Ebay-Problem

Käufer K hat vor ca. 3 Monaten auf ebay einen PC erworben. Nach ca 2 Wochen war er leider schon defekt(Hardware-Problem).

Da 2 Jahre Garantie auf den PC bestehen, hat er den PC zurück geschickt, vor 3 Tagen kam er „repariert“ zurück.

Leider ist jetzt schon wieder ein schwerwiegender Fehler aufgetreten!

K benötigt den PC dringend beruflich, ist auf ihn angewiesen. Daher kann er nicht das Risiko eingehen, den PC ein weiteres mal zurück zu schicken und möglicherweise erneut einen nicht funktionstüchtigen PC zurück zu bekommen!

Welche Möglichkeiten hat K?

Erneute Reperatur ist klar, Geld zurück oder kompletter Tausch des PCs auch?! Wie sieht es außerdem mit den Versandkosten aus? Ein versicherter Versand kostet ja auch um die 30 Euro. Einmal ist das ja noch in Ordnung, aber mehrmals zumindest sehr ärgerlich. Muss der Verkäufer die in so einem Fall vielleicht tragen?

Die AGBs hat er schon durchgelesen, wird aber nicht wirklich schlau daraus! Daher sind die AGBs unten nochmal reinkopiert…


AGB Stand 01.01.06

  1. Allgemeines
    Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten als ausdrücklich ausgeschlossen. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.

  2. Preise
    Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackungs- und Transportkosten. Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Dies gilt auch, wenn die Reparatur durch den Hersteller erfolgt.

  3. Lieferbedingungen
    Dem Käufer zumutbare Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Jede dem Käufer zumutbare Teillieferung und Teilleistung gilt in diesem Falle als selbständige Lieferung und Leistung.
    Sofern der Verkäufer nicht vorher die Leistung endgültig verweigert hat, kann der Käufer 4 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt der Verkäufer in Verzug.
    Der Käufer kann im Falle des Verzugs dem Verkäufer auch schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Nacherfüllung setzen. Sofern eine dem Verkäufer vom Käufer schriftlich gesetzte angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung erfolglos verstrichen ist, und der Verkäufer dies zu vertreten hat, kann der Käufer statt der Leistung Schadenersatz verlangen. Ein Schadenersatzanspruch wegen der gesamten Leistung kann nicht geltend gemacht werden, wenn der Verkäufer die Leistungen nicht wie geschuldet bewirkt hat und die Pflichtverletzung unerheblich ist. Der Schadenersatzanspruch beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer im Sinne des §14 BGB, steht ihm ein Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu.
    Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb des Verkäufers oder bei dessen Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände und Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeit entsprechend.
    Die Ware wird durch die Deutsche Post AG oder eine andere Spedition geliefert. Auf anfallende Versandkosten wird vor Vertragsschluss hingewiesen. Bei Postversand/Nachnahme wird vom Zusteller zusätzlich eine Nachnahmegebühr erhoben. Nachlieferungen sind innerhalb Deutschlands grundsätzlich versandkostenfrei.

  4. Versendung
    Eine Versendung der Ware an einen anderen Ort als den Leistungsort erfolgt auf Kosten des Käufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer gemäß § 14 BGB, erfolgt die Versendung auf Risiko des Käufers.

  5. Eigentumsvorbehalt
    Die Ware bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrags zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.
    Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer gemäß § 14 BGB, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt für die Forderungen, die der Verkäufer aus seinen laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer hat. Be- und Verarbeitung erfolgen unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB. Die bearbeitete Ware dient zur Sicherung in Höhe des Rechnungswertes der verarbeiteten Vorbehaltsware. Bei Weiterveräußerung der Ware tritt der Käufer jegliche daraus entstehenden Forderungen an den Verkäufer ab. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherheit der Kaufpreisforderung, bei laufender Rechnung der Saldoforderung, in Höhe des Rechnungswertes der veräußerten Ware.
    Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand in Zusammenhang stehende Forderungen erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung eine angemessene Sicherung besteht.

  6. Gewährleistung
    Der Käufer kann zunächst als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Sofern die Nacherfüllung fehlschlägt kann der Käufer anstelle der Nacherfüllung Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches bleibt hiervon unberührt.
    Für Nacherfüllung gilt folgendes:
    Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass
    der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist oder
    in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Verkäufer nicht genehmigt hat oder
    der Kaufgegenstand in einer vom Verkäufer nicht genehmigten Weise verändert worden ist oder
    der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z.B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat.
    Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
    Ist der Kaufgegenstand eine gebrauchte Sache und ist der Käufer ein Verbraucher im Sinne §13 BGB beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr.
    Ist der Kaufgegenstand eine gebrauchte Sache und ist der Käufer ein Unternehmer im Sinne §14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen wird die Gewährleistung ausgeschlossen.

  7. Rücksendungen
    Der Rücksendung sollte eine Kopie der Rechnung und gegebenenfalls eine Fehlerbeschreibung beigefügt werden.

  8. Haftung
    Die Haftung des Verkäufers gegenüber dem Käufer für seine gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Betriebsangehörigen wird außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen; in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Verkäufer auch in Fällen einer leicht Fahrlässigen Pflichtverletzung.

  9. Geltendes Recht
    Für diese Geschäftsbedingungen sowie die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Andere nationale Rechte sowie das internationale Kaufrecht werden ausgeschlossen.

  10. Erfüllungsort, Gerichtsstand
    Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
    Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inlandverlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

  11. Datenschutz
    Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung werden Ihre Datenausschließlich zur Abwicklung Ihrer Bestellung verwendet und im Rahmen der Geschäftsbeziehung per EDV-Anlage gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an mit der Lieferung beauftragte Unternehmen erfolgt nur in soweit die Auftragsabwicklung dies erforderlich macht. Ansonsten werden die Daten streng vertraulich behandelt und Dritten nicht zugänglich gemacht.

