Hallo zusammen,
ein privater Verkäufer bietet ein gebrauchtes Handy an, in der Artikelbeschreibung steht, dass noch ein Headset inkl. Freisprecheinrichtung und USB-Datenkabel mitgeliefert wird. Ein Ladekabel wird nicht mitgeliefert, es steht auch nicht im Angebotstext dabei bzw. ist es auch nicht auf dem Foto zu sehen (lediglich das Handy, das Headset und das Datenkabel sind zu sehen). Es wurde also nirgendwo ein Ladekabel mit angeboten.
Das Handy wurde eindeutig als gebraucht angeboten, mit Kratzern am Gehäuse… allerdings war das Display noch vollkommen in Ordnung.
Das Handy wird von einem anderen Privatmann ersteigert, der Verkäufer schickt es dem Privatmann und der sagt sofort, dass das Ladekabel fehlt und der Verkäufer hätte ihm Angebotstext explizit darauf hinweisen müssen, dass kein Ladekabel dabei ist (es wurde nur das gebrauchte Handy angeboten!). Weil der Käufer davon ausgegangen ist, dass bei jedem Handy ein Ladekabel dabei ist.
Einen Tag später, in einer zweiten Nachricht, werden Staubeinschlüsse im Display bemängelt und auch tauchen auf einmal Kratzer im Display auf (lt. Käufer).
Das Handy hat aber in einwandfreiem Zustand den Versandweg angetreten (Ehefrau des Verkäufers als Zeugin).
Jetzt verlangt der Käufer Rücknahme des Handys, als auch eine Gelderstattung. Dies hat aber der Verkäufer ausdrücklich ausgeschlossen (keine Garantie, Rücknahme etc.), da Privatverkauf.
Muss der Verkäufer in dem Fall das Handy zurücknehmen und das Geld zurückerstatten?
Natürlich nicht, Schnickenfittich,
jetzt geht es einfach nur wieder um die simple Frage: Ist das ein „Stammkunde“ und will ich es mit ihm verderben.
Rechtlich sind die Bedingungen bei ebay schon klar abgesteckt.
Gruß!
Horst
Hallo,
Ein Ladekabel wird nicht mitgeliefert, es steht auch nicht im
Angebotstext dabei bzw. ist es auch nicht auf dem Foto zu
sehen (lediglich das Handy, das Headset und das Datenkabel
sind zu sehen). Es wurde also nirgendwo ein Ladekabel mit
angeboten.
Du meinst, wenn man ein Automobil anbietet, bei dem Batterie und Lenkrad fehlen, ist das in Ordnung, weil man ja nicht explizit darauf hingewiesen hat, daß diese Bautteile dabei sind?
Ein Ladekabel ist ein Zubehör, das zum Betrieb des Gerätes unbedingt erforderlich ist. Wenn in ein paar Jahren alle Mobiltelephone Dank EU nun endlich mit dem gleichen Ladekabel geladen werden können, mag das anders aussehen. Bis dahin:
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__434.html
Jetzt verlangt der Käufer Rücknahme des Handys, als auch eine
Gelderstattung. Dies hat aber der Verkäufer ausdrücklich
ausgeschlossen (keine Garantie, Rücknahme etc.), da
Privatverkauf.
Was ich bei Ebay bisher gesehen habe, war in den seltensten Fällen geeignet, Sachmangel und Widerrufs-/Rücktrittsrechte rechtswirksam auszuschließen. So oder so ist es nicht möglich, einen Rücktritt bei arglistig verschwiegenen Mängeln auszuschließen und um einen solchen handelt es sich hier m.E.
Gruß
Christian
Aber bei ebay gibt es ja die schöne Option „Zubehör“ - und unter dieser Option Zubehör steht Ladekabel/Netzgerät. Aber dieses Zubehör war nicht angekreuzt, wohl aber die anderen beiden. Und ich glaube nicht, dass fehlendes Zubehör erwähnt werden muss. Um beim Auto zu bleiben… ich versteigere/verkaufe ja auch kein Auto und weise explizit darauf hin, dass bei dem Auto keine Skiboxen dabei sind.
