Ebay recht

Liebe/-r Experte/-in,
habe vor 2 Monaten einen LCD tv aus Nachlass verkauft.
Privat.Habe es noch durch Fachwerkstatt checken lassen,
diese haben keinen Fehler gefunden und mir einen Beleg
hierzu gegeben.Bei mir zu Hause lief es auch einwandfrei.
Der Käufer hat am ersten Tag die Funktion auch per Email
bestätigt. ca. am dritten TAg geht das Gerät angeblich
kaputt. Muss ich das zurücknehmen? Er hat so oft genervt
und gedroht etc. Jetzt( nach 2 monaten) hat er es stumpf
beim Nachbarn abgegeben, weil wir auch vereist waren. Was
mache ich nu?
Gerätpreis 180 Euro.
Gruß

Hallo,

habe vor 2 Monaten einen LCD tv aus Nachlass verkauft.
Privat.Habe es noch durch Fachwerkstatt checken lassen,
diese haben keinen Fehler gefunden und mir einen Beleg
hierzu gegeben.Bei mir zu Hause lief es auch einwandfrei.
Der Käufer hat am ersten Tag die Funktion auch per Email
bestätigt. ca. am dritten TAg geht das Gerät angeblich
kaputt. Muss ich das zurücknehmen? Er hat so oft genervt
und gedroht etc. Jetzt( nach 2 monaten) hat er es stumpf
beim Nachbarn abgegeben, weil wir auch vereist waren. Was
mache ich nu?

Eine Rechtsberatung kann ich natürlich nicht abgeben.

Der Privatverkäufer ist aber im Gegensatz zum geschäftlichen Verkäufer nicht zu weitgehenden Sächmängelhaftungen verpflichtet. Allerdings ist ein Hinweis auf den Privatverkäufer Status und Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen hilfreich.
http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/1207/1177
[Verkäufer] Sachmängelhaftung und Rücktrittsrecht 
[FAQ:1177] (27.2.2007)
Ich habe privat etwas versteigert. Muß ich Gewährleistung bieten?

Aber auch wenn so ein Hinweis fehlte, kann der Verkäufer ja mit Beleg des Fachmanns nachweisen, dass das Gerät beim Versand frei von Mängeln war.

Wurde das Gerät nun verschickt oder selbst abgeholt?
Bei Versand ist evtl. ein Transportschaden denkbar. War das Gerät perfekt gepolstert verpackt? Bei Transportschaden trotz hinreichender Verpackung trägt der Käufer das Versandrisiko. Bei einem Paket könnte man bei rechtzeitiger Meldung eine Transportversicherung geltend machen.

Zur zurückgebrachten Ware (Paket oder persönlich zurückgebracht?): ich würde die Annahme verweigern.
Ein Paket mit verweigerter Annahme kann kostenlos zurückgeschickt werden. Oder bei persönlicher Übergabe kann der Käufer sein Gerät von den Nachbarn zurückholen.

Nur wenn man um jeden Preis einen Streit aus dem Weg gehen will, würde ich dem Käufer nachgeben. Das könnte aber riskant sein, weil der Käufer evtl. dann statt Zahlungserstattung Lieferung eines Mängelfreien Ersatzgerätes und Erstattung von Aufwendungen fordern könnte.

Sonst würde ich einfach wie gesagt die Annahme des Gerätes verweigern und dem Käufer erklären, dass man alle seine Pflichten erfüllt habe und der Käufer da halt leider Pech habe. Eine Kopie des Beleg über die Funktionstüchtigkeit des Geräts würde ich dem Käufer übermitteln.

Falls der Käufer nicht nur mit seinem Anwalt gedroht hat, sondern die Person des Verkäufers bedroht hat, würde ich bei der Polizei Anzeige erstatten, bevor die Sache womöglich ausufert.

Viel Erfolg
Stephanie

Hallo,

habe vor 2 Monaten einen LCD tv aus Nachlass

verkauft.

