[eBay] Rechtsgültiger Vertrag trotz Löschung?

Hallo!

Käufer hat mittels Sofort-Kauf bei einem gewerblichen Händler einen Artikel ersteigert. Via automatischer eMail werden die „Angaben des Verkäufers zum Widerrufs- oder Rückgaberecht für den Artikel“ des Verkäufers von eBay übermittelt.

Ca. 20 Min. später erfolgt eine Löschung des gekauften Artikels von eBay ohne nähere einleuchtende Erklärung.

Besteht dennoch ein rechtsgültiger Kaufvertrag zwischen dem Käufer und Verkäufer?

Grüße
Falke

Hallo

Ca. 20 Min. später erfolgt eine Löschung des gekauften Artikels von eBay ohne nähere einleuchtende Erklärung.

Ich würde schätzen, der Käufer hat das letzte vorhandene Exemplar gekauft, und der Verkäufer will verhindern, dass es noch jemand kauft.

Oder kommt der Käufer auch nicht mehr über die Seite ‚Übersicht Ihrer Käufe‘ (in ‚Mein Ebay‘) auf den gekauften Artikel? - Dann gab es den Artikel wohl schon vorher nicht mehr …

Besteht dennoch ein rechtsgültiger Kaufvertrag zwischen dem Käufer und Verkäufer?

Ja sicher.

Viele Grüße

Hallo

Ca. 20 Min. später erfolgt eine Löschung des gekauften Artikels von eBay ohne nähere einleuchtende Erklärung.

Ich würde schätzen, der Käufer hat das letzte vorhandene
Exemplar gekauft, und der Verkäufer will verhindern, dass es
noch jemand kauft.

Wenn es per Sofortkauf gekauft wurde bei eBay ist es in der Regel nicht mehr unter den verfügbaren Artikeln auffindbar. Außer es hat sich was geändert bei eBay. Oder verstehe ich was falsch?

Oder kommt der Käufer auch nicht mehr über die Seite
‚Übersicht Ihrer Käufe‘ (in ‚Mein Ebay‘) auf den gekauften
Artikel? - Dann gab es den Artikel wohl schon vorher nicht
mehr …

Über „Mein eBay“ ist der Artikel nicht mehr erreichbar. Dies ist aber nichts ungewöhnliches, weil wenn eBay einmal einen Artikel gelöscht hat, verweist die Artikel-Nr oder der dazugehörige Link ins Leeren. Und vorher kann der Artikel nicht schon verkauft gewesen sein, sonst wäre er ja nicht in „Mein eBay“ aufgelistet, wäre keine Kaufbestätigung mit den AGB versendet worden etc.

Gruß
Falke

Hallo

Wenn es per Sofortkauf gekauft wurde bei eBay ist es in der Regel nicht mehr unter den verfügbaren Artikeln auffindbar.

Wenn der Artikel nicht als *meherere Exemplare verfügbar* gekennzeichnet war, andernfalls doch.

Über „Mein eBay“ ist der Artikel nicht mehr erreichbar. Dies ist aber nichts ungewöhnliches

Doch. Ich komme noch Wochen nach einem Kauf auf die Seite der gekauften Artikel.

weil wenn eBay einmal einen Artikel gelöscht hat

eBay löscht doch keine Artikel, höchstens automatisch, oder bei Regelverstößen.

Und vorher kann der Artikel nicht schon verkauft gewesen sein, sonst wäre er ja nicht in „Mein eBay“ aufgelistet

Doch natürlich, der kann doch auch anderweitig als über eBay verkauft werden, oder kaputt gehen, oder was weiß ich alles.

Dann hätte er natürlich nicht angeboten werden dürfen.

Viele Grüße

Hallo

Wenn es per Sofortkauf gekauft wurde bei eBay ist es in der Regel nicht mehr unter den verfügbaren Artikeln auffindbar.

Wenn der Artikel nicht als *meherere Exemplare verfügbar*
gekennzeichnet war, andernfalls doch.

Ich habe alle verfügbaren Artikel per Sofortkauf gekauft.

Über „Mein eBay“ ist der Artikel nicht mehr erreichbar. Dies ist aber nichts ungewöhnliches

Doch. Ich komme noch Wochen nach einem Kauf auf die Seite der
gekauften Artikel.

Für „Nicht gelöschte“ Artikel mag dies zutreffen. Aber nicht für gelöschte. Hier kommt nur noch

„Dieses Angebot wurde von eBay entfernt. Wenn Sie den Artikel bereits bezahlt haben, empfehlen wir Ihnen, ab dem erwarteten Lieferdatum noch 10 Tage zu warten und zu sehen, ob der Artikel bei Ihnen ankommt. Wenn Sie den Artikel noch nicht bezahlt haben, sind Sie nicht mehr zu einer Zahlung verpflichtet. Wenn Sie ein Problem mit dem Kauf haben, können Sie dieses Problem klären, indem Sie auf der Seite „Probleme klären“ einen Fall öffnen.“

Zudem ist das Foto nur noch als allg. Dummy-Bild da, die sonst aktive Artikel-Nr. ist inaktiv (also ohne Link) und über die Artikel-Suche heisst es:

„Dieses Angebot (230840244843) wurde entfernt oder der Artikel ist nicht verfügbar. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die richtige Artikelnummer eingegeben haben. Angebote, die vor mehr als 90 Tagen beendet wurden, können nicht mehr aufgerufen werden.“

Von eBay nach Sofortkauf gelöscht eben!

weil wenn eBay einmal einen Artikel gelöscht hat

eBay löscht doch keine Artikel, höchstens automatisch, oder
bei Regelverstößen.

