Ist es Rechtens defeckte Ware die nach Ersteigerung bei Ebay und Auslieferung (25/01/14) ERST überprüft werden kann,sich als defekt erweist ,zurück Abzuwicklen ,( Wäre zurück / Geld zurück)?. Der Verkäufer Gerät Funktion zugesichert hat ,und rückname ausschließt ???.
verstehe (ich) kein Wort / neu evt. formulieren du??? lesen selbst mal vielleicht vor abschicken demnächst versuchen!
Hallo,
Etwas besser schreiben kann helfen 
Wenn in der Beschreibung des Artikels steht das es Funktioniert und nicht Defekt ist
kann man es, wenn es doch Defekt ist, zurück senden oder einen Preisnachlass
verlangen.
Rücknahme ist dann nur ausgeschlossen wenn das Teil nicht Defekt ist.
So sehe ich das, ob das richtig ist sollte bei Ebay stehen.