Ebay-problem wichtig!

Hallo allerseits,
ich habe eine Frage bezüglich EBAY! Ich möchte mir gerne Rat holen und würde mich über jeden Beitrag freuen.

Folgender Sachverhalt:
Ein Artikel wurde bei EBAY gekauft. Um das Gerät zu nutzen über USB stand in der Artikelbeschreibung das ein Standard COM Adapter benötigt wird. Der Wurde dann zusätzlich gekauft bei einem anderen Verkäufer, da er bei dem ersten Verkäufer nicht angeboten wurde. Nach dem ersten ausprobieren stellte sich raus irgendwas ist kaputt. Darauf hin wurde ein Zweiter Adapter bestellt, doch auch das funktionierte nicht. Daraufhin begann der Kontakt zum Verkäufer der ebenfalls meine das wäre die Hardware. Aufgrund des Nacherfüllungsrechtes wurde das Gerät zum Verkäufer gesandt. Es stellte sich jedoch raus, das es an den Adaptern lag und nicht am Gerät. Der Verkäufer teilte daraufhin mit das ein spezial Adapter verwendet werden muss für über 50€…(Das stand nicht in der Artikelbeschreibung) Daher wollte man vom Vertrag zurück treten, doch der Verkäufer weigert sich. Bevor nun der Schritt zum Anwalt gewählt wird, Wollte ich mal hören wie eure Meinung dazu ist.
Der Verkäufer verlangt nun die Kosten für die Überprüfungspauschale + Rückversand + will die Kosten für den Versand für die Nacherfüllung nicht bezahlen… Es würden ca. 120€ Extrakosten entstehen, wenn man zuzüglich den spezial Adapter kaufen würde.

Es wäre für mich das selbe wie wenn ich ein Telefon verkaufe mit der Aussage für jedes System geeignet ohne spezielle Hardware und dann braucht der Käufer plötzlich ein Adapter für 60€ weil er ein ISDN Anschluss hat oder so ähnlich.

Ich würde mich wirklich sehr über eine Antwort wie auch Anregung freuen. Wir habe bereits über EBAY alles gemeldet doch davon lässt sich der Verkäufer nicht beeindrucken stattdessen droht er mit Lagergebühren ab November, deshalb eilt es auch etwas :smile:

Vielen Vielen Dank im Voraus.

Ivi

Fall Widerrufsfrist eingehalten , dann einfachen wiederrufen. Ansonsten klarer Fall von Rücktritt.

MfG
Thomas Brunow

Hallo,

das ist sehr schwierig zu beantworten, weil ich den technischen Aspekt nicht beurteilen kann und den juristischen auch nicht. Vermutlich muss da wirklich ein Anwalt helfen, was dann zusätzliche Kosten verursacht.

Grundsätzich sind recht haben und recht bekommen besonders bei eBay zwei unterschiedliche Dinge.

Wenn die Beschreibung sachlich falsch müsste der Verkäufer den Artikel eigentlich zurücknehmen. Ich bin mir nicht sicher ob hier die Beschreibung nicht vollständig war oder falsch.

Zusätzliche Gebühren für Lagerung etc. wären unverschämt. Wenn Sie Ihren Computer (oder anderes Gerät) an den Verkäufer geschickt haben sieht es schlecht aus.

Ich weiss nicht wie teuer der Artikel war aber möglicherweise müssen Sie das Geld als Lehrgeld abschreiben.

Wenn Sie mit paypal gezahlt haben könnte ggf. der Käuferschutz helfen.

In Zukunft solche Artikel lieber im Laden kaufen.

Gruss
Gina

o

Hallo,

es wurde also bei einem Privatverkäufer gekauft? Da ein Widerrufsrecht ja überhaupt nicht erwähnt wird.

Wenn die Artikelbeschreibung nicht korrekt ist, würde ich annehmen, dass hier Sachmängelhaftung bzw. Gewährleistung greift.

Um zu belegen, dass die Artikelbschreibung falsch war, wäre eine Expertenmeinung vorteilhaft. Vielleicht könnte man einfach den Gerätehersteller anmailen und fragen, welche Adapter benötigt werden? Das wäre sicher der beste befragbare Experte.