Dies mag ja sein. Aber die Regelverstöße betreffen nicht unbedingt einen Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer, welcher abgeschlossen wurde, als der Regelverstoß noch nicht eingetroffen war.

Und vorher kann der Artikel nicht schon verkauft gewesen sein, sonst wäre er ja nicht in „Mein eBay“ aufgelistet

Doch natürlich, der kann doch auch anderweitig als über eBay
verkauft werden, oder kaputt gehen, oder was weiß ich alles.

Zeitgleich woanders anbieten ist m.E. für den Verkäufer risikoreich, wenn er den Artikel nicht mehrere Mal hat. Denn schließlich muss er damit rechnen, dass der Artikel bei eBay verkauft wird und er einen rechtsgültigen Kaufvertrag eingeht. Und kaputt… kann natürlich passieren nach dem Sofortkauf. Aber bei gleich 12 Artikeln?

Gruß
Falke

Hallo

„D… Angebote, die vor mehr als 90 Tagen beendet wurden, können nicht mehr aufgerufen werden.“

Da steht es doch, dass Angebote nach ihrer Beendigung noch 90 Tage (vom Käufer) aufgerufen werden können.

Von eBay nach Sofortkauf gelöscht eben!

Nein, das ist nicht so. Das machen die nicht.

Aber die Regelverstöße betreffen nicht unbedingt einen Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer

Nein, das tut er wohl nicht. Außerdem, wenn der Verkäufer nicht antwortet, dann hat er das Angebot wohl gelöscht.

Ich würde aber erst noch ein paar Tage abwarten und versuchen, Kontakt aufzunehmen, vielleicht liegt nur irgendeine technische Panne vor.

kann natürlich passieren nach dem Sofortkauf. Aber bei gleich 12 Artikeln?

Kann auch einen Käufer im RL gefunden haben, der mehr bietet. Oder eben gerade im gleichen Moment gekauft hat.

Viele Grüße

Hallo!

Kurze Zwischenfrage:

a) Drücke ich mich völlig unverständlich aus?
b) Hast du bei eBay schon einmal einen Artikel gekauft?

Gruß
Falke

Hallo!

a) Drücke ich mich völlig unverständlich aus?

Kann sein

b) Hast du bei eBay schon einmal einen Artikel gekauft?

Ja, ge- und verkauft, ca. 600 - 700 Mal.

Hallo!

Dann liegt es sicherlich an mir und drücke mich anders aus:

a) Käufer entdeckt aktives Sofortkauf-Angebot bei einem Händler. Der Artikel ist 2x vorhanden.

b) Käufer kauft beide Artikel um 12:00 Uhr

c) Um 12:01 Uhr bekommt der Käufer automatisch die „Angaben des Verkäufers zum Widerrufs- oder Rückgaberecht“ zugestellt.

d) 50 min. nach dem Kauf erhält der Käufer vom Auktionshaus eine eMail mit dem Betreff „MC999 eBay-Angebot gelöscht: (693890434)

Inhalt der eMail:
_"Guten Tag,

wir möchten Sie darüber informieren, dass wir den Artikel, für den Sie ein Gebot abgegeben haben oder den Sie gekauft haben, entfernt haben:

Artikelnummer 123456789 - Artikelbeschreibung

Die meisten Artikel, die bei eBay angeboten werden, dürfen legal verkauft werden und wir tun sehr viel dafür, unsere Mitglieder vor dem Kauf von Artikeln zu schützen, die nicht legal sind. Dazu gehört auch, dass wir Angebote entfernen, die uns im Rahmen des eBay-VeRI-Programms gemeldet werden, weil sie möglicherweise die Rechte Dritter verletzen.

In diesem Fall haben wir das Angebot entfernt, weil der Eigentümer der Urheberrechte oder der Marke für dieses Produkt glaubt, dass der angebotene Artikel möglicherweise nicht echt ist."_

e) Die Löschung ist eindeutig nach Kauf von eBay durchgeführt worden (was m.W. nach deinen Aussagen nicht gemacht wird).

f) Die Artikel - welche zuvor in „Mein eBay“ aktiv standen, werden nun als gelöscht geführt. Hierzu zur Verdeutlichung eine Screenshot:

http://www.pic-upload.de/view-15685069/mein_ebay.jpg…

Gruß
Falke

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Hallo

Ach sooo

Na, dann hätte der Verkäufer die Teile nicht verkaufen dürfen, und darf es auch immer noch nicht.

So ein Handel ist wahrscheinlich ungültig. Bin aber kein Rechtsexperte und kenne nur die üblichen Sachen.

Ich weiß aber z. B., wenn ich von A etwas abkaufe, das A von B gestohlen hat, dann muss ich das Ding B zurückgeben. Von A kann ich das Geld zurückverlangen. Also, da entsteht auch kein gültiger Kaufvertrag.

Viele Grüße

Besteht dennoch ein rechtsgültiger Kaufvertrag zwischen dem
Käufer und Verkäufer?

Ja.