Ebay: nicht geliefert - wal wieder

hallo,

hab schon im archiv gelesen ist mir aber noch nicht ganz klar…

habe einen artikel ersteigert und bezahlt - der verkäufer sagt, er hätte die sache versendet und es ist bisher (2 1/2 wochen) nichts angekommen - es handelt sich um einen briefmarkensammlung für ca. 90 euros - ich habe mehrere mails verschickt und nur nachdem ich auf den AB gesprochen habe ich eine antwort per mail bekommen „er versteht nicht warum die ware nicht angekommen ist“ - auf anfragen nach der versendeform (paket oder brief geht nicht, da zu schwer) kamen bisher keine antworten - die ebay bewertung interessiert ihn wahrscheinlich nicht sonderlich - was könnte man als nächstes tun ??? - vielleicht ist noch relevant, dass der betrag nicht auf sein konto überwiesen wurde sondern offensichtlich auf das seines vaters…

vielen dank und gruß vom inder

Hallo,

erstmal solltest du versuchen rauszufinden, ob die Briefmarken versichert verschickt wurden.

Ich würde außerdem einen Brief (einen richtigen Brief, keine Mail) verschicken, in dem du ihm eine Frist setzt bis wann er dir Auskunft über die Versandform geben muss. Danach kannst du dann weiter sehen.

Gruß,
Larina

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Hallo Inder,

welche Versandform hast Du denn laut Angebot bezahlt?
Wenn Du „unversichert“ bezahlt hast, kannst Du nicht viel machen.
Wie sehen die Bewertungen Deines Verkäufers aus? Ist so etwas schon häufiger vorgekommen?

Übrigens: Ebay kann dafür nun wirklich nichts, wenn der Verkäufer nicht liefert, die Post schlampt oder Du an den Versandkosten sparst.

Grüße
gordie

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Hallo Inder,

welche Versandform hast Du denn laut Angebot bezahlt?
Wenn Du „unversichert“ bezahlt hast, kannst Du nicht viel
machen.

  • ich depp hab unversichert geordert, aber 8 euros gezahlt - und es muss als paket laufen, da ich sicher bin, dass es über 2 kilo schwer war…

Wie sehen die Bewertungen Deines Verkäufers aus? Ist so etwas
schon häufiger vorgekommen?

  • privat - keine einsicht - 96,5 % positiv

Übrigens: Ebay kann dafür nun wirklich nichts, wenn der
Verkäufer nicht liefert, die Post schlampt oder Du an den
Versandkosten sparst.

  • mach da ebay keine vorwürfe - selbst eingebrockt - ich hab nur gesehen versand 8 euros und bin dann natürlich davon ausgegangen, dass es als paket kommt, da ja das päckchen nur 4,10 kostet…

danke und grüße

Grüße
gordie

hallo,

hab schon im archiv gelesen ist mir aber noch nicht ganz
klar…

habe einen artikel ersteigert und bezahlt - der verkäufer
sagt, er hätte die sache versendet und es ist bisher (2 1/2
wochen) nichts angekommen - es handelt sich um einen
briefmarkensammlung für ca. 90 euros - ich habe mehrere mails
verschickt und nur nachdem ich auf den AB gesprochen habe ich
eine antwort per mail bekommen „er versteht nicht warum die
ware nicht angekommen ist“ - auf anfragen nach der
versendeform (paket oder brief geht nicht, da zu schwer) kamen
bisher keine antworten - die ebay bewertung interessiert ihn
wahrscheinlich nicht sonderlich - was könnte man als nächstes
tun ??? - vielleicht ist noch relevant, dass der betrag nicht
auf sein konto überwiesen wurde sondern offensichtlich auf das
seines vaters…

vielen dank und gruß vom inder

Hallo Inder,

welche Versandform hast Du denn laut Angebot bezahlt?
Wenn Du „unversichert“ bezahlt hast, kannst Du nicht viel
machen.

  • ich depp hab unversichert geordert, aber 8 euros gezahlt -
    und es muss als paket laufen, da ich sicher bin, dass es über
    2 kilo schwer war…

Das sind erstmal nur Vermutungen - bestellt hast Du leider „unversichert“ und trägst damit das Risiko.

