Ebay LOL

Hab isch echt lustige Geschichte gerade abgeschlossen … per Entscheidung durch Ebay support. Zu meinen Gunsten, aber ein seltsamer Beigeschmack bleibt, da die Entscheidung so total willkürlich und begründungslos erfolgte wie auch schon Andere gegen mich…

Der VK, 10 positive Bewertungen und 100%, verkaufte eine für mich interessante Kombination Proz/Mainboard/Cooler und Blende. 1€ Startpreis. Es lag schon ein Gebot vor. Naja, ich nahm Kontakt auf, stellte einige Fragen um mir ein Bild vom Zustand zu machen, mit positivem ergebnis. Für mich war das ok, ich hätt normal halt gewartet und meinen sniper eingestellt.
Da fragt der ob ich das Paket für 25 nehmen würde. Ich guck rein, auktion abgebrochen, für 25 SK wieder eingestellt. Das gebahren fand ich sehr bedenklich, aber da das seltene Board nur alle paar Monate mal auftaucht wenn überhaupt, schlug ich zu :smile:
Fein, alles klar, PP gezahlt. 1 woche vergeht… nix. Kontakt auf genommen, Ja, er war ne Woche weg, verschickt dann gleich morgen.
8 Tage später, 4 versuchte Kontaktaufnahmen später ohne antwort, hab ich eine Unstimmigkeit eingeleitet. Nen Tag darauf kommt ein Paket. Ich stelle diee Unstimmigkeit wieder ab. Nun, beim auspacken des Krams aus nem Berg Papiermüll fehlt irgendwie etwas… der Prozessor.
Also wieder ne Unstimmigkeit eröffnet wegen unvollständiger Lieferung.
10 Tage lang keine Reaktion des VK. Nun lief die KlärungsFrist ab, Übergabe an Ebay zur Entscheidung. Die dauerte 5 Minuten (es hiess sie erhalten binnen 72 Stunden Nachricht) - die Mail kam beim nächsten abholzyklus… vollständige Rückerstattung.

Nun, das hatte ich nicht erwartet, eigentlich wollte ich den Prozessor… jetzt hab ich fast ein schlechtes Gewissen… weil ich nun ein funktionierendes Board für nix habe… Entscheidung für mich, obwohl ich die Entscheidung als ziemlich drastisch empfinde.

Letztesmal fühlte ich mich deutlich eindeutiger im Recht, da wurde genauso plan- und begründungslos gegen mich entschieden… würfeln die da?
pita

ich finde ebay kein gutes Portal. Angfangs war es sehr interessant, aber schon allein der Zwang, dass Verkäufer paypal akzeptieren müssen, ist für ein Grund, dort nicht zu verkaufen.

Es treiben sich bei ebay zu viele Betrüger rum, sowohl auf Verkäufer, als auch auf Käuferseite.

Du scheinst ja beinahe auch Opfer eines geworden zu sein.n Was war denn die andere Geschichte, bei der du dich mehr im Recht gefühlt hattest?

Hi,

aber schon allein der Zwang, dass Verkäufer
paypal akzeptieren müssen, ist für ein Grund, dort nicht zu
verkaufen.

Wie oder seit wann das denn? Hab schon öfter über eBay verkauft und habe kein Paypal.

Gruß,
Anja

1 „Gefällt mir“

Wie lange schon Mitglied?

Bei der Neuanmeldung ist das so, zumindest vor einigen Monaten. Vielleicht hat das eby auch schon wieder verworfen. Wäre ja gut…
es gilt nicht für Altkunden, die schon lange dabei sind, oder die schon einiges verkauft haben. Es gilt m. W. nur für eine begrenzete Zahl von vverkäufen, danach ist es wieder freigestellt.

Stimmt natürlich nicht
Hallo,

Wie oder seit wann das denn? Hab schon öfter über eBay
verkauft und habe kein Paypal.

wie bei L.B. üblich, ist die Antwort natürlich falsch. Er rudert weiter unten dann ja auch gleich wieder zurück, „ja, ich weiß auch nicht so genau, vielleicht ist das auch gar nicht (mehr) so…“.

