Ebay-Probleme und Anwalt - wer muss den zahlen?

Hallo, angenommen man hat Probleme mit einem Käufer oder Verkäufer bei ebay, der schaltet den Anwalt ein und schickt dann die Rechnung an den Gegenpart. Wäre das rechtens? Wer müsste denn den Anwalt zahlen, der, der ihn bestellt oder der, von dem man etwas via Anwalt erhalten möchte?

Und ist es richtig, dass man auch als Privatverkäufer haftet, wenn die Ware beim Käufer nicht ankommt?

Liebe Grüße und einen guten Wochenstart!

Priatverkäufer haften nicht wenn Sie Rücknahme Gewährleistung und Garantie ausdrücklich ausgeschlossen haben.
Wurde die Ware mit Versichertem Versand verschickt erhält der VERSENDER eine Versandbestätigung vom Versandunternehmen.
War der Versand unversichert hat der Käufer beim Gebot die Versandart akzeptiert und dem Vertrag zugestimmt.

Wenn ein Urteil vom Gericht darübver vorliegt das den „Bezahler“ namentlich bezeichnet so muß dieser auch die Rechnung begleichen!

Man sollte in dem Fall überlegen eine Rewchtsausnkunft bei einem Anwalt einzuholen.
MFG Aniwibln

Hallo,

danke für die Info. War nur eine rein theoretische Frage, weil ich in einem anderen Forum las, jemand hätte den Kaufpreis erstatten müssen und ein anderer musste den gegnerischen Anwalt zahlen. Fand ich seltsam. Zum Glück betrifft mich das nicht! :smile:

VLG