Ebay - Problem betr. Kauf und Versand

mein mann braucht für die firma eine teure maschine

bei ebay gefunden zu einem lohnenswerten preis, wohl nur einmal gebraucht, der vk ist ein geschäftsmann, der jetzt in rente ist.

zahlungsbedingungen: vorkasse und überweisung
aber nur abholung.

das gerät steht über 600 km entfernt von uns, darum fragte ich VOR
auktionsende an, ob er auch per nachnahme bzw. paypal mit käuferschutz
verschickt, ich schrieb, dass nachnahme wesentlich günstiger wäre als
pp.

ja, er macht sich schlau betr. nachnahme.

dann die antwort: versand wäre 28 euro mit den gebühren, wir sollen das geld überweisen!

ich fragte, wieso 28 euro (das gerät wiegt 5 kg, macht 6,90 + nachnahme 4,90 plus 2 euro gebühr, als ca. 14 euro)

dann sollte der versand 10 euro kosten + 2 euro gebühr, aber ich solle das geld überweisen.

nein, ich überweise nicht, ich hatte vorher gefragt, dass wir nur mit nachnahme kaufen.

ja bei ihm gäbe es keinen betrug … (ähm, wenn man sich die bewertungen
anschaut - 100 % positiv steht zwar da, aber wenn man dann liest …
hat sich nicht gemeldet, ware nicht angekommen, hat nicht gezahlt … -
kommt immer mal wieder vor)

ich schrieb noch, dass ich eine privatrechnung benötige, denn sonst können wir es nicht in die firma nehmen.

nein, privatrechnung schreibt er keine, er hat genug ans finanzamt gezahlt und das will er jetzt als rentner nicht schon wieder.

hmmm - auch wenn er die maschine an der haustür verkauft, eine einnahme
von 1000 euro muss er eh dem FA melden, auch wenn er keine rechnung
schreiben würde … und mwst muss er ja keine abführen.

er schrieb mir, wenn ich das geld nicht überweise, dann bekommt die maschine eben ein anderer.

kann der sich jetzt einfach so da rauswinden? ich habe schließlich einen
kauf bei ebay getätigt. und dass er ne private rechnung schreiben muss,
dürfte für ihn als ehem. geschäftsmann von vorn herein klar sein.

er schrieb nur: ihr steuerberater wirds schon richten - haha. ohne
rechnungsbeleg geht gar nix. nur eine bankbewegung und ein lappiger
ausdruck von ebay reichen nicht.

Servus,

eine Rechnung mit den Angaben gem. § 14 Abs 4 UStG ist nur für den Vorsteuerabzug nötig. Vorsteuerabzug kommt hier aber nicht in Frage, weil der Verkäufer mutmaßlich (das bleibt im Sachverhalt vor lauter Ereifern offen) kein Unternehmer ist, somit ohnehin keine USt ausweisen darf.

Wenn als Beleg für die Anschaffung der Nachweis des Vorgangs aus e-Bay nicht ausreichte, dürften z.B. keinerlei Anschaffungen aus den USA steuermindernd gebucht werden, weil dort der Text zur Kreditkartenbelastung häufig genug der einzige Beleg ist, den man kriegen kann.

Wenn man begründen wollte, dass der bei e-Bay belegte Vorgang plus Nachweis der Zahlung die Anforderungen an den Beleg für eine Anschaffung nicht erfüllt, müsste man dazu wohl über die GoB gehen - das überlasse ich Dir. „Die Azubine beim Steuerbüro hat gesagt, …“ ist kein tragfähiges Argument dafür.

Was Du über „Privateinnahmen“ schreibst, zeigt einmal mehr, dass die Finanzämter mit gutem Grund keine steuerliche Beratung leisten. Hier hat jemand etwas in den ganz falschen Hals bekommen.

Es geht bei dem, worauf Du Dich vage beziehst, um § 46 EStG, den Du bitte selber nachliest. Dort ist nicht von Einnahmen die Rede, sondern von einkommensteuerpflichtigen Einkünften.

Es handelt sich bei den Einnahmen aus dem Verkauf einer bei Betriebsaufgabe ins Privatvermögen übernommenen Maschine aber nur unter ganz bestimmten Bedingungen um Einkünfte gem. § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 EStG. Da sich diese Bedingungen beim Kauf durch den Käufer überhaupt nicht beurteilen lassen, ist Deine Aussage „eine Einnahme von 1000 Euro muss er eh dem FA melden,“ schlicht und ergreifend falsch.

Für den Kauf der Maschine gilt also ganz schlicht: „Wer nicht will, hat gehabt“. Daran ist dann aber nicht der böse Verkäufer schuld, sondern der unbelehrbare Käufer.