Also das übliche Halbwissen, was er hier aber gerne zum besten gibt.

Richtig ist, dass Verkäufer mit weniger als 50 Bewertungspunkten ab dem 25. Februar 2010 nur dann Artikel einstellen dürfen, wenn sie PayPal als eine der möglichen Zahlungsmethoden anbieten.

http://news.ebay.de/showitem&id=1394

Also alles andere als ein Pay-Pal-Zwang.

Abgesehen davon kann ich nicht erkennen, was sein Beitrag zum dem Thema beigetragen hat, denn dieser hatte doch lediglich Ebay Bashing und falschen Tatsachenbehauptungen zum Inhalt.

Gruß

S.J.

genausogut kanns auch sein dass der Typ einfach verpeilt war, den Kram losgeschickt hat und weil er im Stress war den Proz vergessen hat, danach im Urlaub, knast oder Montage war und noch gar nicht weisscwas da abgegangen ist…
Den Begriff Betrug finde ich viel zu oft und leichtfertig verwendet…

um auf deine Frage einzugehehen:

in diesem Fall fühle ich mich durchaus im Recht, nur finde ich es nicht in Ordnung mit dem Hackebeil zu arbeiten. Weiss irgendjemand warum der VK nicht reagiert? ev. ist er verunfallt o.ä.? Er hat halt nur eine Teillieferung gemacht.
In dem moment in dem die Frist ablief, übergab ich die Sache eben dem Support, der mir sagte innerhalb von 72 Stunden würde eine Entscheidung gefällt.
Ich nahm an, es würde eine weitere Kontaktaufnahme versucht, ev. hat ja ebay sogar ne Tel. Nummer vorliegen… egal, 15 Sekunden nachdem ich das Telefon aufgelegt hatte nach dem Gespräch mit dem Support ging die mail ein, dass eine Rückzahlung entschieden worden wäre.

Ich bin mir jetzt noch nicht mal sicher, ob mir das bereits in nem Rechner verbaute board überhaupt gehört…? Heisst das, durch das Nichtliefern des im Angebot enthaltenen Prozessors und das Nichtreagieren auf die darauf eröffnete Klärung hat der VK sein Besitzrecht verwirkt? Ich jedenfalls habe jetzt ein MoBo und nen Kühler kostenlos… wenn das der Fall sein sollte.

Zu dem anderen Fall in dem auf ähnlich brachiale Art gegen mich entschieden wurde:

Jemand verkauft ein sehr hochwertiges Tonabnehmersystem im Beschreibungstext „vorsichtshalber als defekt“, klickt aber den Zustands-Beschreibungs-Baustein „gebraucht“ an.

„Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand und vollkommen funktionsfähig. Bei dem Artikel handelt es sich unter Umständen um ein Vorführmodell oder um einen Artikel, der an den Verkäufer nach Gebrauch zurückgegeben wurde. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers“

ok, ich hatte vor Kauf Mailverkehr, hab gefragt was damit ist, erhalte als Antwort dass es „bestimmt ok“ sei, es wär von ihrem (verst.) Vater, und der wäre immer besonders mit seinen Dingen umgegangen blabla.

Die Fotos waren genau so dass man schemenhaft das Teil erkennen konnte, nachgeforderte und gelieferte eher noch schlechter. Details waren nicht zu erkennen, aber die VK betonte nochmal sich das System noch einmal genauestens angeschaut zu haben und es sähe TOP aus.

OK, ich hab es gekauft, 45€.

Als es kam sah ich beim Auspacken schon dass es absolut nicht TOP ausschaute, es sah aus als hätte jemand (es war ein Ortofon MC-System) mit Schraubenzieher und Gewalt das (verklebte, nicht zu öffnende) Gehäuse geknackt. Ein Kanal war bei Anschlusstest völlig tot, die Nadel selbst sah ok aus.

Meine Schlussfolgerung: irgendwann ging das Teil defekt, und der Besitzer hatte sich gegedacht, schauste mal nach, vielleicht kann man ja was machen, hat das Gehäuse geknackt und sich mal die Innereien angeschaut ode sogar schlimmeres da drin getrieben. Die äusserlichen Schäden sah ein Blinder mit Krücke, hätte sie jedenfalls sehen müssen bei „genau anschauen“.

