Liebe/-r Experte/-in,
habe vor 2 Monaten einen LCD tv aus Nachlass verkauft.
Privat.Habe es noch durch Fachwerkstatt checken lassen,
diese haben keinen Fehler gefunden und mir einen Beleg
hierzu gegeben.Bei mir zu Hause lief es auch einwandfrei.
Der Käufer hat am ersten Tag die Funktion auch per Email
bestätigt. ca. am dritten TAg geht das Gerät angeblich
kaputt. Muss ich das zurücknehmen? Er hat so oft genervt
und gedroht etc. Jetzt( nach 2 monaten) hat er es stumpf
beim Nachbarn abgegeben, weil wir auch vereist waren. Was
mache ich nu?
Gerätpreis 180 Euro.
Gruß
Hallo,
habe vor 2 Monaten einen LCD tv aus Nachlass verkauft.
Privat.Habe es noch durch Fachwerkstatt checken lassen,
diese haben keinen Fehler gefunden und mir einen Beleg
hierzu gegeben.Bei mir zu Hause lief es auch einwandfrei.
Der Käufer hat am ersten Tag die Funktion auch per Email
bestätigt. ca. am dritten TAg geht das Gerät angeblich
kaputt. Muss ich das zurücknehmen? Er hat so oft genervt
und gedroht etc. Jetzt( nach 2 monaten) hat er es stumpf
beim Nachbarn abgegeben, weil wir auch vereist waren. Was
mache ich nu?
Eine Rechtsberatung kann ich natürlich nicht abgeben.
Der Privatverkäufer ist aber im Gegensatz zum geschäftlichen Verkäufer nicht zu weitgehenden Sächmängelhaftungen verpflichtet. Allerdings ist ein Hinweis auf den Privatverkäufer Status und Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen hilfreich.
http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/1207/1177
[Verkäufer] Sachmängelhaftung und Rücktrittsrecht
[FAQ:1177] (27.2.2007)
Ich habe privat etwas versteigert. Muß ich Gewährleistung bieten?
Aber auch wenn so ein Hinweis fehlte, kann der Verkäufer ja mit Beleg des Fachmanns nachweisen, dass das Gerät beim Versand frei von Mängeln war.
Wurde das Gerät nun verschickt oder selbst abgeholt?
Bei Versand ist evtl. ein Transportschaden denkbar. War das Gerät perfekt gepolstert verpackt? Bei Transportschaden trotz hinreichender Verpackung trägt der Käufer das Versandrisiko. Bei einem Paket könnte man bei rechtzeitiger Meldung eine Transportversicherung geltend machen.
Zur zurückgebrachten Ware (Paket oder persönlich zurückgebracht?): ich würde die Annahme verweigern.
Ein Paket mit verweigerter Annahme kann kostenlos zurückgeschickt werden. Oder bei persönlicher Übergabe kann der Käufer sein Gerät von den Nachbarn zurückholen.
Nur wenn man um jeden Preis einen Streit aus dem Weg gehen will, würde ich dem Käufer nachgeben. Das könnte aber riskant sein, weil der Käufer evtl. dann statt Zahlungserstattung Lieferung eines Mängelfreien Ersatzgerätes und Erstattung von Aufwendungen fordern könnte.
Sonst würde ich einfach wie gesagt die Annahme des Gerätes verweigern und dem Käufer erklären, dass man alle seine Pflichten erfüllt habe und der Käufer da halt leider Pech habe. Eine Kopie des Beleg über die Funktionstüchtigkeit des Geräts würde ich dem Käufer übermitteln.
Falls der Käufer nicht nur mit seinem Anwalt gedroht hat, sondern die Person des Verkäufers bedroht hat, würde ich bei der Polizei Anzeige erstatten, bevor die Sache womöglich ausufert.
Viel Erfolg
Stephanie
Hallo,
habe vor 2 Monaten einen LCD tv aus Nachlass
verkauft.