Schöne Grüße

MM

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habe grade mit dem FA telefoniert - eine rechnung ist tatsächlich nicht nötig, da wurde mir eine falsche auskunft vom buchungsbüro gegeben.

die andere geschichte mit privatkäufen aber ist richtig. wenn man z. b. öfter kleidung verkauft oder so, dann wird einem eine gewinnerzielungsabsicht unterstellt, wobei dann wiederum im detail geprüft werden muss, wieviel wert hatten die waren usw.

Hallo!

Es war ursprünglich unter „Abholung“ angeboten und ersteigert.
Also halte man sich bitte daran.
Übrigens, Abholung und Vorkasse ist ja nun großer Mist !

Wenn man schon hinfahren muss dann zahlt man doch dort vor Ort in bar.

Nachnahme wäre möglich, wenn Verkäufer sich darauf einlässt. Er muss es nicht und er kann es dann mit einem Preisaufschlag versehen. Er muss doch nicht strikt nach Preisliste der Post gehen.
Übrigens, bei Warenwert 1.000 € kann man kein einfaches Paket nehmen.
Man muss den höheren Wert extra versichern, was bereits einen Aufschlag ausmacht.
Ihr wollt eine Extrawurst, also bitte, dann bezahlt sie auch.

Nachnahme ist nicht per se sicherer, für den Verkäufer schon mal gar nicht, wenn die Alternative Vorkasse wäre. . Käufer kann in der Regel nie in Gegenwart des Paketboten vor dem bezahlen den Inhalt prüfen. Es können ja auch 2 Mauersteine drinliegen.

MfG
duck313

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Hallo!

nein, DHL Paket ist normal mit 500 € versichert.

Man kann es mit Zusatzkosten höher versichern macht + 3,50 €

Und da komme ich bei 5 kg Paket, NN,VS schon auf 15,40 €

Und wenn die 5 kg nicht reichen oder es sperriger ist, wirds wieder teurer.

Du kannst erst nach dem Bezahlen auspacken und bekommst von der Post/DHL natürlich das Geld nicht am Schalter zurück, wenn sich Steine statt teurem Gerät im Karton befinden !
Hattest Du das gedacht ?

Das wäre ein langwieriger Prozess mit Polizei und Staatsanwaltschaft.

MfG
duck313

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Servus,

ein zweiter missglückter Versuch des Finanzamtes, steuerliche Beratung zu leisten.

Unter welchen Bedingungen derartige Verkäufe von Gegenständen, die nicht zum Zweck des Verkaufs vorher erworben worden sind, überhaupt steuerpflichtige Einkünfte sind, steht in § 23 EStG, den ich zum Nachlesen verlinkt habe.

Das Thema Gewinnerzielungsabsicht ist ein ganz anderes, das bei Verkäufen von Gegenständen aus dem privaten Vermögen keine Rolle spielt, sondern z.B. bei Verkäufen von Gegenständen, die im Rahmen eines Hobbys angefertigt werden.

In einem Punkt gebe ich Dir allerdings uneingeschränkt Recht: Es wäre für den Verkäufer mühelos möglich und mit keinerlei Konsequenzen (auch keiner Besteuerung) verbunden, wenn er eine Rechnung schriebe. Da glaubt er halt alles Mögliche vom Hörensagen …

Schöne Grüße

MM

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6 - 8 Wochen wäre ja krass. Bei den Erklärungen zu Paketen steht da nix explizit dabei, nur bei Nachnahmebriefen:
Sicher
Mit der NACHNAHME können Sie sicher sein, dass Sie schnell und
umkompliziert an Ihr Geld kommen, denn der Zusteller händigt Ihre
Sendung nur aus, wenn der Empfänger den geforderten Betrag auch zahlt.
Anschließend überweisen wir umgehend den Betrag auf Ihr Konto.

Ich nahm an, dass bei Paketen genauso verfahren wird?

hier steht aber was von 3500 euro und ich hab auch schon was von 2000 euro gelesen.
https://www.dhl.de/de/paket/information/geschaeftskunden/service-nachnahme.html

das ist mir klar, dass ich erst nach dem bezahlen auspacken kann. aber auf der post habe ich dann zeugen im fall des falles.
etwas glaube ich auch noch an die ehrlichkeit …
habe allerdings auch schonmal einen betrug mit vorkasse erlebt, da ging es um ein instrument. letztlich bin ich zur polizei und es dauerte ca. 2 monate, da meldete sich der vk ganz kleinlaut, weil er trouble mit dem staatsanwalt bekam und innerhalb von 2 tagen war das paket dann da.

inzwischen hat der vk das paket zur post gebracht als nachnahme, soll freitag kommen. bin gespannt, obs nu alles klappt.

Servus,

das hier:

und das hier:

ist falsch - falls es sich um deutsches Steuerrecht handelt, wovon Du nichts weiter schreibst.

