Ebay problem verkaufen bei beschÄdigtem artikel

hallo,
ich wende mich an euch mit einer frage die bestimmt schon 1000mal gestellt wurde aber ich habe bis jetzt leider nichts brauchbares im netz finden können.
und zwar

ich habe bei ebay ein motorrad verkauft.ich hatte einen mindestpreis gesetzt zu dem der artikel auch verkauft wurde!!!ich war total glücklich über den verkauf.doch leider ist mir nun jemand in das parkende motorrad gefahren bevor der artikel vom käufer abgeholt wurde.jetzt sind in der verkleidung der maschine dellen.naja ich war echt sauer und wütend über die ganze sache und habe dieses nun dem käufer mittgeteilt und ihm angeboten vom kauf zurückzutretten!!!nun mein problem er möchte das motorrad immernoch aber nicht den vollen kaufpreis bezahlen.und auf eine nette einigung geht er nicht ein droht gleich damit mich zu verklagen wenn ich ihm den artikel nun nicht günstiger verkaufe.
was kann ich da machen.
danke für eure mühen und antworten
mfg janine

Hallo!

was kann ich da machen.

mal blöd gefragt. Warum willst du es denn nicht mehr verkaufen? Nach Regulierung und Reparatur ist es ja nun mal ein Motorrad mit Unfallschaden und somit weniger Wert. Oder will der Käufer einen übermäßig hohen Nachlass?

Jan

ja er will schon den preis soweit drücken das wenn ich das reparieren lassen würde billiger komme.

ja er will schon den preis soweit drücken das wenn ich das
reparieren lassen würde billiger komme.

und warum läßt Du es dann nicht reparieren, bevor Du dem Käufer das Teil übergibst?

Gruß
Edith

hallo,

lass den schaden durch den unfallverursacher reparieren und verkaufe es danach zum vereinbarten preis. diese von dir nicht verschuldete zeitverzögerung muss der käufer akzeptieren. wenn er nicht solange warten will, hat er pech gehabt.

gruß,
tommy

p.s.: falls der unfallverursacher fahrerflucht begangen hast, hast du dies ja sicherlich bei der polizei angezeigt und kannst es dem käufer beweisen…

Hallo!

lass den schaden durch den unfallverursacher reparieren und
verkaufe es danach zum vereinbarten preis. diese von dir nicht

Der vereinbarte Preis galt für ein unfallfreies Fahrzeug. Wenn der Käufer einen entsprechenden Nachlass fordert, ist das völlig berechtigt.

Jan

hallo,

Der vereinbarte Preis galt für ein unfallfreies Fahrzeug.

voraus schließt du das? aus der fragestellung geht es jedenfalls nicht hervor, dass das fahrzeug vorher unfallfrei war. eine fachgerechte reparatur des schadens, der ja offenbar ausschließlich an der verkleidung entstanden ist, macht imho aus dem fahrzeug nicht zwangsläufig ein „unfallfahrzeug“ aber das kann wohl nur ein sachverständiger oder jurist wirklich beurteilen.

gruß,
tommy

voraus schließt du das? aus der fragestellung geht es
jedenfalls nicht hervor, dass das fahrzeug vorher unfallfrei

Geschenkt. Also ohne diesen Unfall.

aus dem fahrzeug nicht zwangsläufig ein „unfallfahrzeug“ aber
das kann wohl nur ein sachverständiger oder jurist wirklich
beurteilen.

Nur tut das ja nun nicht not. Wenn ich Etwas verkaufe und unmittelbar vorm Aushändigen wird das Etwas beschädigt und repariert, während der Käufer warten muss, ist mir als Verkäufer auch klar, das da u.U. ein Nachlass angebracht wäre. Schließlich ist von allen Beteiligten der Käufer der, der nun am Wenigsten dafür kann.

Gruß, Jan

Hallo,

kann der Nachlass bzw. Wertverlust nicht ebenfalls dem Unfallverursacher in Rechnung gestellt werden? Ist ja auch ein Schaden, der durch den Verursacher verschuldet wurde.

Nur so als Grundidee.

Grüße

naja bleibt mir wohl nichts anderes übrig!!!

aber ärgern tue ich mich natürlich schon vorallem weil ich ja keine schuld habe!

mal eine frage wem gehört eigentlich der artikel vom verkauf bis zur abholung???

Ich begrüße Sie!

mal eine frage wem gehört eigentlich der artikel vom verkauf
bis zur abholung???

MIR

Falsches Brett
Hallo,

wenn Du eine Antwort haben willst, die die rechtliche Frage beantwortet, dann stell die Frage nochmals regelkonform (Vorschaltseite beachten) ins Brett „Allgemeine Rechtsfragen“.

Hier bekommst Du offensichtlich nur Antworten, die dem Bauchgefühl von Amateuren entsprechen, die von der Thematik keine Ahnung haben und daher der Rechtslage keineswegs gerecht werden.

Gruß

S.J.

Hi

Hier bekommst Du offensichtlich nur Antworten, die dem
Bauchgefühl von Amateuren entsprechen,

Tja, mehr ist laut Rechtsberatungsgesetz ja auch nicht erlaubt.

Gruß
Edith

Hallo,

Hier bekommst Du offensichtlich nur Antworten, die dem
Bauchgefühl von Amateuren entsprechen,

Tja, mehr ist laut Rechtsberatungsgesetz ja auch nicht
erlaubt.

das ist doch Unsinn. Das Rechtsberatungsgesetz verbietet unter Umständen die Beratung als solche. Es besagt aber nicht, dass unsinnige Antworten gegeben werden dürften, richtige aber verboten sind.

Gruß

S.J.

MOD: Abgeschlossen wg. Verstoß gegen FAQ:1129
FAQ:1129