Wenn ich mich recht entsinne, sind Skiboxen zum Betrieb des Fahrzeugs aber auch nicht erforderlich. Ein Ladekabel bei einem Mobiltelephon allerdings schon - zumindest, wenn man einen Benutzungszeitraum von > 2 Wochen veranschlagt.
Und was Ebay da unter Zubehör einbucht, ist sowieso mal ohne Belang. Lies Dir doch noch einmal den verlinkten Paragraphen durch.
C.
Hallo,
exc hat die entsprechende Gesetzesregelung ja schon verlinkt. Offensichtlich hast Du sie nicht gelesen und/oder nicht verstanden:
BGB § 434
Sachmangel
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
- wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
- wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
Ein Ladegerät ist für die bestimmungsgemäße Verwendung nötig, ist bei Handys üblicherweise im Lieferumfang und kann daher vom Käufer auch erwartet werden.
Um bei deinem Beispiel zu bleiben: Ein Skibox ist für die bestimmungsgemäße Verwendung eines Kraftfahrzeugs nicht nötig, üblicherweise auch nicht serienmäßig dabei und ergo kann und wird kein Käufer dies erwarten.
Ich finde, du hast eine etwas merkwürdige Auffassung. Was würdest Du sagen, wenn Du ein neues Handy kaufst und es fehlen Akku, Display und Ladegerät und der Hersteller reagiert auf eine Reklamation mit dem Hinweis, dass dies nicht explizit erwähnt wurde?
Schon mal darüber nachgedacht, warum bei den meisten batteriebetriebenen Geräten ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass Batterien nicht zum Lieferumfang gehören? Wird dies so ausdrücklich erwähnt, gilt es nämlich als vertraglich verienbart. Ansonsten müssten die Batterien dabei sein.
Jetzt verstanden?
Gruß
S.J.
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Hi
ich finde das ziemlich spitzfindig. Icch würde wenn ich ein Mobile kaufe das als Funktionstüchtig verkauft wird selbstverständlich das Ladekabel erwarten, da ohne keine Funktion.
A
Hallo!
Ich bin nciht der Auffassung, dass ein Ladekabel zum Betrieb eines Mobiltelefons unbedingt erforderlich ist. Das liefe auch dem Zweck dieser Geräte zuwider, denn sie sind ja zur kabellosen Kommunikation bestimmt. Man kann ein Mobiltelefon ohne Ladekabel zum gewöhnlichen Gebrauch durchaus benutzen, muss dann halt nur sehen, wie man den Akku auflädt. Dann schaut man zur Not bei ebay, ob es irgendwo so ein Kabel für einen Euro gibt oder kauft beim nächsten Mal einfach ein Mobiltelefon, bei dem ein Ladekabel im Lieferumfang eingeschlossen ist.
Hallo,
auch ich bin der Meinung, dass ein Ladekabel zwingend zum Gebrauch eines Handys beigefügt sein muss. Ich kaufe ja ein Handy nicht als Wegwerfprodukt und schmeiss es in den Müll wenns dann mal leer ist.
Ich persönlich kann nur empfehlen in der Artikelbeschreibung in Zukunft deutlich darauf hin zu weissen, dass ein Ladekabel nicht dabei ist. So nach dem Motto „bitte bietet nur, wenn ihr damit einverstanden seit …“. Wenn ich ein Handy kaufe gehe ich davon aus, dass alle Zubehörteile, Ladekabel, Akku, USB-Kabel (wenn denn beim Originalversand vorhanden) Software usw. dabei ist, oder das wörtlich! im Text darauf hingewiesen wird, dass es eben nicht der Fall ist.
Grüße Ute
Hallo.
ich finde das ziemlich spitzfindig. Icch würde wenn ich ein
Mobile kaufe das als Funktionstüchtig verkauft wird
selbstverständlich das Ladekabel erwarten, da ohne keine
Funktion.
Da sich Handys in der Regel auch über das Datenkabel laden lassen, und dieses beiliegt, würde ich hier nicht von „keine Funktion“ reden. Das Handy lässt sich mit dem gelieferten Zubehör laden (ich gehe mal davon aus, dass das ein Handy ist, bei dem das geht), nur halt nicht mit dem üblichen Netzteil. Von daher ist das Gerät doch voll funktionsfähig.
Sebastian.