Wie sehen die Bewertungen Deines Verkäufers aus? Ist so etwas
schon häufiger vorgekommen?

  • privat - keine einsicht - 96,5 % positiv

Wenn deies Zahl auf vielen bewertungen beruht - dann ist die ganz schön schlecht. Ich sehe mir gern die Formulierungen der schlechten bewertungen an undr finde vor allem die reaktionen der schlecht bewerteten sehr informativ. manchmal sind es nur Mißverständnisse oder überzogene Erwartungshalteungen, manchmal aber auch begründete Beschwerden, die mit schnoddrigen Antworten abgetan werden
Das ist ein Grund, warum ich grundsätzlich nur bei solchen Leuten biete, deren Bewertungen ich einsehen kann.
Selbst wenn Du diesen Käufer jetzt schlecht bewertest - es macht nicht aus, weil niemand das lesen kann.

Übrigens: Ebay kann dafür nun wirklich nichts, wenn der
Verkäufer nicht liefert, die Post schlampt oder Du an den
Versandkosten sparst.

  • mach da ebay keine vorwürfe -

… Du hast aber den Betreff entsprechend als Vorwurf formuliert …

selbst eingebrockt - ich hab
nur gesehen versand 8 euros und bin dann natürlich davon
ausgegangen, dass es als paket kommt, da ja das päckchen nur
4,10 kostet…

Du bist davon ausgegangen …
Manche betreiben aber auch Portowucher und lassen sich den Abrieb der Schuhsohlen bezahlen. Du hast geboten und damit die Bedingungen akzeptiert.
Jetzt kannst Ihn schlecht bewerten, Anzeige erstatten, Ebay informieren - aber wahrscheinlich mußt Du das unter „Erfahrungen“ verbuchen.

danke und grüße

Ebenso
gordie

Hallo Inder,

welche Versandform hast Du denn laut Angebot bezahlt?
Wenn Du „unversichert“ bezahlt hast, kannst Du nicht viel
machen.

  • ich depp hab unversichert geordert, aber 8 euros gezahlt -
    und es muss als paket laufen, da ich sicher bin, dass es über
    2 kilo schwer war…

Das sind erstmal nur Vermutungen - bestellt hast Du leider
„unversichert“ und trägst damit das Risiko.

  • so einfach ist es nicht - habe im archiv nachgelesen und wenn der verkäufer den versand nicht nachweisen kann (ggfs. d. zeugen) muss er den kaufpreis zurückerstatten… sinngemäß - bitte nicht festnageln…

Wie sehen die Bewertungen Deines Verkäufers aus? Ist so etwas
schon häufiger vorgekommen?

  • privat - keine einsicht - 96,5 % positiv

Wenn deies Zahl auf vielen bewertungen beruht - dann ist die
ganz schön schlecht. Ich sehe mir gern die Formulierungen der
schlechten bewertungen an undr finde vor allem die reaktionen
der schlecht bewerteten sehr informativ. manchmal sind es nur
Mißverständnisse oder überzogene Erwartungshalteungen,
manchmal aber auch begründete Beschwerden, die mit
schnoddrigen Antworten abgetan werden
Das ist ein Grund, warum ich grundsätzlich nur bei solchen
Leuten biete, deren Bewertungen ich einsehen kann.
Selbst wenn Du diesen Käufer jetzt schlecht bewertest - es
macht nicht aus, weil niemand das lesen kann.

  • wie wahr…

Übrigens: Ebay kann dafür nun wirklich nichts, wenn der
Verkäufer nicht liefert, die Post schlampt oder Du an den
Versandkosten sparst.