Privat.Habe es noch durch Fachwerkstatt checken

lassen,

diese haben keinen Fehler gefunden und mir einen

Beleg

hierzu gegeben.Bei mir zu Hause lief es auch

einwandfrei.

Der Käufer hat am ersten Tag die Funktion auch per

Email

bestätigt. ca. am dritten TAg geht das Gerät

angeblich

kaputt. Muss ich das zurücknehmen? Er hat so oft

genervt

und gedroht etc. Jetzt( nach 2 monaten) hat er es

stumpf

beim Nachbarn abgegeben, weil wir auch vereist waren.

Was

mache ich nu?

Eine Rechtsberatung kann ich natürlich nicht abgeben.

Der Privatverkäufer ist aber im Gegensatz zum

geschäftlichen

Verkäufer nicht zu weitgehenden Sächmängelhaftungen
verpflichtet. Allerdings ist ein Hinweis auf den
Privatverkäufer Status und Ausschluss von
Gewährleistungsansprüchen hilfreich.
http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/1207/1177
[Verkäufer] Sachmängelhaftung und Rücktrittsrecht 
[FAQ:1177] (27.2.2007)
Ich habe privat etwas versteigert. Muß ich

Gewährleistung

bieten?

Aber auch wenn so ein Hinweis fehlte, kann der

Verkäufer ja

mit Beleg des Fachmanns nachweisen, dass das Gerät

beim

Versand frei von Mängeln war.

Wurde das Gerät nun verschickt oder selbst abgeholt?
Bei Versand ist evtl. ein Transportschaden denkbar.

War das

Gerät perfekt gepolstert verpackt? Bei

Transportschaden trotz

hinreichender Verpackung trägt der Käufer das

Versandrisiko.

Bei einem Paket könnte man bei rechtzeitiger Meldung

eine

Transportversicherung geltend machen.

Zur zurückgebrachten Ware (Paket oder persönlich
zurückgebracht?): ich würde die Annahme verweigern.
Ein Paket mit verweigerter Annahme kann kostenlos
zurückgeschickt werden. Oder bei persönlicher Übergabe

kann

der Käufer sein Gerät von den Nachbarn zurückholen.

Nur wenn man um jeden Preis einen Streit aus dem Weg

gehen

will, würde ich dem Käufer nachgeben. Das könnte aber

riskant

sein, weil der Käufer evtl. dann statt

Zahlungserstattung

Lieferung eines Mängelfreien Ersatzgerätes und

Erstattung von

Aufwendungen fordern könnte.

Sonst würde ich einfach wie gesagt die Annahme des

Gerätes

verweigern und dem Käufer erklären, dass man alle

seine

Pflichten erfüllt habe und der Käufer da halt leider

Pech

habe. Eine Kopie des Beleg über die

Funktionstüchtigkeit des

Geräts würde ich dem Käufer übermitteln.

Falls der Käufer nicht nur mit seinem Anwalt gedroht

hat,

sondern die Person des Verkäufers bedroht hat, würde

ich bei

der Polizei Anzeige erstatten, bevor die Sache

womöglich

ausufert.

Viel Erfolg
Stephanie

Hallo Stephanie,
vielen Dank f+ür die ausführliche Antwort.
Ich habe das Gerät selbst hingebracht und der Käufer
hat auch am sleben Tag bzw. den nä. bestätigt dass
alles i.O. wäre. Er hat es auch bereits beim Nachbarn
zurückgegeben, weil ich ja nicht zu hause war,so steht
das traurige Gerät jetzt verpackt bei mir…Es ist ja
auch dass ich ihm ein funkitonierednes Teil ,wie ich
meine und die Fachwerkstatt,geliefert habe , so habe
ich jetzt ein defektes zurück…
gruß

Hallo,

nein, du hast kein defektes Gerät. Der Käufer hat sein defektes Gerät bei deinem Nachbarn / dir abgestellt. Dazu kannst du gelegentlich rechtliche Definitionen von Eigentum versus Besitz nachschlagen.

