ob er dir eine Rechnung mit Mwst. mitsendet. Wenn nein, ist die Sache klar, dass er um den Fiskus herum arbeitet.

Ich würde dir dann folgendes empfehlen:

  1. Beobachte deinen Konkurrenten einen Monat lang; lade dir jede Auktion nach Ablauf herunter (bzw. ausdrucken als PDF-File) - als Beweissicherung

  2. Kopiere die Daten aus der Verkaufsübersicht in eine Excel-Tabelle. Du kannst so für das Gericht, Finanzamt… eine schöne Liste erstellen. Summiere seine Verkäufe auf und errechne am besten gleich seine Steuerschuld. Dann sieht das Finanzamt, um welche Summen es hier geht.

  3. Erstelle ein kleines Paket mit der Übersichtsliste und deinen sonstigen Infos, Kopien etc. und sende diese per Post an folgende Stellen:

  • Finanzamt (Steuerfahndung) seiner Stadt
  • Gewerbeaufsichtsamt
  • Wettbewerbszentrale
  • IHK (er zahlt mit Sicherheit auf keine IHK-Mitgliedsbeiträge)
  1. Suche dir einen RA, der aufs Internet spezialisiert ist. Dieser soll deinem Konkurrenten eine Abmahnung und Unterlassungserklärung wegen den fehlenden Pflichtangaben zusenden.

  2. Melde deinen Konkurrenten bei der Wettbewerbszentrale zusätzlich online und bitte diese ebenfalls, eine Abmahnung und Unterlassungserklärung wegen den fehlenden Pflichtangaben auszusprechen. Hierfür gibt es bei der Wettbewerbszentrale eine eigenes Online-Formular.

Hier findest du noch wertvolle Tipps zu diesem Thema: http://www.wettbewerbszentrale.de/de/news/detail.asp…

Gruß

Hallo liebes Forum

Wie kann ich diesem Treiben ein Ende setzen?

sofern du dich nicht zum erfüllungsgehilfen des finanzamtes oder der kunden deines konkurrenten machen willst, wofür es keinen anlaß gibt, da beide wege im ergebnis nicht dazu führen, daß dein konkurrent den laden dicht macht, bleibt nur das wettbewerbsrecht. das setzt aber voraus, dass er wirklich unlauteren wettbewerb betreibt und dafür ist bislang nichts vorgetragen, weil alles andere steuer- und gewährleistungsfragen sind, die den wettbewerb als solchen zumindest im rechtssinne nicht im geringsten betreffen.

mft astrachan

Denn mit so sachen wie Steuern oder Umtauschrecht sind so
Preise nicht zu halten

Auch wenn man das in diversen Foren so liest: Ich weiß immer noch nicht, welchen nennenswerten Einfluß Steuer / Schwarverkauf auf die Preisgestaltung haben soll. Entscheidend ist mehr die Kostensituation. Und da ist Dir ein Wohnzimmerverkäufer nunmal überlegen, ob der nun schwarz verkauft oder nicht. Abgesehen davon ist das reine Spekulation.

Der (untaugliche) Versuch, die Gewährleistung durch „Privatverkauf“ auszuschließen, mag betriebswirtschaftliche Gründe haben und ist allenfalls wettbewerbsrechtlich von Bedeutung. Wobei es für den Profiverkäufer nicht das Problem sein wird, Konkurrente oder (in deren Verlängerung) die WBZ auflaufen zu lassen.

Hallo,

Denn mit so sachen wie Steuern oder Umtauschrecht sind so
Preise nicht zu halten

Auch wenn man das in diversen Foren so liest: Ich weiß immer
noch nicht, welchen nennenswerten Einfluß Steuer /
Schwarverkauf auf die Preisgestaltung haben soll. Entscheidend
ist mehr die Kostensituation. Und da ist Dir ein
Wohnzimmerverkäufer nunmal überlegen, ob der nun schwarz
verkauft oder nicht. Abgesehen davon ist das reine
Spekulation.

Es ist doch logisch. Wenn er keine Steuern abführen muss, kann er die Waren zu einem geringen Preis anbieten, als jemand, der die Steuern brav und artig abführt. Jemand, der artig beim Finanzamt als Gewerbebetreibender gemeldet ist, muss die Steuern auf den Preis draufschlagen um den gleichen Gewinn zu erzielen, wie jemand, der ganz ohne Mehrwertsteuer handelt. Und somit kann er im Preis nicht mehr mit dem unartigen Konkurrenten mithalten. Logisch, oder.

Gruß,
Larina

Hi,

darum hatte ich geschrieben „angebliches EU Recht“.