Nun, Ich habe eine Unstimmigkeit eröffnet, die VK war darauf nicht eingegangen, und am Ende wurde mir vom Support mit geteilt: Defekt oder zerstört ist wurscht, mein Pech. Ich finde dass es schon ein Unterschied ist, etwas offensichtlich zerstörtes zu verkaufen oder etwas was im Betrieb defekt gegangen ist. Das eine mag reparierbar sein, das Andere schliesst zusätzliche Schäden durch unsachgemässes Vorgehen nicht aus. Vor allem wenn gleichzeitig zugesichert wird: in gutem Zustand und vollkommen funktionsfähig
Aber der Support sah dies anders.

Ich finde in beiden Fällen hat der Support absolut undifferenziert und inkompetent entschieden.

pita

wenn drin steht defekt, dann ist es defekt. es steht ja nicht drin, leicht zu reparieren.

Hallo,

Wie oder seit wann das denn? Hab schon öfter über eBay
verkauft und habe kein Paypal.

wie bei L.B. üblich, ist die Antwort natürlich falsch. Er

Üblich?
wie ich mich angemeldet habe war es so. Deswegen habe ich ebay aber nicht benutzt.

Richtig ist, dass Verkäufer mit weniger als 50
Bewertungspunkten
ab dem 25. Februar 2010 nur dann Artikel
einstellen dürfen, wenn sie PayPal als eine der möglichen
Zahlungsmethoden anbieten
.

http://news.ebay.de/showitem&id=1394

Also alles andere als ein Pay-Pal-Zwang.

Natürlich ist es ein Zw2ang, wenn der Verkäufer die Abwicklung über paypal nicht wirksam verhindern kann.

Abgesehen davon kann ich nicht erkennen, was sein Beitrag zum
dem Thema beigetragen hat, denn dieser hatte doch lediglich
Ebay Bashing und falschen Tatsachenbehauptungen zum Inhalt.

dass du nichts pöeilst, war ja klar,wie immer halt.

Geht es noch schlimmer?
Hallo,

wie bei L.B. üblich, ist die Antwort natürlich falsch. Er

Üblich?
wie ich mich angemeldet habe war es so. Deswegen habe ich ebay
aber nicht benutzt.

es gab noch nie einen generellen PayPal Zwang für Verkäufer. Und selbst wenn das früher mal so gewesen wäre, wäre Deine Antwort immer noch falsch. Es interessiert nämlich nicht was früher ein Mal war, sondern was jetzt Sache ist.

Also alles andere als ein Pay-Pal-Zwang.

Natürlich ist es ein Zw2ang, wenn der Verkäufer die Abwicklung
über paypal nicht wirksam verhindern kann.

Du beharrst also drauf, dass Deine Aussage „aber schon allein der Zwang, dass Verkäufer paypal akzeptieren müssen“ korrekt ist. Interessant. Dass bei der Aussage relevante Fakten unterschlagen werden, tut natürlich überhaupt nicht zur Sache…

Abgesehen davon kann ich nicht erkennen, was sein Beitrag zum
dem Thema beigetragen hat, denn dieser hatte doch lediglich
Ebay Bashing und falschen Tatsachenbehauptungen zum Inhalt.

dass du nichts pöeilst, war ja klar,wie immer halt.

Es ist wie immer:

  • L.B. hat immer Recht. Selbst wenn ihm jemand das Gegenteil vor die Augen hält, versucht er sich irgendwie herauszuwursteln.

  • Wenn ihm die Argumente ausgehen, wird er beleidigend, pöbelt herum, zieht sich an Rechtschreibfehlern hoch (obwohl er da selbst alles andere als ein Vorbild ist). Kurzum: Sachlich kommt nichts oder falsches, das meiste ist off topic.

  • Er muss immer das letzte Wort haben.

