eBay mal wieder

Hallo Rechtsprofies,
folgender Fall sei gegeben:
Ein Gegenstand wird bei eBay versteigert. 10-20 Minuten vor Ablauf des Gebotsendes ist der eBayserver nicht mehr erreichbar. Dies ist bei eBay protokoliert, und wird von mind. 3 Mitbietern bestätigt.
Da in dieser Zeit ein Großteil des finalen Kaufpreises eingeht will der Verkäufer den Kauf natürlich als unzulänglich erklären lassen und den Artikel erneut einstellen, da die Plattform, auf deren Grundlage ja ein gültiger Kaufvertrag zustande kommt, nicht funktionierte.
Der Käufer sieht das natürlich ganz anders (er hat ja auch ein schönes Schnäppchen gemacht).
Streitwert ca. 1000€.
Gibt es da bekannte Fälle?
Vielen Dank im vorraus,
Fin

Hallo Finboy,

folgender Fall sei gegeben:
Ein Gegenstand wird bei eBay versteigert. 10-20 Minuten vor
Ablauf des Gebotsendes ist der eBayserver nicht mehr
erreichbar. Dies ist bei eBay protokoliert, und wird von mind.
3 Mitbietern bestätigt.

Das ist nicht abwegig, sondern kenne ich aus eigener Praxis bei eBay, erst letzten Sonntag erlebt.

Da in dieser Zeit ein Großteil des finalen Kaufpreises eingeht
will der Verkäufer den Kauf natürlich als unzulänglich
erklären lassen und den Artikel erneut einstellen, da die
Plattform, auf deren Grundlage ja ein gültiger Kaufvertrag
zustande kommt, nicht funktionierte.

Der Verkäufer könnte in diesem Fall Kontakt mit eBay aufnehmen, um die Sachlage zu klären. Ein Problem ist natürlich der weitere Fall, den du beschreibst:

Der Käufer sieht das natürlich ganz anders (er hat ja auch ein
schönes Schnäppchen gemacht).
Streitwert ca. 1000€.

Für den Käufer ist das selbstverständlich ein Schnäppchen, und auf sein Verständnis könnte man hier nur hoffen, aber ohne rechtliche Grundlage.

Als reelles Beispiel: Mir ist dies letzten Sonntag tatsächlich passiert (als Käufer!), und da es um einen wirklich hochpreisigen Artikel ging (auch um ca. 1000 Euro), den ich durch den Server-Ausfall sehr(!) weit unter dem Wert ersteigert hatte, mailte mich der Verkäufer an, und wir klärten die Sache - letztendlich, gutmütig wie ich bin, trat ich vom Kauf zurück, und gut war die Sache (naja, schade für mich, aber ich bin kein Unmensch).

Als VER-käufer sieht das natürlich anders aus, dieser kann nicht von solch gutmütigen Bietern ausgehen wie von mir (ich hatte den Server-Ausfall ja ebenso bemerkt, war aber seit Tagen Höchstbietender).

Soll heißen: Stellt sich eBay quer, hätte der Verkäufer keine Chance, sondern müsste den Artikel für das erfolgreiche Gebot hergeben.

Gruß
Markus

Hi,

Wenn es sich wirklich um einen hochpreisigen Artikel handelt, sollte man nicht aus Geiz-ist-Geil-Gründen mit niedrigen Startgeboten beginnen.
Bei einem Durchschnittspreis von ~1000€ sollten die 4,80 Einstellgebühren vernachlässigbar sein und ein entsprechender Startpreis gewählt werden.
Dies ist natürlich nur meine persönliche Meinung, bin aber sehr dran interessiert, wie es weiter geht.

Gruß
Sticky

Hi Markus,
das ist ja kein Problem was eBay beizulegen hat. Das haben sie mir an der Hotline so erklärt. EBay hat nicht das Recht den Kaufvertrag als unzulänglich zu deklarieren. Klar würden die mir die Angebotsgebühren erstatten, aber darum geht es ja nicht.
Es wird in diesem Fall wohl auf einen Rechtsstreit hinauslaufen.
Die Frage ist, wie extrem darf so ein Fall denn sein. Was ist wenn man einen ganzen Tag nicht zugeifen könnte? Oder bei vier Tagen Stromausfall bundesweit (wartet noch ein paar Jahre)?
Ist die Sache mit dem bindenden Kaufvertrag auch gültig wenn die Plattform nicht funktioniert??
Micha

Ich würde das so sehen, dass der Kaufvertrag wirksam ist und der Käufer einen Anspruch auf Herausgabe der Sache gegen Zahlung des gebotenen Preises hat.
Hier
http://pages.ebay.de/help/policies/everyone-outage.html
sind die ebay-Grundsätze für Systemausfälle dargelegt, der Verkäufer hat im Falle des Systemausfalls also genügend Möglichkeiten, Situationewn wie die beschriebene zu verhindern.
Damit dürften auch Schadensersatzatzansprüche des Verkäufers gegen ebay, an die man evtl. denken könnte, ins Leere gehen (zumal der Schaden nur schwerlich zu beziffern sein dürfte).

Ciao, Wotan

Ich würde das so sehen, dass der Kaufvertrag wirksam ist und
der Käufer einen Anspruch auf Herausgabe der Sache gegen
Zahlung des gebotenen Preises hat.

Das sehe ich ganz anders! Wenn Systemausfälle und deren Folgen hingenommen werden müßten, warum erstattet eBay dann die Angebotsgebühren, und stellt den Artikel umsonst neu ein?

http://pages.ebay.de/help/policies/everyone-outage.html
sind die ebay-Grundsätze für Systemausfälle dargelegt, der
Verkäufer hat im Falle des Systemausfalls also genügend
Möglichkeiten, Situationewn wie die beschriebene zu
verhindern.

Nenn mir mal bitte nur eine Möglichkeit die ich als Verkäufer in dieser Situation habe!!!

regards,
Micha

Auch Hi,

Wenn es sich wirklich um einen hochpreisigen Artikel handelt,
sollte man nicht aus Geiz-ist-Geil-Gründen mit niedrigen
Startgeboten beginnen.
Bei einem Durchschnittspreis von ~1000€ sollten die 4,80
Einstellgebühren vernachlässigbar sein und ein entsprechender
Startpreis gewählt werden.
Dies ist natürlich nur meine persönliche Meinung, bin aber
sehr dran interessiert, wie es weiter geht.

Irgendwo gibt es ein Urteil - ich meine sogar OLG - wo ganz süffisant darauf hingewiesen wird, dass man ja bei den überwiegend 1€ Startpreisen davon ausgehen muss, dass es sich um Schrott handelt.
Anders gesagt: Pech gehabt.
Wer mit Niedrigst-Starpreisen einsteigt riskiert doch immer, dass er bei einem sehr niedrigen Preis landet. Auch wenn der server nicht ausgefallen wäre.
Bin auch gespannt, ob so ein Sachverhalt mal vor Gericht landet.
Ich fände es aber schon ein Gebot der Fairnis, wenn sich Käufer und Verkäufer da auf halben Weg treffen könnten.
Nebenbei: wegen der Zeitumstellungsschwierigkeiten, die ebay hatte, gab es doch da auch schon immer Probleme. Gehe mal zu http://www.wortfilter.de/index.html
Gruß
Peter