Trotzdem ist deine Erklärung natürlich viel besser.

LG Timi

Hi,
ich denke es hat wenig bis gar nichts mit dem Internet zu tun.
Es bleibt der selbe Pfusch wie im realen Leben.
Nur daß er es dank Ebay leicht hat seinen Pfuschbetrieb zu bewerben.
Natürlich ist es ein unfairer Wettbewerb, es beginnt bei der Krankenversicherung,
ihm bleiben die diversen Zwangsgeldabschröpfungsmechanismen erspart, bis hin zu
keinem Buchhaltungsaufwand etc. etc.
Ich würde aber an deiner Stelle keinerlei finaziellen Aufwand betreiben, da bis
du den einen ausgeschalten hast gibts 3 neue, die das selbe machen.
Also ersteinmal recherchieren ob er wirklich kein Gewerbe angemeldet hat.
wenn nicht, mit den Screenshoots von ein paar Wochen auf die IHK gehen, (da gibts
sicher eine Abteilung für Pfuscherbekämpfung)

eventuell machst du auch einen Testkauf den du dokumentierst

OL

Hallo,

bei dem von Dir genannten Ebayer handelt es sich wohl deutlich um einen Unternehmer.

Deine Verärgerung kann ich verstehen und es ist eine klare Sauerei.
Du kannst ihn wegen des Haftungsauschlusses nach UWG abmahnen bzw. dann auf Unterlassung klagen. Dazu habe ich die Tage eine Entscheidung gesehen.

Zudem ist das eine klare Sache für die Steuerfahndung. Da reicht es wohl schon, denen den Ebay-Namen mit entsprechender Bemerkung mitzuteilen. Den Rest sehen sie selbst, haben eh Leute, die nur Ebay beobachten.

Viel Erfolg!

Die Mails
Hi ich denke, er hat ein Unternehmen und verkauft eben so nebenbei ein paar sachen

Unter jeder Mail steht:
www.herzosportshop.de

und die Mails lauten etwa so:

Hallo.

Wenn einer schon im Voraus ans klagen denkt sollte er besser bei einem „normalen Händler“ kaufen, denn da zahlen Sie auch den normalen Preis und bekommen Ihre normalen Rechte.

Mfg

Sportverkauf
www.herzosportshop.de

Ha ha.

Sie sind wohl von Beruf Hausmeister oder rächer der Witwen und Weisen.

Letzte Aufforderung mich nicht mehr mit Ihrem Mails zu belästigen. Sonst sehe ich mich leider gezwungen einen Anwalt zu kontaktieren. ich möchte mit Ihnen keinen weitern Kontakt.


Hallo.

Schön vorsichtig sein mit den Äußerungen „Nah am Betrug“. Ihr unverschämtes Auftreten ist nämlich ziemlich nahe an einer Beleidigung.Drohen Sie in einem Geschäft auch gleich mit Gericht oder unterstellen Sie jedem Verkäufer „Betrugabsichten“.

Ich habe Sie nicht aufgefordert diesen Artikel zu kaufen.Sie haben gefragt und ich habe geantwortet. Ich bin nicht verpflichtet eine Kniefall zu machen nur weil Sie mir gedroht haben auch gnädigerweise für den Artikel bieten zu wollen wenn ich Ihnen 60 Jahre Umtauschrecht und 200 Jahre Garantie gebe.

Kundenfreundlich bin ich nur zu wirklichen Kunden und nicht zu Leuten die sich nur aufblasen. Sie haben ja das Recht eine Betrugsanzeige zu veranlassen und den Ihnen entstandenen Schaden vor Gericht zu ersteiten. Oder gibt es etwa da keinen Schaden für Sie?

Falls nicht lassen Sie mich bitte mit Ihrem Mails in Ruhe und nerven andere.

Gruß

PS: dies in meine letzte Mail in dieser Sache.


Hallo,

bei dem von Dir genannten Ebayer handelt es sich wohl deutlich
um einen Unternehmer.

Deine Verärgerung kann ich verstehen und es ist eine klare
Sauerei.
Du kannst ihn wegen des Haftungsauschlusses nach UWG abmahnen
bzw. dann auf Unterlassung klagen. Dazu habe ich die Tage eine
Entscheidung gesehen.

Zudem ist das eine klare Sache für die Steuerfahndung. Da
reicht es wohl schon, denen den Ebay-Namen mit entsprechender
Bemerkung mitzuteilen. Den Rest sehen sie selbst, haben eh
Leute, die nur Ebay beobachten.

Viel Erfolg!