Weigert sich der Verkäufer eine Sachmängelhaftung anzuerkennen, kann man bei paypal Zahlung vermutlich den ebay Kaufpreis durch Käuferschutzantrag zurück bekommen.

Zur Klärung der Schadensersatzansprüche wird wohl wirklich ein Anwalt / Rechtsweg benötigt werden.

Welche Anspruchsgrundlage der Verkäufer dafür sieht, dass der Käufer ihm Erstattungen schulde, ist mir schleierhaft. Die Funktionalität des Gerätes hätte der Verkäufer schon vor Verkauf kennen sollen.

Stephanie

Hallo

sie gehen bei e bay einen kaufvertrag ein wenn sie kaufen wenn sie die artikelbeschreibung gelesen haben müssen sie selbst entscheiden sie hätten in jedem fall vorher abfragen müssen von wegen adapter oder so,das denken was sie im fachgeschäft haben was der verkäufer übernimmt müssen sie bei e bay selber tun da können sie sich auf nix verlassen also nur kaufen nach vorheriger abfrage oder sich fürs fachgeschäft entscheiden

mfg

Hallo, der Verkäufer hätte auf den Spezialadapter hinweisen müssen. Dieses wäre im Angebot zwingend erforderlich gewesen, da ansonsten das Gerät nicht hätte betrieben werden können. Insofern können Sie gelassen der Sache entgegensehen. Es gibt überall Verbraucherzentralen, dort sollten Sie vorab den Vorgang schildern, um für sich ein gutes Gefühl zu haben.
Viele Grüsse
kahlken

Hallo,

Da es darauf ankommt, ob gewerblicher oder privater Anbieter -
Bitte mal Artikelnummer.
Sonst muß ich zuviele wenns und abers in meine Antwort reinbasteln.

liebe Grüße marita

Hallo Ivi,

erstmal vorab, lass dich nicht einschüchtern! Wenn der Verkäufer ein gewerblicher ist, muß er Vertragsrücktritt anbieten und auch gewähren. Allerdings gewähren viele Händler nur eine Rücktrittsfrist von 14 Tagen nach Erhalt der Ware.

Die Meldung an Ebay war richtig - egal, ob der Verkäufer sich davon unbeeindruckt zeigt. Wurde der Artikel über Paypal bezahlt ? Falls ja, kannst du diese auch einschalten. Ich hoffe, du hast dir von allen Mails und vom Angebot Kopien gemacht, denn die benötigst du, falls es tatsächlich zum Rechtsstreit kommt.

Wenn du nachweisen kannst, dass im Angebot falsche Angaben gemacht wurden, sollte Ebay eigentlich reagieren. Wichtig ist, dass du den gesamten Mailwechsel über Ebay laufen läßt und eben Kopien zum Nachweis.

Oft hilft es schon, wenn man nur mit einem Anwalt droht - setz dem Verkäufer ein angemessenes Zeitlimit und erwähne dabei, dass du nach Ablauf der Frist einen Anwalt einschaltest. Und versuche Ebay eventuell telefonisch zu erreichen, das erklärt sich besser.

Mehr kann ich dir leider auch nicht helfen - solche Aktionen kosten Zeit und Nerven und ich kann dir nur Glück wünschen, dass du damit durchkommst.

Viel Erfolg

S

Hallo und sorry, - ich habe keine Ahnung.
Würde bei Ebay auf Entscheidung drängen. Eventuell Rechtsschutzversicherung vorhanden? Dann nutzen.
Bei Ebay müsste doch reichen, dass Artikelmerkmale nicht korrekt wiedergegeben.
Also, mehr fällt mir nicht ein. Gruß - Piri K.

Hallo,

wenn es ein gewerblicher Anbieter ist haben Sie ein 14tägiges Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen.
Bei einem privaten Verkäufer ist es schon schwieriger.
Da der Verkäufer anscheinend keine Schuld am Produkt hat, muss man fairerweise sagen, dass die Untersuchungsbemühungen einen Aufwand gerechtfertigen und weitere Portogebühren zu Ihren Lasten gehen.

Beste Grüsse

josef-rudolf

Ich denke, das soetwas in der Beschr. enthalten sein muß, denn nicht alle sind Fachmänner.
Wenn der VK keinen passenden Teile anbietet muß er doch wenigstens angeben, welche Teile benötigt werden.