Offensichtlich bin ich nicht einzige, der das so sieht:

/t/mitbenutzungsrecht-aufschiebend-bedingtes/6469856/12

S.J.

wenn drin steht defekt, dann ist es defekt. es steht ja nicht
drin, leicht zu reparieren.

Lesen lernen:

„in gutem Zustand und vollkommen funktionsfähig“

Die Rechtslage ist eindeutig zu Gunsten des Käufers, wenn die Beschreibungen derart kollidieren.

naja, du sieht das mE falsch

Basisaussage ist die Zusicherung voller Funktionstüchtigkeit durch die Auswahl Zustand: gebraucht.
Diese Beschreibung kann durch Gebrauchsspuren ev. eingeschränkt werden, aber eben nicht die grundsätzliche Funktion betreffen dürfen, die in der Beschreibung ergänzt werden sollen. Genau aus dem grund habe ich mehrmals nachgefragt und auch noch ergänzende dem Spruch „als defekt“ widersprechende Aussagen erhalten.

Nur finde ich, kann man nicht einmal das Eine zusichern und durch abweichende Beschreibung wieder aufheben. Und der Spruch: verkaufe ich vorsichtshalber „als defekt“ ist sehr fragwürdig, da dieser darauf abzielt sich vor Gewährleistung zu drücken.

Aber so sind se halt, die Asis der Nation. Da wird eben die Mülltonne des Nachbarn umgegraben und zu Geld gemacht.

pita

Ja, in dem Falle bist du aber der gegenteiligen Ansicht des Ebay-Supports. Diesen Fall haben sie zugunsten der VK geschlossen. Ebenfalls ohne jegliche Begründung.

Ich erwähnte ja schon das ich beide Ergebnisse fragwürdig finde…

mfG
pita

Hallo,

Ja, in dem Falle bist du aber der gegenteiligen Ansicht des
Ebay-Supports. Diesen Fall haben sie zugunsten der VK
geschlossen. Ebenfalls ohne jegliche Begründung.

nur hat eine Entscheidung des Ebay Supports in erster Linie etwas mit den Interessen von Ebay zu tun. Die Rechtslage ist da zweitrangig. Zudem kann ich mir nicht vorstellen, dass die unterbezahlten Studenten des Supports die Rechtslage überhaupt beurteilen können.

Gruß

S.J.

warum hast du dich eigentlich auf sowas eingelassenß Bei solchen Diskrepanzen klingeln doch dann die Alarmglocken.

war das Gebraucht: … eigentlich ne Formulierung des Verkläufers oder ist das von ebay so vorgegeben?

[MOD] Pax
Leute, bitte - es muss doch auch ohne persönliche Angriffe gehen. Ich schließe hier ab und hoffe, dass ihr euch wieder fangt.

genau das sagten die mir auch (nicht, dass sie unterbezahlt sind):
„Wir (vom Support) sind NICHT dazu da, ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen sondern innerhalb der Fristen zu einer Lösung zu kommen. Meine eigene Einschätzung kann durchaus von der getroffenen Entscheidung differieren.“

Das ist eine Auswahl die der Verkäufer trifft, in der diese Zustandseinstufung eines gebrauchten Gegenstands als „Zustand:“ eingeblendet wird. Abweichungungen davon dürfen in der Beschreibung erwähnt werden, aber Abweichungen sollten mMn nicht der Zusicherung der Funktionstüchtigkeit widersprechen. Dafür gibt es den Punkt Defekt / Als Ersatzteil, wobei ich diese Kombination total schwachsinnig finde, denn man müsste ein totaler Idiot sein, etwas Defektes als Erstatzteil zu kaufen, das defekte hat man ja schon :smile:
Defekt / Ersatzteilträger könnte ich noch akzeptieren, sofern der Gegenstand defekt sein kann und trotzdem noch brauchbare Teile enthalten kann.

Warum? weil die VK mir kurz vor Ablauf nochmal per mail den „super tollen Zustand“ bestätigt hat. Natürlich ist das immer so eine sache, ich kann nicht wissen was sie meint, vielleicht dass SIE findet dass das Teil total schön aussieht, und unheimlich toll farblich zu ihrem Teppich oder ihrer Katze passt…