Ebay - Muss ich die Anwaltskosten bezahlen?

Hallo,
habe bei Ebay im November 2009 einen Artikel verkauft (als Privatverkäufer), im nachhinein meinte der Käufer ich habe falsche Angaben gemacht, was doch eigentl. nicht der Fall ist und das er den Artikel zurück geben will. Ich bin als Privatverkäufer jedoch nicht verpflichtet den Artikel zurückzunehmen wenn dieser nicht von der Beschreibung abweicht. Hatte ihm aber trotzdem angeboten den Artikel zurückzunehmen -Ebay zahle ich und die Versandkosten müsste er tragen, damit war er dann nicht einverstanden, er wollte den kompletten Betrag zurückerstattet bekommen. Darauf hin war erst mal Funkstille… Irgendwann kam dann mal Post vom Anwalt (der vorderte in seinem Schreiben das ich den Geldbetrag überweisen sollte) zuzüglich seiner Anwaltsgegühren. Erst dann würde ich den Artikel bekommen.
-Darauf hin habe ich ihm geschrieben, das er mir einfach den Artikel zurückschicken soll und ich ihm dann den kompletten Betrag inkl. der Versandkosten zurückerstatte um den Konflikt schnellst möglich aus der Welt zu schaffen.
Aber erst Artikel dann das Geld (Artikel war neu!).

  • Darauf hin kam das nächste schreiben, das etwas seltsam war, ich sollte das Geld überweisen(für den Anwalt), den Artikel behält der Käufer, weil er vermutet wenn er den Artikel zurückschickt, das er kein Geld von mir sieht oder ich abzüge auf den Zustand des Artikels machen könnte.
    Warum sollte ich seine Anwaltskosten tragen???
    Das ganze erschien mir einwenig seltsam.
    Denken die ich bin blöd…oder was soll das ganze?

Jetzt hatte ich 2-3 Monate ruhe von diesen abzockern…
Dann kam der nächste Brief, sein mandant hat bei recherchen im internet entdeckt das ich wieder so einen Artikel veraufe und er davon ausgeht, das ich gewerblich handel…
Ich sollte alles zahlen: Artikel, Anwalt, Porto…
Sonst leitet er gerichtliche Schritte ein.

Was meint Ihr zu dem ganzen…?
Wie sollte ich weiter vorgehen???

Ich bin kein Anwalt und kann keine verbindlichen Antworten geben. Mir scheint, es handelt sich wirklich um Abzocke. Ich würde auf keinen Fall zahlen. Immerhin wolltest Du ja alle Kosten für die Rücksendung tragen.
Auf jeden Fall würde ich diesen Fall EBAY melden - mir scheint, da hat sich jemand eine ganz neue Masche überlegt. Nach meinem Gefühl kann ein Anwalt nichts machen: der Kaufvertrag ist zustande gekommen, es ist vereinbart,das Rücksendung nicht möglich ist. Gibt es diesen Anwalt wirklich? Ich würde nicht reagieren.
Hoffentlich hats geholfen. Ich bin immer zornig, dass man bei Ebay auch solchen Leuten begegnet. Ich wünscht, Ebay würde ihnen das Handwerk legen…
Grüße und viel Erfolg
wünscht connybra

Hallo,

Deine - wenn auch sehr ausführliche - Beschreibung der ganzen „Angelegenheit“ hört sich für Außenstehende (jedenfalls für mich)etwas undurchsichtig an & ist scher zu verstehen & nachzuvollziehen.

Wäre es möglich, mir die Art-Nr zu geben?

Viele Grüße

Ich bin kein Anwalt und kann dir deine Frage auch nicht genau beantworten, aber falls du Rechtsschutzversichert bist, würde ich mich mit der Versicherung mal sprechen.

Ansonsten habe ich dafür leider auch keine andere Lösung.

Viele Grüße

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]