Ebay-Probleme - Mahnbescheid lächerlich?

Moin alle zusammen,

mir platzt so langsam der Kragen - aber nicht wegen euch - nein wegen manchen ebay-Usern.

Habe zum x-ten-Mal Probleme, dass jemand nicht zahlt und mir nun geschreiben hat, dass er zurücktreten will, weil ihm die Ware verhältnismäßig dann doch etwas zu teuer.

Er hatte den Auktionstext vorliegen und hat von Anfang an mitgeboten und auch am Schluss noch ständig neue Gebote abgegeben.
Nun habe ich wieder mit ebay alles zu regeln - Erstattung der (nicht unerheblichen) Gebühren anfordern (die natürlich schon wieder abgebucht wurden) - ich lass den Leuten einfach zu lange Zeit zum zahlen.

So heute nacht dacht ich mir - Pustekuchen - eigentlich sollte man mal ein Mahnverfahren anstreben. Ich meine das Drohen mit dem Anwalt find ich lächerlich - ein Mahnverfahren ist mir von der Theorie noch aus dem Berufsschulunterricht bekannt.

Mache ich mich mit so was lächerlich? Es geht mir einfach nur ums Prinzip und ich denke mir, wenn jemand ständig bietet und nicht zahlen will, weil er dann doch mehr geboten hat, als er wollte, dass kann nicht mein Problem sein.

Ich biete nur auf Sachen, die ich haben will und wenn es dann zu teuer wird, dann hab ich Pech gehabt und muss in den teuren Apfel beißen.

Ich habe z.B. jetzt als Verkäuferin immerhin auch mit dem Geld gerechnet.

Freue mich über eure Meinungen - jeglicher Art - also ob Kritik oder Zustimmung.

LG
Molika

Ein Manhbescheid hat mehr oder weniger keine Wirkung wenn dein Kunde den Vertrag nicht einhalten will, er legt Widerspruch ein und die Sache ist fuer ihn erstmal erledigt, und du musst zum Anwalt. Da kannst du auch gleich zum Anwalt gehen. Die Kosten fuer den Anwalt muss dein Kunde ja auch uebernehmen als warum nicht gleich?

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versuch aber irgendwie raus zu kriegen,ob bei dem käufer was zu holen ist–sonst haste hinterher noch mehr kosten.