Ebay - Muss er die Anwaltskosten bezahlen?

Hallo,
ein Verkäufer hat bei Ebay im November 2009 einen Artikel verkauft (als Privatverkäufer), im nachhinein meinte der Käufer das er falsche Angaben gemacht habe, was doch eigentl. nicht der Fall war und das er den Artikel zurück geben will. Er ist jedoch als Privatverkäufer nicht verpflichtet den Artikel zurückzunehmen wenn dieser nicht von der Beschreibung abweicht. Er hatte ihm aber trotzdem angeboten den Artikel zurückzunehmen -Ebay zahlt der Verkäufer und die Versandkosten müsste der Käufer tragen, damit war er dann nicht einverstanden, er wollte den kompletten Betrag zurückerstattet bekommen. Darauf hin war erst mal Funkstille… Irgendwann kam dann mal Post vom Anwalt (der vorderte in seinem Schreiben das der Verkäufer den Geldbetrag überweisen sollte) zuzüglich seiner Anwaltsgegühren. Erst dann würde er den Artikel bekommen.
-Darauf hin hat der Verkäufer ihm geschrieben, das er ihm einfach den Artikel zurückschicken soll und er ihm dann den kompletten Betrag inkl. der Versandkosten zurückerstatte um den Konflikt schnellst möglich aus der Welt zu schaffen.
Aber erst den Artikel dann das Geld (Artikel war neu!).

  • Darauf hin kam das nächste schreiben, das etwas seltsam war, der Verkäufer sollte das Geld überweisen(für den Anwalt), den Artikel behält der Käufer, weil er vermutet wenn er den Artikel zurückschickt, das er kein Geld vom Verkäufer sieht oder er abzüge auf den Zustand des Artikels machen könnte.
    Warum sollte der Verkäufer seine Anwaltskosten tragen???
    Das ganze erschien ihm einwenig seltsam.
    Denken die er sei blöd…oder was soll das ganze?

Jetzt hatte er 2-3 Monate ruhe von diesen abzockern…
Vom Anwalt:
Dann kam der nächste Brief, sein mandant hat bei recherchen im internet entdeckt das der Verkäufer wieder so einen Artikel verauft und er davon ausgeht, das er gewerblich handel würde…
Er sollte alles zahlen: Artikel, Anwalt, Porto…
Sonst leitet er gerichtliche Schritte ein.

Was meinen Sie zu dem ganzen…?
Wie sollte der Verkäufer weiter vorgehen???

Rechtsschutzversicherung vorhanden?
Soll er doch gerichtliche Schritte einleiten…