noch mal neu
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Hallo,
Hans Peter streitet derzeit mit jemanden bei ebay, der ihm ein defektes Handy verkauft hat, daß ausdrücklich als funktionsfähig angeboten wurde.
Es geht um 6 Euro, die der Verkäufer nun zurücüberwiesen hat. Nach eine positiven Bewertung von Hans Peter, macht der voll das Riesenfaß auf!!!
Nun soll Hans Peter das handy zurückschicken, was erh natürlich macht. Sodann will er es „prüfen“, um es dem Peterle
dann wieder zurückzusenden und dann soll das Peterle nochmal Versandkosten zahlen.
Hansemann möchte das aber nicht mehr, weil das wirtschaftlich totaler Unsinn ist. Er hat daher den Verkäufer angeboten, daß Ding einfach nochmal als defekt anzubieten und sodann das Handy an den neuen Käufer zu schicken.
Nur mal rein theoretisch gefragt:
Kann der Käufer den hans Peter allgemein dazu zwingen es zurückzunehmen, bzw. „verklagen“ und einen "Gutachter beauftragen, den der Peter dann bezahlen muss, wenn er behauptet das handy sei heile oder es am Ende repariert?
Der Verkäufer kommt den hans Peter bereits psychopathisch vor! 