Hi,
wir hatten einen Artikel bei eBay ersteigert und per Paypal bezahlt. Da der Artikel nach einer weile noch nicht da
war schrieb ich den Verkäufer an ob er mir nicht eine Trackingnummer geben könne damit ich sehe wo die Sendung bleibt.
Der Versender antwortete mir das er nur eine Quittung habe aber den Versand auch Bildlich festgehalten hat. (Versandkosten 5€ Standartversand DHL Päckchen) Auf die Anfrage mir das doch zu schicken kam nichts mehr.
Da der Artikel dann nicht geliefert wurde haben wir über Paypal Käuferschutz beantragt. Der dann aus Kulanz gründen von eBay für uns entschieden wurde.
Ein paar Wochen später erhalten wir dann vom Verkäufer eine Mahnung. Der wir widersprachen da wir ja den Artikel bezahlt hatten. Darauf folgte eine weitere und ein Mahnbescheid. Denen wir auch entsprechend widersprochen haben.
Nun liegt uns seit zirka einer Woche eine Klageschrift vor in der der Verkäufer von uns die Kaufsumme + x haben möchte mit der Begründung wir hätten das Geld zurück gebucht. Mir ist an der Stelle neu das man Geld bei Paypal zurück buchen bzw. eine Rücklastschrift betreiben kann.
Wahrscheinlich hat Paypal als Zahlungsdienstleister das Geld vom Verkäufer zurück gebucht weil dieser gegen die AGB des Zahlungsdienstleister verstoßen hat wie ich nun herausgefunden habe. Denn so weit ich das gefunden habe muss der Versender mit Tracking verschicken wenn er Paypal anbietet. Das wäre bei 5€ Porto ja auch eigentlich kein Problem gewesen.
Nun zur Frage ist man eigentlich Haftbar wenn jemand anderes wie hier z.B. gegen einen Vertrag mit dem Zahlungsdienstleister verstößt?