Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin schon eine lange Zeit bei eBay angemeldet aber weiß noch immer nicht alles.
Ich habe vor kurzer Zeit einen Artiklel für 300 Euro
versteigert, habe in der Auktion darauf hingewiesen das es keinen Umtausch, Garantie oder Rückgabe gibt, genauso habe ich daraufhingewiesen das Schreibfehler und Irrtümer vorbehalten sind.
Leider hat es einen fehler gegeben, habe da auf die
Herstellerangaben vertraut, diese aber waren nicht richtig oder ich habe mich verlesen.
Jetzt möchte der Käufer den Artikel zurückgeben und das Geld zurück oder aber einen Ersatz, also einen Ausgleich haben!
Was kann ich tun, muss ich ihm seine Wünsch „erfüllen“?
Vielleicht können Sie sich ja auf einen Gesetzestext berufen?
Über Ihre Hilfe würde ich mich sehr freuen.
MfG und hochachtungsvoll
Ronny
Hallo,
ich gehe mal davon aus, dass Du Privatverkäufer bist?
Im Gegensatz zu gewerblichen Anbietern bei ebay haben Privatverkäufer ein paar mehr „Freiheiten“.
U.a. auch in dem Punkt Warenrückgabe.
Allerdings nur was die Warenrücknahme aus Kulanz angeht, also wenn z.B. dem Käufer auf einmal die Farbe eines Artikels nicht mehr gefällt o.ä.
NICHT zu diesen Freiheiten zählt, dass sich der Verkäufer mit dem immer wieder zu lesenden Satz „…keine Rücknahme…EU-Recht…“ von allen Pflichten freisprechen kann.
Selbstverständlich muss auch der private Verkäufer - nach bestem Wissen - alles dafür tun, dass die Angaben zu seinem Artikel korrekt sind.
Da Du schreibst, Du hättest Dich evtl bei den Herstellerangaben verlesen, liegt der Fehler leider bei Dir & - nimm’s mir nicht übel - aber dafür musst Du selbstverständlich gerade stehen.
Anders sieht es (meiner Meinung nach) aus, wenn Du glaubhaft „beweisen“ kannst, dass schon die Herstellerangaben nicht korrekt waren (Du weißt sicher noch, wo Du Dich informiert hattest).
Ach so, was der Kunde möchte, sind NICHT „irgendwelche Wünsche“; er möchte nur sein Recht in Anspruch nehmen:
Er möchte GENAU DIE WARE in GENAU DEM ZUSTAND & mit GENAU DEN EIGENSCHAFTEN haben, die er gekauft hat.
Viele Grüße Claudia
P.S: Damit alles seine Ordnung hat:
Ich bin kein Rechtsanwalt. Oben genannte Infos stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar, sondern meine private, persönliche Meinung.