Wenn der Nachbar sich berufen fühlte sich da einzumischen und das Gerät anzunehmen, hätte ich mich nicht unbedingt verpflichtet gefühlt dem Nachbarn das Gerät abzunehmen.

Wie der Käufer nun wieder sein Gerät zurückbekommt, da kann der Käufer sich dann mal bemühen. Optimalerweise zahlt Käufer Versandkosten und Gerät wird Käufer zugeschickt.

Stephanie

Hallo,

nein, du hast kein defektes Gerät. Der Käufer hat sein
defektes Gerät bei deinem Nachbarn / dir abgestellt.

Dazu

kannst du gelegentlich rechtliche Definitionen von

Eigentum

versus Besitz nachschlagen.

Wenn der Nachbar sich berufen fühlte sich da

einzumischen und

das Gerät anzunehmen, hätte ich mich nicht unbedingt
verpflichtet gefühlt dem Nachbarn das Gerät

abzunehmen.

Wie der Käufer nun wieder sein Gerät zurückbekommt, da

kann

der Käufer sich dann mal bemühen. Optimalerweise zahlt

Käufer

Versandkosten und Gerät wird Käufer zugeschickt.

Stephanie

Danke!
ich fands auch etwas seltsam, aber wenn er meint, ich
wollte aber auch meinen Nachbarn nicht mit dem KArton
belasten. Also jetztgar ncihts machen, und ggf. einfach
die Ware rausrücken wenn der Käufer hier anrückt??
Oder wie soll ich mcih jetzt verhalten? Karton auf
keinen Fall öffnen? Wie lange kanns hier noch so stehen
bleiben? ich meine nimmt auch noch platz weg…
Gruß und Vielen Dank

Hallo,

setz dem Käufer eine angemessene Frist (Datum) um das Gerät abzuholen oder, wenn du den Käufer nicht sehen willst um Versandkosten für das Gerät zu überweisen.

Lässt der Käufer die Frist verstreichen, kann man wohl irgendwann das Gerät gegen Lagerkosten pfänden oder das Gerät entsorgen. Die genauen rechtlichen Details zu einer Pfändung kenne ich aber nicht, falls es soweit kommt müßtest du einen anderen Rechtsexperten fragen.

Stephanie

Hallo,

Nachtrag: wenn du den Käufer nicht sehen willst kannst du evtl. auch Abholung von einem anderen Lagerort anbieten. Bekannte, die das kostenlos machen, gehen auf jeden Fall.
Evtl. geht auch Fernsehwerkstatt und wenn der Käufer das Gerät nicht rechtzeitig abholt / entstandene Kosten nicht bezahlt kann die Werkstatt den Fernseher behalten. Zu letzterer Version am besten auch noch mal mit anderem Rechtsexperten checken.

Stephanie

Hallo,

meiner (ganz privaten) Meinung nach ist das weitere Vorgehen von vielem abhängig:

  • was stand in der Beschreibung genau?
  • Sind die Zahl (und Art) Deiner ebay-Angebote wirklich noch privat? (Kein vorwurf / Unterstellung, sondern wirklich wichtig, damit der Käufer dir in der Hinsicht nichts kann.
  • Was genau hat dir die Reparaturwerkstatt bestätigt?

Sofern Du nicht mittlerweile anderweitig Hilfe finden konntest, meld Dich noch mal (bin aber eventuell erst Anfang kommender Woche wieder am PC - sorry).

Claudia

habe vor 2 Monaten einen LCD tv aus Nachlass verkauft.
Privat.Habe es noch durch Fachwerkstatt checken lassen,
diese haben keinen Fehler gefunden und mir einen Beleg
hierzu gegeben.Bei mir zu Hause lief es auch
Der Käufer hat am ersten Tag die Funktion auch per Email
bestätigt. ca. am dritten TAg geht das Gerät angeblich
kaputt. Muss ich das zurücknehmen? Er hat so oft genervt
und gedroht etc. Jetzt( nach 2 monaten) hat er es stumpf
beim Nachbarn abgegeben, weil wir auch vereist waren. Was:mache ich nu?:Gerätpreis 180 Euro.