Ebay Rücknahme Privatverkauf !?

Hallo Leute,
folgendes ich habe mein Auto bei ebay verkauft habe es auch korrekt beschrieben hab allerdings einige mängel nicht genannt z.B stoßstande bisschen gerissen, oder dellen in der tür da ich sie selber nicht gesehen hab.
Und der Käufer hat ihn nicht slebst abgeholt weder noch gefragt ob das fahrzeug komplett in ordnung ist. Jetzt hat er sienen Anwalt eingeschaltet und verlangt den Kaufpreis + Transportkosten.
Doch es heißt doch Dies ist ein Privatkauf keine Rücknahme!
Könnt ihr mir vielleicht weiter helfen ob ich wirklcih das geld zurückzahlen muss und das auto abholen muss ?

Das ist natürlich so eine Sache, wenn du Mängel nicht beschrieben hast, egal ob du sie kanntest oder nicht.

Ich würde versuchen mich gütlich mit dem Käufer auf einen Preisnachlass zu einigen.

Ich war auch mal Käufer von einem Mobiltelefon, „technischok“ stand in der Auktion, als es ankam sah es aus als hätte es schon mal unter einem LKW gelegen und der Akku war auch defekt. Ich habe mich mit dem Verkäufer auf einen Preisnachlass geeinigt und gut ists.

Hallo,

korrekt beschrieben hab allerdings einige mängel nicht genannt

Das ist natürlich ganz schlecht, es sei denn man hat den Zustand insgesamt als miserabel angegeben, so dass es auf einen Mangel mehr oder weniger nicht mehr ankommt.

z.B stoßstande bisschen gerissen, oder dellen in der tür da
ich sie selber nicht gesehen hab.

Wenn solche Mängel größer als 1 cm sind, würde ich erwarten, dass man die entweder sieht oder fahrlässig nicht geguckt hat.

Und der Käufer hat ihn nicht slebst abgeholt weder noch
gefragt ob das fahrzeug komplett in ordnung ist.

Der Käufer darf selbstverständlich annehmen, dass er sich auf die Zustandsbeschreibung im Angebot verlassen kann oder falls es keine Zustandsbeschreibung gibt, dass der Artikel frei von Mängeln ist.

Jetzt hat er
sienen Anwalt eingeschaltet und verlangt den Kaufpreis +
Transportkosten.
Doch es heißt doch Dies ist ein Privatkauf keine Rücknahme!
Könnt ihr mir vielleicht weiter helfen ob ich wirklcih das
geld zurückzahlen muss und das auto abholen muss ?

Siehe
[Verkäufer] Sachmängelhaftung und Rücktrittsrecht
[FAQ:1177] (27.2.2007)
Ich habe privat etwas versteigert. Muß ich Gewährleistung bieten?

Wie in FAQ angegeben wäre statt Rücknahme Nacherfüllung möglich, d. h. Reparatur der Mängel die in der Artikelbeschreibung nicht angegeben waren.

Im Zweifelsfall, wenn unklar ist ob ein Mangel besteht oder nicht, wäre dann eine Expertenmeinung heranzuziehen z. B. ein Auto-Händler. Dellen - wenn sie nicht mikroskopisch klein sind - hören sich für mich aber nach einem Mangel an.

Es bestand ja keine Frage, dass die Mängel von Anfang an bestanden? D. h. der Wagentransporteur hat den Wagen so wie er verkauft wurde übergeben und nicht vorher den Wagen verbeult?

Stephanie

Nun, wenn es schon so weit gekommen ist, dass ein Anwalt nötig ist denke ich, haben sie schon mehrere Fehler gemacht. Denn, schon bei der ersten Beanstandung durch den Käufer hätten sie sich gütlich einigen können.
Ich sehe jetzt nur mehr die Lösung der Rücknahme des Autos.