Käufer wurde 2 mal schriftlich um Zahlung gebeten. Meldung wurde bei Ebay aufgemacht. Lt. Ebay müsste man eine weitere Klärung privat vornehmen.
Käufer wurde erneut angeschrieben mit Zahlungsaufforderung und Ankündigung, dass rechtliche Schritte eingeleitet werden wenn Reaktion weiterhin ausbleibt.
Daraufhin erste Antwort des Käufers, dass er nicht Zahlen wird, weil er den Artikel nicht will.
Erneute Kontaktaufahme seitens Verkäufer mit Hinweis dass in der Auktion steht:
-„Lieferung: Innerhalb von ca. 2-3 Werktage nach Zahlungseingang“
-„Der Verkäufer nimmt diesen Artikel nicht zurück.“
=> erneute Auffoderung zur Zahlung und Androhung rechtlicher Schritte.
Reaktion Käufer: wird nicht zahlen.
wie erfolgreich könnte ein Vorgehen mit Rechtsanwalt sein?
wer müsste die Kosten übernehmen?
Streitwert: 90.- schon klar… eigentlich eher ne Bagatelle, aber mal rein prinzipiell gefragt. (lt. Bewertungen hat der Käufer dies schon öfter getan)
wie erfolgreich könnte ein Vorgehen mit Rechtsanwalt sein?
könnte sehr erfolgreich sein…
wer müsste die Kosten übernehmen?
welche ?
vertragspartner des RA ist der mandant, also ist dieser vorleistungspflichtig. ggf. kann dieser betrag über § 286 bgb vom käufer verlangt werden,
Streitwert: 90.- schon klar… eigentlich eher ne Bagatelle,
aber mal rein prinzipiell gefragt. (lt. Bewertungen hat der
Käufer dies schon öfter getan)
Artikel wurde natürlich noch nicht versendet.
Danke. Das ist natürlich das einzig „beruhigende“ -trotzdem ägerlich; vor allem da dieser Käufer das lt. Bewertungen schon mehrfach so abgezogen hat
wie erfolgreich könnte ein Vorgehen mit Rechtsanwalt sein?
wer müsste die Kosten übernehmen?
Streitwert: 90.- schon klar… eigentlich eher ne Bagatelle,
aber mal rein prinzipiell gefragt. (lt. Bewertungen hat der
Käufer dies schon öfter getan)
Hallo,
aus eigener Erfahrung: 5x durchgezogen und 5x gewonnen, davon allerdings nur 4x Geld gesehen, in dem 5. Fal war der Pfändungsversuch erfolglos, also: sehr erfolgreich!
Gewinnen wirst du immer, denn es ist ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen, aber ich bin davon weggekommen, denn der Aufwand ist groß (ich hab das 3x ohne Anwalt durchgezogen) und es dauert leider ewig.
Einfacher ist es, Käufer auszuschließen, die Verwarnungen wegen nicht bezahlter Artikel von ebay erhalten haben. Das schützt zwar nicht zu 100%, aber es ist auf jeden Fall weniger geworden und falls es doch pasiert: Fall melden (nichtbezahlter Artikel), 4 Tage warten, dann falls Zahlung nicht erfolgt ist, sofort schliessen, Provision zurück erhalten, wichtig: Wirksam vom Kaufvertrag zurücktreten (schriftlich) und den Artikel wieder einstellen oder an den 2. Höchstbietenden verkaufen.
Schont auf jeden Fall die Freizeit und die Nerven.
aber ich bin davon weggekommen,
denn der Aufwand ist groß (ich hab das 3x ohne Anwalt
durchgezogen) und es dauert leider ewig.
Aufwand mit Anwalt: Bei der E-Mail mit der Kaufabwicklung einmal auf „Weiterleiten“ klicken. Wie lange es dann dauert, hängt auch ein bisschen vom Anwalt ab.
Keine rechtliche - eine praktische Antwort
Wenn nein, könnte man den Artikel wieder einstellen und sich
freuen dass der Artikel nicht schon vor der Zahlung
weggeschickt wurde.
Und wenn dann der Käufer auf Erfüllung des Kaufvertrages besteht?
Dann wirds ganz dumm für den Verkäufer, oder nicht?
Keine rechtliche - eine praktische Antwort
Wenn nein, könnte man den Artikel wieder einstellen und sich
freuen dass der Artikel nicht schon vor der Zahlung
weggeschickt wurde.
Und wenn dann der Käufer auf Erfüllung des Kaufvertrages
besteht?
Dann wirds ganz dumm für den Verkäufer, oder nicht?
Dazu müsste der Käufer ja erstmal seinen Teil des Vertrages (Bezahlung) erfüllen…
Nach dessen Aussage will er den Artikel nicht haben und zahlt deswegen nicht.