  • mach da ebay keine vorwürfe -

… Du hast aber den Betreff entsprechend als Vorwurf
formuliert …

  • der betreff bedeutet: ebay - nennung des auktionshauses ! nicht geliefert - sachverhalt ! mal wieder - die frage wurde wohl schon öfters in diesem brett diskutiert… so wars gemeint

selbst eingebrockt - ich hab
nur gesehen versand 8 euros und bin dann natürlich davon
ausgegangen, dass es als paket kommt, da ja das päckchen nur
4,10 kostet…

Du bist davon ausgegangen …
Manche betreiben aber auch Portowucher und lassen sich den
Abrieb der Schuhsohlen bezahlen. Du hast geboten und damit die
Bedingungen akzeptiert.
Jetzt kannst Ihn schlecht bewerten, Anzeige erstatten, Ebay
informieren - aber wahrscheinlich mußt Du das unter
„Erfahrungen“ verbuchen.

danke und grüße

Ebenso
gordie

gruß vom inder

Hallo,

Hallo Inder,

welche Versandform hast Du denn laut Angebot bezahlt?
Wenn Du „unversichert“ bezahlt hast, kannst Du nicht viel
machen.

  • ich depp hab unversichert geordert, aber 8 euros gezahlt -
    und es muss als paket laufen, da ich sicher bin, dass es über
    2 kilo schwer war…

Das sind erstmal nur Vermutungen - bestellt hast Du leider
„unversichert“ und trägst damit das Risiko.

  • so einfach ist es nicht - habe im archiv nachgelesen und
    wenn der verkäufer den versand nicht nachweisen kann (ggfs. d.
    zeugen) muss er den kaufpreis zurückerstatten… sinngemäß -
    bitte nicht festnageln…

Das ist so leider nicht richtig. Bei Privatverkäufern geht das Versandrisiko auf den Käufer über. Deswegen ist es ja immer ratsam den versicherten Versand zu wählen.

Ander verhält es sich allerdings bei gewerblichen Verkäufern. Hier trägt der Verkäufer das Versandrisiko.

Gruß,
Larina

PS: Ehrlich gesagt, hätte ich bei so einem schlechten Profil, was zudem noch auf privat gestellt ist gar nicht erst geboten.

Das sind erstmal nur Vermutungen - bestellt hast Du leider
„unversichert“ und trägst damit das Risiko.

  • so einfach ist es nicht - habe im archiv nachgelesen und
    wenn der verkäufer den versand nicht nachweisen kann (ggfs. d.
    zeugen) muss er den kaufpreis zurückerstatten… sinngemäß -
    bitte nicht festnageln…

Das ist so leider nicht richtig. Bei Privatverkäufern geht das
Versandrisiko auf den Käufer über. Deswegen ist es ja immer
ratsam den versicherten Versand zu wählen.

Ander verhält es sich allerdings bei gewerblichen Verkäufern.
Hier trägt der Verkäufer das Versandrisiko.

Gruß,
Larina

hallo nochmal - FAQ 1164…

Ich habe von privat etwas ersteigert. Der Verkäufer behauptet, daß er die Sendung zur Post gebracht hat, was er nicht beweisen kann. Sie ist aber nie angekommen.

Wie oben beschrieben, sollte man (auch bei Briefen und Päckchen) zunächst die Möglichkeit ausnutzen, einen Nachforschungsauftrag zu stellen.

Bleiben die Nachforschungen ohne Ergebnis, bietet sich folgende Rechtslage: Grundsätzlich geht das Risiko mit Übergabe an den Spediteur auf den Käufer über (§ 447 I BGB). Hat die Übergabe stattgefunden, hast Du Pech gehabt. Daher ist die Frage, ob sie überhaupt stattgefunden hat. Wenn der Verkäufer keinen Beleg dafür hat, daß die Ware an Dich losgeschickt worden ist (Einlieferungszettel, Zeugenaussage eines Bekannten oder des Postbeamten), dürfte er auch nur wenig Chancen haben, wenn das Ganze vor Gericht gehen sollte - selbst wenn er die Kaufsache tatsächlich verschickt hat … soviel zum Thema „Recht haben und Recht bekommen“.

Ganz schlecht würde es für den Verkäufer aussehen, wenn Du ihn aufgefordert hättest, die Sendung versichert (also z.B. als Paket) zu verschicken und er sich nicht daran gehalten hätte: entsteht Dir dadurch nämlich ein Schaden, muß er Ersatz leisten (§ 447 II BGB).

… recht eindeutig…

gruß vom inder