Privat.Habe es noch durch Fachwerkstatt checken
lassen,
diese haben keinen Fehler gefunden und mir einen
Beleg
hierzu gegeben.Bei mir zu Hause lief es auch
einwandfrei.
Der Käufer hat am ersten Tag die Funktion auch per
bestätigt. ca. am dritten TAg geht das Gerät
angeblich
kaputt. Muss ich das zurücknehmen? Er hat so oft
genervt
und gedroht etc. Jetzt( nach 2 monaten) hat er es
stumpf
beim Nachbarn abgegeben, weil wir auch vereist waren.
Was
mache ich nu?
Eine Rechtsberatung kann ich natürlich nicht abgeben.
Der Privatverkäufer ist aber im Gegensatz zum
geschäftlichen
Verkäufer nicht zu weitgehenden Sächmängelhaftungen
verpflichtet. Allerdings ist ein Hinweis auf den
Privatverkäufer Status und Ausschluss von
Gewährleistungsansprüchen hilfreich.
http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/1207/1177
[Verkäufer] Sachmängelhaftung und Rücktrittsrecht
[FAQ:1177] (27.2.2007)
Ich habe privat etwas versteigert. Muß ich
Gewährleistung
bieten?
Aber auch wenn so ein Hinweis fehlte, kann der
Verkäufer ja
mit Beleg des Fachmanns nachweisen, dass das Gerät
beim
Versand frei von Mängeln war.
Wurde das Gerät nun verschickt oder selbst abgeholt?
Bei Versand ist evtl. ein Transportschaden denkbar.
War das
Gerät perfekt gepolstert verpackt? Bei
Transportschaden trotz
hinreichender Verpackung trägt der Käufer das
Versandrisiko.
Bei einem Paket könnte man bei rechtzeitiger Meldung
eine
Transportversicherung geltend machen.
Zur zurückgebrachten Ware (Paket oder persönlich
zurückgebracht?): ich würde die Annahme verweigern.
Ein Paket mit verweigerter Annahme kann kostenlos
zurückgeschickt werden. Oder bei persönlicher Übergabe
kann
der Käufer sein Gerät von den Nachbarn zurückholen.
Nur wenn man um jeden Preis einen Streit aus dem Weg
gehen
will, würde ich dem Käufer nachgeben. Das könnte aber
riskant
sein, weil der Käufer evtl. dann statt
Zahlungserstattung
Lieferung eines Mängelfreien Ersatzgerätes und
Erstattung von
Aufwendungen fordern könnte.
Sonst würde ich einfach wie gesagt die Annahme des
Gerätes
verweigern und dem Käufer erklären, dass man alle
seine
Pflichten erfüllt habe und der Käufer da halt leider
Pech
habe. Eine Kopie des Beleg über die
Funktionstüchtigkeit des
Geräts würde ich dem Käufer übermitteln.
Falls der Käufer nicht nur mit seinem Anwalt gedroht
hat,
sondern die Person des Verkäufers bedroht hat, würde
ich bei
der Polizei Anzeige erstatten, bevor die Sache
womöglich
ausufert.
Viel Erfolg
Stephanie
Hallo Stephanie,
vielen Dank f+ür die ausführliche Antwort.
Ich habe das Gerät selbst hingebracht und der Käufer
hat auch am sleben Tag bzw. den nä. bestätigt dass
alles i.O. wäre. Er hat es auch bereits beim Nachbarn
zurückgegeben, weil ich ja nicht zu hause war,so steht
das traurige Gerät jetzt verpackt bei mir…Es ist ja
auch dass ich ihm ein funkitonierednes Teil ,wie ich
meine und die Fachwerkstatt,geliefert habe , so habe
ich jetzt ein defektes zurück…
gruß
Hallo,
nein, du hast kein defektes Gerät. Der Käufer hat sein defektes Gerät bei deinem Nachbarn / dir abgestellt. Dazu kannst du gelegentlich rechtliche Definitionen von Eigentum versus Besitz nachschlagen.
Wenn der Nachbar sich berufen fühlte sich da einzumischen und das Gerät anzunehmen, hätte ich mich nicht unbedingt verpflichtet gefühlt dem Nachbarn das Gerät abzunehmen.
