Hallo,
angenommen jemand ersteigert einen Artikel welcher als neu und original verpackt angeboten wird, bezahlt diesen und stellt fest dass der Artikel nicht funktioniert.
Impliziert die Beschreibung „neu und original verpackt“ dass z.B. ein Elektroartikel auch funktionieren muss?
Kann er die vollen Kosten inklusive der Versandkosten zurueckfordern?
Ist er verpflichtet den Artikel auf eigene Kosten an den Verkaeufer zurueckzusenden?
Sind Klauseln wie „Privatverkauf, deshalb keine Gewaehrleistung“ in jedem Fall wirksam? (Im Beispielfall gab es jedoch keine solche Klausel)
Gruss und Dank
Desperado