Schöne Grüße

MM

hallo, ja deutsches steuerrecht und ich habe vorhin dazu unser steuerbüro angefragt, welche belege wir benötigen für den kauf. mir wurde gesagt, ein rechnungsbeleg ist zwingend nötig.
und privateinnahmen, die über 400 oder 450 euro im jahr sind (bin mir über die summe jetzt nicht ganz sicher) muss man dem finanzamt melden - das weiß ich von einigen leuten, die beim FA arbeiten, weil ich mich da schon unterhalten hatte betr. dem sachverhalt „gebrauchte kinderkleidung verkaufen, hausflohmarkt veranstalten“ u. ä.

wie gesagt, ich lasse mich gern belehren, habe diese auskunft von unserem buchungsbüro bekommen, dass nichts gebucht wird, wofür ich keinen rechnungsbeleg bringen kann und dass nur der beleg von der auktion bei ebay/bankzahlung nicht genüge.
wenn die sich dann beim buchen querstellen und sagen - nein, wir nehmen das nicht in die bücher aufgrund der fehlenden rechnung, wie willste das dann in die bücher kriegen?
Was ist „GoB“ ?

wo das problem ist, eine privatrechnung zu schreiben, verstehe ich nicht - ein zettel mit einem satz genügt ..
hiermit verkaufe ich xy an z das gerät ab zum preis von cd. fertig. keine mwst ausweisen und schon ist es eine privatrechnung.

der vk WAR unternehmer, jetzt i. R.

Die Ausage „Einnahme von 1000 Euro muss er eh dem FA melden“ - auch das ist die Aussage unseres Buchungsbüros. (denen erklärte ich, dass es sich beim vk um einen unternehmer i. R. handelt)

Die Aussage zu den st.pflichtigen Einkünften habe ich von einem etwas höheren Beamten und er sagte mir schon mehrfach, dass die Erlöse z. B. bei Kleiderbörsen, Garagenflohmärkten, überhaupt Verkauf auf Flohmärkten eine sehr heikle Angelegenheit sind, wenn es sich nicht um eine einmalige Sache handelt. Also wenn ich z. B. 2 x im Jahr auf ner Börse gebraucht Kleidung verkaufe. Er erklärt es sinngemäß so: es ist eine wiederkehrende Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht, denn fürs Finanzamt sind die gekauften Sachen (ich bleibe mal bei Kinderkleidung) ab dem Moment des Kaufes gleich NULL Euro wert. Wenn ich diese dann wieder verkaufe, tue ich das, um Geld zu erwirtschaften - ich will einen Gewinn erzielen - und damit habe ich steuerpfllichtige Einnahmen. Dass ich damit keinen Gewinn erziele, sondern vielleicht nur einen Bruchteil des Kaufpreises erhalte, das interessiere das FA nicht.

Aber darum gehts ja hier nicht, es geht mir darum, dass der Vk sich jetzt nicht mehr darauf einlässt, per Nachnahme zu verschicken - für beide Seiten zur Sicherheit - und mir das vorher zugesagt hatte. Ich habe einen Kaufvertrag abgeschlossen und er stellt sich jetzt quer.

Ich fragte vorher an, ob er verschickt per Nachnahme, da 650 km Entfernung
Ja, er verschickt und betr. Nachnahme macht er sich schlau betr. der Kosten.
Das hatte er VOR dem Kauf zugesichert, denn sonst hätte ich nicht gekauft.
Hätte er Nachnahme ausgeschlossen, dann hätte er vorher schreiben können: Nein, ich verschicke nicht mit Nachnahme.
DHL ist bis 2000 Euro versichert.
Warum ist Nachnahme nicht sicherer?
Ja, er kann 2 Ziegelsteine einpacken - dann habe ich aber Zeugen beim Auspacken auf der Post.
Für den Verkäufer ist Nachnahme doch genauso sicher wie Vorkasse? Er bekommt sein Geld, bevor der Käufer die Ware in der Hand hat.

Damit er nicht auf seinen Portokosten sitzen bleibt (es gibt ja auch böse Käufer), kann ich das Porto/Nachnahmegebühren vorher überweisen, dann schickt er das Paket per Nachnahme und ich bezahle, wenn es hier auf der Post landet.

Hallo,

Nein. Die Post lässt sich zwischen 6 und 8 Wochen Zeit mit der Bezahlung.

MfG Frank

Hallo!
Warum liest Du bei Geschäftskunden nach, wenn der Absender doch Privatmann ist ?
Kann sein, es ist dort anders, habe aber kein Lust nachzuschlagen.
Trifft ja hier auch nicht zu.

MfG
duck313

ich hab einfach bei google dhl nachnahmepaket eingegeben …