eBay Rückgaberecht

Hallo,

wie sieht folgender Fall aus:

Privater Käufer kauft etwas bei einem GEWERBLICHEN Händler bei eBay.
Käufer ist mit der erhaltenen Ware TEILWEISE unzufrieden und möchte nur einen Teil zurück senden und den dafür gezahlten anteiligen Geldbetrag zurück erstattet bekommen.
Verkäufer verweigert einen Umtausch. Will nur Ware gegen andere Ware austauschen. Ist das rechtens ?
Gibt es Gesetzestexte wenn ja wo ?

Die Sache ist doch ganz einfach: Du hast das Recht, deine Willenserklärung (das Gebot, das zum Erfolg führte) zu widerrufen. Wenn du dies tust, ist der Vertrag natürlich komplett nichtig und der Vertrag muss vollständig rückabgewickelt werden.

Levay

Der Verkäufer weigert sich trotzdemmm

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Liegt wohl daran, dass du nur einen TEIL rückgängig machen willst.

Ganz oder gar nicht!

Gruß ivo

Wieso nicht ?
Wenn man bei Otto 10 verschiedene Teile bestellt, und dann davon aber nur 5 behalten will, kann man den rest doch auch zurück senden…
und wenn nun mal von 300 teilen 130 ramsch is,dann muss man die doch auch zurück geben können

Es heißt bei Ebay aber nicht Rückgaberecht (das ist freiwillig und kann vom Verkäufer entsprechend z.G. des Kunden gestaltet werden) sondern Widerrufsrecht (das ist das gesetzliche Mindestmaß).

Bei einem Widerrufsrecht wird das GANZE Geschäft im als nichtig betrachtet. Also wird die komplette Auktion rückabgewickelt.

(Ich gehe mal davon aus, dass es sich um nur eine Auktion mit einem 300-teiligen Auktionsinhalt dreht.)

Gruß Ivo

Kommt drauf an, ob du einen Posten mit 300 Teilen gekauft hast, oder 300 Posten mit einem Teil.

Gerhard

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3872200651
Da mal die Art-Nr. bei eBay.
Da steht aber unten 14 Tage Rückgaberecht

3872200651
Da mal die Art-Nr. bei eBay.
Da steht aber unten 14 Tage Rückgaberecht

Ja, du kannst 14 Tage _alles_ zurückgeben, komplett behalten oder komplett zurückgeben. Wenn ich bei Otto nen Fernseher kaufe kann ich ja auch nicht nur das Gehäuse und die Fernbediehnung zurückgeben und den Rest behalten.

Der Verkäufer ist also im Recht.

LG Timi

Hallo Nicky,

3872200651
Da mal die Art-Nr. bei eBay.
Da steht aber unten 14 Tage Rückgaberecht

wie dir sicherlich entgangen ist, ist es hier nicht gestattet Auktionsnummern bekannt zu geben.

Desweiteren muss ich meinen Vorrednern Recht geben. Du kannst entweder alles zurückgeben oder nichts, da die Teile Bestandteil einer einzigen Auktion waren.

Gruß

Phoebe

PS: Noch ein gut gemeinter Rat - Niemals auf solche Großauktionen bieten, bei denen man nicht alle Teile via Foto betrachten kann. Das geht meistens schief.

Hallo Nicky,

da steht:
„14-Tage-Geld-zurück - Der Käufer hat das Recht, den Artikel innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware zurückzugeben.“

Das Rückgaberecht beinhaltet also nichts anderes als das gesamte Zeug innerhalb von 14 Tagen zurück zu schicken, weil es sich bei der Auktion um EINEN Artikel handelt, egal aus wieviel Teilen er besteht.

Es steht nirgendwo drin, dass einzelne Teile aus dem Artikel gegen Kaufpreiserstattung zurück geschickt werden können.

Dass dir der Verkäufer den Umtausch einzelner Teile zusagt, ist reine Kulanz.

Wir können uns jetzt noch so lange auf dieser Nein-doch-nein-doch Ebene unterhalten, weil dir die Antwort nicht gefällt, deshalb wir dein Wunsch aber trotzdem nicht realisierbarer.

Nebenbei: Man sollte bei w-w-w weder Auktionsnummern noch Namen nennen. Das ist so nicht gewünscht!

Gruß Ivo