  12. Widerrufsbelehrung für Fernabsatzverträge
    Verbraucher im Sinne von §13 BGB können ihre Versand-Bestellung (telefonisch oder per Internet) nach Erhalt der Verbraucherinformationen und der Widerrufsbelehrung binnen einer Frist von 2 Wochen nach Eingang der ersten Lieferung widerrufen. Wichtig: Nach der gesetzlichen Regelung § 312d Abs. 4 BGB besteht kein Widerrufsrecht für folgende Produkte: Nach Vorgaben des Kunden erstellte Komplettsysteme und entsiegelte Software. Der Widerruf muss keine Begründungenthalten und sollte entweder schriftlich per Brief oder Fax (oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger) oder durch Rücksendung

Widerruf ist zu richten an:

Bitte beachten Sie folgendes: Wir haben uns bemüht, bei der Erstellung unserer Seiten keine Rechte Dritter zu verletzen. Sollten Sie dennoch der Ansicht sein, dass Ihnen zustehende Rechte von uns verletzt wurden, so bitte ich um kurze Mitteilung zum Zwecke der Überprüfung. Die kostenintensivere Einschaltung eines Rechtsbeistandes entspricht nicht unserem Interesse i.S.V § 683 Satz 1 BGB.

Angewendet wird in den AGB das jeweilige gültige Deutsche Recht. Sollte dies sich inzwischen geändert haben, so gilt das aktuelle Deutsche Recht.

Jeglicher Irrtum bleibt in allen unseren Angeboten (Ebay, Webshop oder Ladengeschäft) Vorbehalten

falsche überschrift gewählt!
hallo!

du hast ein versandhandelproblem - aber kein eBay problem, da dir dieses problem bei jedem anderen online-händler auch hätte passieren können!
wenn du den computer über eine anzeige in deiner örtlichen zeitung bestellt hättest, hättest du doch auch nicht geschrieben „xyz zeitung - problem“ !

K benötigt den PC dringend beruflich, ist auf ihn angewiesen.
Daher kann er nicht das Risiko eingehen, den PC ein weiteres
mal zurück zu schicken und möglicherweise erneut einen nicht
funktionstüchtigen PC zurück zu bekommen!

das ist ein problem, allerdings sollte derjenige, der beruflich auf pcs angewiesen ist, sicher immer gedanken für den fall der fälle machen.
organisier dir nen kostengünstigen zweit-pc, der läuft!

Welche Möglichkeiten hat K?
Erneute Reperatur ist klar, Geld zurück oder kompletter Tausch
des PCs auch?! Wie sieht es außerdem mit den Versandkosten
aus? Ein versicherter Versand kostet ja auch um die 30 Euro.
Einmal ist das ja noch in Ordnung, aber mehrmals zumindest
sehr ärgerlich. Muss der Verkäufer die in so einem Fall
vielleicht tragen?

Die AGBs hat er schon durchgelesen, wird aber nicht wirklich
schlau daraus! Daher sind die AGBs unten nochmal
reinkopiert…

warum kopierst du die ganzen agb??? das spammt hier zu und macht nicht lust, zu lesen! interessant ist nur der punkt gewährleistung …

dort steht, dass du wahlweise auch die lieferung einer mangelfreien sache hast. also wähle diese - was jedoch zur folge hat, dass du den derzeitigen pc trotzdem wieder abgeben musst …

wenn du beruflich damit auch richtiges geld verdienst, solltest du
mal durchrechnen, ob es sich nicht lohnt, den pc lieber beim örtlichen schrauber zu kaufen, der bei dir im fall der fälle auch freitag abends oder sonntags früh vorbeischaut. der pc und der service kostet bestimmt etwas mehr geld, ist aber in sachen stressfreiem arbeiten die mehrausgabe allemal wert!

viel erfolg

  1. Gewährleistung
    Der Käufer kann zunächst als Nacherfüllung nach seiner Wahl
    die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer
    mangelfreien Sache verlangen. Sofern die Nacherfüllung
    fehlschlägt kann der Käufer anstelle der Nacherfüllung
    Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen oder nach
    seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung eines
    Schadensersatzanspruches bleibt hiervon unberührt.
    Für Nacherfüllung gilt folgendes:
    Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der
    aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht,
    dass
    der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht
    worden ist oder
    in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren
    Verwendung der Verkäufer nicht genehmigt hat oder
    der Kaufgegenstand in einer vom Verkäufer nicht genehmigten
    Weise verändert worden ist oder
    der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und
    Pflege des Kaufgegenstandes (z.B. Betriebsanleitung) nicht
    befolgt hat.
    Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung
    ausgeschlossen.
    Ist der Kaufgegenstand eine gebrauchte Sache und ist der
    Käufer ein Verbraucher im Sinne §13 BGB beträgt die
    Gewährleistungsfrist 1 Jahr.
    Ist der Kaufgegenstand eine gebrauchte Sache und ist der
    Käufer ein Unternehmer im Sinne §14 BGB, eine juristische
    Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
    Sondervermögen wird die Gewährleistung ausgeschlossen.

K benötigt den PC dringend beruflich, ist auf ihn angewiesen.

Welche Möglichkeiten hat K?

Den Schrott-PC wegschmeißen und sich beim Händler um die Ecke einen kaufen, der funktioniert. Vorteil: Tut es der auch nicht, kann man mal eben zum Händler gehen und für Abhilfe sorgen lassen.

Das wäre zumindest die schnellste Lösung.