Wie der Käufer nun wieder sein Gerät zurückbekommt, da kann der Käufer sich dann mal bemühen. Optimalerweise zahlt Käufer Versandkosten und Gerät wird Käufer zugeschickt.
Stephanie
Hallo,
nein, du hast kein defektes Gerät. Der Käufer hat sein
defektes Gerät bei deinem Nachbarn / dir abgestellt.
Dazu
kannst du gelegentlich rechtliche Definitionen von
Eigentum
versus Besitz nachschlagen.
Wenn der Nachbar sich berufen fühlte sich da
einzumischen und
das Gerät anzunehmen, hätte ich mich nicht unbedingt
verpflichtet gefühlt dem Nachbarn das Gerät
abzunehmen.
Wie der Käufer nun wieder sein Gerät zurückbekommt, da
kann
der Käufer sich dann mal bemühen. Optimalerweise zahlt
Käufer
Versandkosten und Gerät wird Käufer zugeschickt.
Stephanie
Danke!
ich fands auch etwas seltsam, aber wenn er meint, ich
wollte aber auch meinen Nachbarn nicht mit dem KArton
belasten. Also jetztgar ncihts machen, und ggf. einfach
die Ware rausrücken wenn der Käufer hier anrückt??
Oder wie soll ich mcih jetzt verhalten? Karton auf
keinen Fall öffnen? Wie lange kanns hier noch so stehen
bleiben? ich meine nimmt auch noch platz weg…
Gruß und Vielen Dank
Hallo,
setz dem Käufer eine angemessene Frist (Datum) um das Gerät abzuholen oder, wenn du den Käufer nicht sehen willst um Versandkosten für das Gerät zu überweisen.
Lässt der Käufer die Frist verstreichen, kann man wohl irgendwann das Gerät gegen Lagerkosten pfänden oder das Gerät entsorgen. Die genauen rechtlichen Details zu einer Pfändung kenne ich aber nicht, falls es soweit kommt müßtest du einen anderen Rechtsexperten fragen.
Stephanie
Hallo,
Nachtrag: wenn du den Käufer nicht sehen willst kannst du evtl. auch Abholung von einem anderen Lagerort anbieten. Bekannte, die das kostenlos machen, gehen auf jeden Fall.
Evtl. geht auch Fernsehwerkstatt und wenn der Käufer das Gerät nicht rechtzeitig abholt / entstandene Kosten nicht bezahlt kann die Werkstatt den Fernseher behalten. Zu letzterer Version am besten auch noch mal mit anderem Rechtsexperten checken.
Stephanie
Hallo,
meiner (ganz privaten) Meinung nach ist das weitere Vorgehen von vielem abhängig:
- was stand in der Beschreibung genau?
- Sind die Zahl (und Art) Deiner ebay-Angebote wirklich noch privat? (Kein vorwurf / Unterstellung, sondern wirklich wichtig, damit der Käufer dir in der Hinsicht nichts kann.
- Was genau hat dir die Reparaturwerkstatt bestätigt?
Sofern Du nicht mittlerweile anderweitig Hilfe finden konntest, meld Dich noch mal (bin aber eventuell erst Anfang kommender Woche wieder am PC - sorry).
Claudia
habe vor 2 Monaten einen LCD tv aus Nachlass verkauft.
Privat.Habe es noch durch Fachwerkstatt checken lassen,
diese haben keinen Fehler gefunden und mir einen Beleg
hierzu gegeben.Bei mir zu Hause lief es auch
Der Käufer hat am ersten Tag die Funktion auch per Email
bestätigt. ca. am dritten TAg geht das Gerät angeblich
kaputt. Muss ich das zurücknehmen? Er hat so oft genervt
und gedroht etc. Jetzt( nach 2 monaten) hat er es stumpf
beim Nachbarn abgegeben, weil wir auch vereist waren. Was:mache ich nu?:Gerätpreis 180 Euro.