Ebay problem mit beendeter auktion!

folgendes: es wurden 4 aluräder von audi
eingestellt. auch im audiforum. mitlerweile war ein gebot bei ebay
von 56 euro drauf. einer aus dem audiforum schaute sich die räder an
und sah das in einen reifen eine schraube steckte und eine felge
einen etwas sagen wir mal größeren boardsteinschaden hatte! sie wurden aber als top bei ebay angeboten.also wurden die gebote
gestrichen und die auktion beendet.grund: fehler/beschädigter
artikel. (der aus dem audiforum hat die
räder aber auch nicht gekauft.) beendet wurde die auktion am
24.11! nun kam heute 19.12 per einschreiben von dem der die 56
euro
geboten hat das er die räder haben will für 56 euro oder einen
schadenersatz! ist das rechtens?
danke schonmal im voraus

Hallo,

in diesem fiktiven Fall kann man wohl nach deiner Beschreibung davon ausgehen, daß ein gleicher Artikel (4 Alu-Felgen) bei 2 verschiedenen Auktionshäusern gleichzeitig angeboten wird?
Das geht gar nicht!
Spätestens, wenn ein Gebot bei e-bay eingeht, ist man verspflichtet, den Artikel auch liefern zu können.
Wenn allerdings das Angebot bei e-bay herausgenommen wird (aus welchen Gründen auch immer), erlischt der Anspruch des Bieters auf Herausgabe des Artikels.

Gruß Heinz

es handelte sich nicht um 2 auktionhäuser! wurde in einen forum angeboten mit hinweis auch auf eine auktion.
trotzdem vielen dank!

es handelte sich nicht um 2 auktionhäuser! wurde in einen
forum angeboten mit hinweis auch auf eine auktion.
trotzdem vielen dank!

Also ich denke, so konfus wie Du hier postest, wirds wohl auch in Dir aussehen. Sorry.

Wo ist bitte für Dich der Unterschied, einen Artikel in einem Forum zum Kauf anzubieten, dort einen Hinweis auf eine Auktion zu posten und
den Artikel gleichzeitig bei Ebay zu verticken?

Wenn das so nicht stimmt, schreib bitte so, dass man es versteht.

Rumburak

Und was ist mit dem Schandenersatz?
Hallo,

Wenn allerdings das Angebot bei e-bay herausgenommen wird (aus
welchen Gründen auch immer), erlischt der Anspruch des Bieters
auf Herausgabe des Artikels.

na ja. Nicht wirklich. Im Zweifelsfall, also wenn der Verkäufer nicht mehr leisten kann, schon. Nicht verschweigen sollte man aber, dass der Verkäufer sich dann Schadenersatz pflichtig macht. Sieht zumindest der BGH so:

http://www.wgk.eu/fachinformationen/aufsaetze/it-rec…

Gruß

S.J.

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Hallo,

bei einer Auktion kommt es erst zu einem Vertragsabschluss wenn die Auktion erfolgreich beendet wird. Dies ist hier nicht der Fall, die Auktion wurde VOR Beendigung abgebrochen.

Der Forderung ist mit der Begründung zu widersprechen, dass es keinen rechtsgültigen Vertrag gibt.

MFG

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Das ist ungefähr so als wenn ich in diesem Forum schreibe: „Leute guckt mal, ich habe da eine Sammlung von Gesetzestexten aus dem 16ten Jahrhundert, vielleicht interessiert sich von euch Juristen ja einer dafür. Ihr findet sie bei ebay unter der Nummer xxxxxxxxx.“

So hat man im Forum darauf hingewiesen, aber sie nicht innerhalb des Forums zum Verkauf Angeboten, sondern nur darauf hingewiesen wo sie verkauft werden.

Ist das jetzt so schwer zu kapieren?

der artikel wurde in einen forum angeboten.
zeitgleich auch bei ebay. jedoch in beiden gelöscht ,nachdem die beschädigungen gesehen bzw. darauf aufmerksam gemacht wurde.
sorry wennn es etwas unmißverständlich war.

danke so habe ich es gemeint :wink:

danke so habe ich es gemeint :wink:

und warum hast du es nicht so geschrieben?

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folgendes: es wurden 4 aluräder von audi
eingestellt. auch im audiforum.

Ich weiss ja nicht, was Du hieraus erkennst?
Für mich heisst das, 2 mal zum Verkauf angeboten.

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danke so habe ich es gemeint :wink:

und warum hast du es nicht so geschrieben?

Weil das für den Fall völlig Banane ist?
Gruß
loderunner