Hallo,
angenommen auf der regionalen ebay nachbarschafts angebots/verkaufsseite verkauft jemand einen gebrauchten laptop.
Durch das „normale“ ebay ist der verkauf dokumentiert, geregelt, ist jedoch in diesem fall eine quittung oder irgendetwas anderes vorher oder beim verkauf notwendig? Kann jemand einfach den laptop entgegennehmen und in gleicherweise das geld zahlen, so dass sich damit alles geregelt hat?
außerdem wenn man sich unsicher ist und möchte dass die person die ware nicht zu hause bei einem abholt, welche empfehlenswerten und gängigen möglichkeiten kann man wählen, wenn derjenige auch nicht will, dass man die ware ihm liefert. Kaffee und Kuchen mit einander zu trinken und sich somit in einem Cafe zu treffen ist genauso übertrieben und würde auch niemand machen.
Welche Mögllichkeiten und Rechte und Pflichten entstehen im beschriebenem Fall?
lg pferdchenusa9