Die Frage ist, ob es wirklich in Betrugsabsicht geschehen ist oder nur ein Erklärungsirrtum gewesen ist. Ich denke, eine Rückabwicklung des Kaufs ist aber in jedem Fall möglich bei diesen gravierenden Unterschieden.
Vielleicht ist der Verkäufer ja wirklich dumm oder der deutschen Sprache nicht richtig mächtig, und hat das Ganze missverstanden. Eine Betrugsasicht nachzuweisen, ist meist sehr schwer. Mit einer unkomplitzierten Rückabwicklung ist beiden m. E. eher gedient.
du hast Recht, das mit den zwei völlig widersprechenden Eigenschaften darf nicht sein; und ich habe das einfach überlesen.