Ebay - Problem Kauf und Versand

Hi,

wir hatten einen Artikel bei eBay ersteigert und per Paypal bezahlt. Da der Artikel nach einer weile noch nicht da
war schrieb ich den Verkäufer an ob er mir nicht eine Trackingnummer geben könne damit ich sehe wo die Sendung bleibt.
Der Versender antwortete mir das er nur eine Quittung habe aber den Versand auch Bildlich festgehalten hat. (Versandkosten 5€ Standartversand DHL Päckchen) Auf die Anfrage mir das doch zu schicken kam nichts mehr.
Da der Artikel dann nicht geliefert wurde haben wir über Paypal Käuferschutz beantragt. Der dann aus Kulanz gründen von eBay für uns entschieden wurde.

Ein paar Wochen später erhalten wir dann vom Verkäufer eine Mahnung. Der wir widersprachen da wir ja den Artikel bezahlt hatten. Darauf folgte eine weitere und ein Mahnbescheid. Denen wir auch entsprechend widersprochen haben.

Nun liegt uns seit zirka einer Woche eine Klageschrift vor in der der Verkäufer von uns die Kaufsumme + x haben möchte mit der Begründung wir hätten das Geld zurück gebucht. Mir ist an der Stelle neu das man Geld bei Paypal zurück buchen bzw. eine Rücklastschrift betreiben kann.

Wahrscheinlich hat Paypal als Zahlungsdienstleister das Geld vom Verkäufer zurück gebucht weil dieser gegen die AGB des Zahlungsdienstleister verstoßen hat wie ich nun herausgefunden habe. Denn so weit ich das gefunden habe muss der Versender mit Tracking verschicken wenn er Paypal anbietet. Das wäre bei 5€ Porto ja auch eigentlich kein Problem gewesen.

Nun zur Frage ist man eigentlich Haftbar wenn jemand anderes wie hier z.B. gegen einen Vertrag mit dem Zahlungsdienstleister verstößt?

Das Problem ist, dass bei privaten Geschäften das Versandrisiko beim Käufer liegt, sobald der Artikel dem Versandunternehmen übergeben wurde.
Deshalb bestehe ich bei solchen Käufen ausdrücklich auf Paketversand.
Päckchen werden nicht „verfolgt“ und sind nicht versicherbar.
Wenn der Käufer den Paketversand trotz Vereinbarung/ Forderung nicht gemacht hat, liegt vertragswidriges Verhalten vor und du hast gute Chancen. Sonst sieht es eher böse aus. Dem Verkäufer Betrugsversuch nachzuweisen ist ggf. nicht einfach.
Es macht mich aber stutzig, dass der Verkäufer das Absenden so ungewöhnlich aufwändig dokumentiert hat. Was nun wo und wie bei der Dokumentation evtl. gefaked wurde, ist kaum nachweisbar.
Aus einem Absendebeleg für Päckchen geht kaum eine verwertbare Information hervor.

Im schlimmsten Fall wurde das Päckchen sogar bei einem Nachbarn zugestellt und der Auslieferer hat (wie es so oft geschieht) „vergessen“ dir eine Benachrichtigung zu hinterlassen.

hi,

Was meinst du denn, woher das Geld kommt, welches du zurückbekommen hast?
merkst du selbst, oder?

Wenn du von privat kaufst und dir ein Päckchen reicht, ist das dein Vergnügen. Paypal ersetzt kein deutsches Recht, es erleichtert nur eine Rückbuchung die sonst nicht möglich wäre.

nein, nur wenn er den Verkäuferschutz in Anspruch nehmen will. Will er aber nicht, er kümmert sich offenbar selbst darum.

grüße
lipi