Hallo!
Habe vor einiger Zeit einen Bikini bei ebay versteigert,
der Käufer teilte mir mit das die Ware nicht der Beschreibung entspreche. Ich bot ihm also an die Ware zurückzunehmen und ihm das Geld zurück zu zahlen.
Der Käufer wollte zuerst sein Geld und dann den Bikini zurückschicken, ich wollte das er mir zuerst den Bikini zuschickt bevor ich ihm das Geld überweise.
Ich schrieb ihm das es bei ebay so üblich wäre da ich
schonmal in einer ähnliches Situation war und ebay mir damals riet zuerst die Ware zurück schicken bevor ich eine Rückzahlung erhalten würde.
Nun hat dieser streitlustige Mensch seinen Anwalt eingeschaltet und ich habe bis jetzt zwei Schreiben von seinen zwei verschiedenen Anwälten per e-mail erhalten. In der ersten e-mail eine Fristsetzung von 7 Tagen für die Rückzahlung von 31,-(Wert) +26,68 Anwaltsgebühr…!!!
Aus Kulanz und um die Sache zu beenden zahlte ich ihm die 31,- schließlich zurück allerdings erst nach Ablauf der Frist, da ich zuvor auf meinem Standpunkt beharrte.
Nun steht in der zweiten e-mail ZITAT:
"…mein Mandant hat bestätigt, dass zwischenzeitlich die € 31,-- Ihrerseits überwiesen wurden.
Bedauerlicherweise sind unsere Anwaltsgebühren bis zum heutigen Tage nicht ausgeglichen.
Eine Rückabwicklung ergolgt Zug um Zug.
Mit dem Ausgleich unserer Gebühren befinden Sie sich im Verzug, da die Ansprüche unseres Mandanten berechtigt geltend gemacht wurden, insbesondere auch, da Sie die von uns gesetzte Frist auf den 17. Juli 2003 nicht eingehalten haben. Vielmehr haben Sie noch mit Schreiben vom 14. Juli 2003 mitgeteilt, dass die € 31,-- erst nach Erhalt des Bikinis zurücküberwiesen werden.
Ein Rechtstreit über die hier angefallenen Gebühren in Höhe von € 26,68 zu führen, wäre hier müssig und würde darüber hinaus ein Vielfaches an Kosten verursachen.
Insoweit geben wir nochmals Gelegenheit zur außergerichtlichen Erledigung der Angelegenheit, indem Sie die angefallenen Anwaltsgebühren in Höhe von € 26,68 bis spätestens
- August 2003
an uns überweisen…"
Zuerst zweifelte ich an der seriosität dieser Kanzlei aber es gibt sie wirklich… habe es überprüft.
Da ich dem Käufer von Anfang an die Rücknahme der Ware
zugesichert habe bin ich nicht bereit diese Kosten zu übernehmen.
Ich bin auch der Meinung das der Käufer sich auch zuerst an ebay hätte wenden können. Dies teilte ich der Kanzlei auch per e-mail mit.
Was kann ich noch tun??? Muss ich seinen Anwalt/Anwälte bezahlen?