Ebay - Konzertkarte - Käufer zahlt nicht

Hallo,

bitte um Meinungen zu folgendem Problem:

A verkauft bei ebay eine Konzertkarte 3 Wochen vor Auftritt der Band. Der Höchstbieter zahlt auch nach mehrmaliger Aufforderung nicht. Eine neue Auktion ist nicht mehr möglich, da das Konzert bereits gelaufen ist.

Wie sollte man vorgehen?
(Geld nicht bekommen und Konzert bereits gelaufen.)

Danke für die Hilfe!

Hallo

Wie sollte man vorgehen?

Man kann einen gerichtlichen Mahnbescheid schicken.
Ich denke, dass man Recht bekommen würde, aber es ist natürlich immer das Risiko vorhanden, dass der Käufer kein Geld hat.

Aber man kann natürlich mit rechtlichen Schritten drohen, per Einwurfeinschreiben. Oder mit Einschreiben mit Rückschein. Das ist teurer, aber beeindruckender.

Ach so: Wichtig ist immer, eine Frist zu setzen, bis wann man das Geld haben will. Und dass man ab dann Säumniszinsen berechnet. Ich weiß nicht, wie viel man da verlangen kann, ich denk mal zur Zeit ca. 5 %. Hier in diesem Falle würde ich eine Frist von 10 Tagen, nachdem er vermutlich den Brief bekommt, als angemessen betrachten.

Und man sollte auch schon anfangen, Mahngebühren zu verlangen (noch nicht zu hohe, am Anfang, aber wenigstens in Höhe des Portos).

Viele Grüße

Hallo

Wie sollte man vorgehen?

Man kann einen gerichtlichen Mahnbescheid schicken.

richtig …

Aber man kann natürlich mit rechtlichen Schritten drohen, per
Einwurfeinschreiben. Oder mit Einschreiben mit Rückschein. Das
ist teurer, aber beeindruckender.

wenn’s darum geht: es per GV zustellen lassen - das zeigt schonmal sofort „Flagge“. Kostet nicht viel mehr als ein Einschreiben/Rückschein, dass er dazu nicht mal abholen muss. Bei der Form mit dem Gerichtsvollzieher muss er schon gleich umziehen. :smile:

Gruß
Diemo

Danke für die schnelle Antwort:

Wenn also zuerst ein Brief per Einschreiben mit Zahlungsziel 14 Tagen gesendet wird, wird erstmal nichts falsch gemacht?

Die Versandkosten des Einschreibens kann man ebenfalls verlangen?

Was wäre zu machen ,wenn man auf dieses Einschreiben keinerlei Reaktion erfährt?

Danke für die schnelle Antwort:

Wenn also zuerst ein Brief per Einschreiben mit Zahlungsziel
14 Tagen gesendet wird, wird erstmal nichts falsch gemacht?

Doch, schrieb ich ja, er kann so tun, als sei der Brief nie angekommen. Damit tritt auch die Frist nicht in Kraft.

Wende Dich an die Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle des zuständigen Amtsgericht, lasse Dir einen GV nenen, der Dir Deinen Brief zustellt. Das kostet nicht mehr als ein Einschreiben mit Rückschein. Nur so kannst Du ihm wirklich den Brief zustellen.

Die Versandkosten des Einschreibens kann man ebenfalls
verlangen?

Die Kosten kommen dazu, richtig

Was wäre zu machen ,wenn man auf dieses Einschreiben keinerlei
Reaktion erfährt?

Mahnbescheid - ONLINE … wenn Einspruch, Amtsgericht …

Wenn kein Einspruch, dann hast Du einen vollstreckbaren Titel.

Gruß
Diemo

Danke für den Rat.

Also suche ich mir das Amtsgericht heraus, in dessen Bezirk der Wohnsitz des SChuldner fällt?

Dann fertige ich ein entsprechendes Schreiben mit Frist , Zahlungsaufforderung etc. und schicke dies zum Gerichtsvollzieher, der dieses dan nweiterleitet und zustellt???

Danke für den Rat.

Also suche ich mir das Amtsgericht heraus, in dessen Bezirk der Wohnsitz des SChuldner fällt?

Dann fertige ich ein entsprechendes Schreiben mit Frist , Zahlungsaufforderung etc. und schicke dies zum Gerichtsvollzieher, der dieses dan nweiterleitet und zustellt???

Danke für den Rat.

Also suche ich mir das Amtsgericht heraus, in dessen Bezirk
der Wohnsitz des SChuldner fällt?

Ja, das AG raussuchen un an die Gerichtsvollzieher - Verteilerstelle schreiben. Du kannst vermutlich auch gleich nach dem entsprechenden Formular googlen. Da hast Du dann auch die Möglichkeit, den Minibetrag per Lastschrift gleich abbuhen zu lassen. Ansonsten hält das auch wieder nur auf.

Dann fertige ich ein entsprechendes Schreiben mit Frist ,
Zahlungsaufforderung etc. und schicke dies zum
Gerichtsvollzieher, der dieses dann nweiterleitet und
zustellt???

Genau, dann gleich in doppelter Ausführung schicken!!! Wie gesagt, wenn Du das Formblatt im Internet findest - ausdrucken und beilegen - ansonsten formlos geht auch.

Die Nummer ist dann sicher - alles andere eben nicht.

Wenn die Frist verstrichen ist, kannst Du den Mahnbescheid online erwirken. Hier in NDS ist es das Zentrale Mahngericht UELZEN, Hessen ist HÜNFELD, die anderen kenne ich nicht, kann man aber ebenfalls über das Ministerium für Justiz des Bundeslandes finden.

Im Internet ausfüllen - drucken - einschicken - dann kommt eine Rechnung mit ca. 27 Euronen - bezahlen und abwarten. Wenn keine Einspruch - dann schreibt das Mahngericht Dich an und Du kannst den „Titel“ beantragen. Kosten erstmal keine.

Gruß
Diemo