eBay - Problem - Betrug?

Hallo!

Angenommen, Verkäufer versteigert bei eBay z.B. einen externen DVD - Brenner mit zwei FireWire - Anschlüßen. Bieter ersteigert ihn, stellt aber nach Erhalt fest, daß der Brenner nur einen USB - Anschluß, die laut Artikelbeschreibung vorhandenen FireWire - Anschlüße. Da Bieter aber genau die braucht, ist das Gerät für ihn völlig wertlos. Er würde den Verkäufer kontaktieren, dieser würde für den Irrtum um Entschuldigung bitten, aber darauf verweisen, daß er Privatverkäufer ist und das Gerät deshalb nicht zurücknehmen braucht und auch nicht wird. Bieter würde sich bestimmt betrogen fühlen (wer schreibt den irrtümlich 2 x FireWire, wenn 1 x USB vorhanden ist?). 
Wer hätte Recht, was könnte der Käufer tun? Ebay würde wohl nicht viel tun (können?)?

MfG

Entschuldigung bitten, aber darauf verweisen, daß er
Privatverkäufer ist und das Gerät deshalb nicht zurücknehmen
braucht und auch nicht wird.

Wenn das gelieferte Gerät nicht der Beschreibung entspricht, hat der Verkäufer seinen Vertrag nicht erfüllt. Wenn er das Gerät nicht zurücknehmen will muß er eines liefern, dass der Beschreibung entspricht. Notfalls Anwalt einschalten.

Hallo,

ein privater Käufer kann nur die Gewährleistung ausschließen.
Er muss natürlich Liefern was er versprochen hat. Ich würde als erstes mal einen Fall bei Ebay aufmachen, kostet nichts und bringt vielleicht was. Natürlich den Verkäufer auffordern richtig zu liefern und dafür eine Frist setzen

hth

Versandkosten

Wenn er das Gerät nicht zurücknehmen will muß er eines liefern, dass der Beschreibung entspricht. Notfalls Anwalt einschalten.

Übrigens, auch ein häufiges Thema: Wenn der Käufer das Gerät irgendwann doch zurücknehmen will, trägt er natürlich sämtliche Kosten für die Rücksendung und eventuelle Ersatzsendung.

Natürlich könnte der Käufer Sachmangel fehlender zugesicherter Eigenschaft n. § 434 BGB reklamieren und gem. § 323 BGB vom Vertrag zurücktreten.

Insofern irrt der Verkäufer, der sachmängelfreien Übergang der angebotenen Ware schuldet, wie sie gem. Angebotsbeschreibung zugesichert war :smile:

Hätte er Käuferschutz via paypal-Zahlung erworben, wäre das problemlos möglich :open_mouth:

Andernfalls müsste er nach nachweislichem Zugang der Rücksendung (Einieferungbeleg) Kaufpreiserstattung einschl. beider Versandkosten fordern und nach 30 Tagen hierüber Mahnbescheid erwirken.

Das Risiko wäre nur, dass er auf allen vorschüssigen Kosten zusätzlich sitzenbleibt, wenn der Verkäufer minderjährig und zahlungsunfähig wäre.

Daher stellt sich für ihn die Frage, ob er es mit einer negativen Bewertung bewenden liesse, das für ihn unbrauchbare Gerät weiterverkauft und somit den finanzilllen Schaden begrenzt, um sich zudem deutlich schneller das benötigte, passende Gerät anderweitig zu beschaffen :smile:

G imager