Ebay macht dem Peter ein Faß auf nach pos. Bewert

noch mal neu :smile:)
Hallo,

Hans Peter streitet derzeit mit jemanden bei ebay, der ihm ein defektes Handy verkauft hat, daß ausdrücklich als funktionsfähig angeboten wurde.
Es geht um 6 Euro, die der Verkäufer nun zurücüberwiesen hat. Nach eine positiven Bewertung von Hans Peter, macht der voll das Riesenfaß auf!!!

Nun soll Hans Peter das handy zurückschicken, was erh natürlich macht. Sodann will er es „prüfen“, um es dem Peterle :wink: dann wieder zurückzusenden und dann soll das Peterle nochmal Versandkosten zahlen.

Hansemann möchte das aber nicht mehr, weil das wirtschaftlich totaler Unsinn ist. Er hat daher den Verkäufer angeboten, daß Ding einfach nochmal als defekt anzubieten und sodann das Handy an den neuen Käufer zu schicken.

Nur mal rein theoretisch gefragt:
Kann der Käufer den hans Peter allgemein dazu zwingen es zurückzunehmen, bzw. „verklagen“ und einen "Gutachter beauftragen, den der Peter dann bezahlen muss, wenn er behauptet das handy sei heile oder es am Ende repariert?

Der Verkäufer kommt den hans Peter bereits psychopathisch vor! :wink:

Hallo,

ich kann Dir nur sagen, wenn etwas defekt ist (den Beweis anzutreten, dass es schon defekt angeboten wurde, ist schwer), hat ein Lieferant nach BGB die Möglichkeit der Nachbesserung, sprich Reparatur.
Von diesem Recht möchte im konkreten Fall der Lieferant offenbar Gebrauch machen. Ist wohl auch nichts gegen einzuwenden…
Wie das mit den Versandkosten ist, weiss ich nicht.

Um sich nicht gegenseitig hochzuschaukeln, ist es m.E. immer erst mal das Beste, sich nach Möglichkeit zu einigen.

Gruß, Hemba

Hallo,

Wie das mit den Versandkosten ist, weiss ich nicht.

das ist geregelt: http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html
Zitat: „Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.“
Gruß
loderunner (ianal)

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