Ebay-Rücknahme

Hallo zusammen

Bei Ebay wurde von person A ein DVD-Gerät ersteigert. Person A hat das Gerät in einwandfreien und funktionierenden Zustand abgeschickt und es handelte sich auch ausschließlich um eine Privatauktion.
Nun sagt Person B die das Gerät erhalten hat dass es nicht richtig funktioniert und das Person A das Geld zurückerstatten und das Gerät zurücknehmen soll.
Wie soll man sich Verhalten ? Da man der Person auch noch eine Frist von einer Woche setzt wann das Geld zurücküberwiesen sein soll? Ist das überhaupt legal?

Danke, Pulcina

Natürlich ist das „legal“.

Ob Ansprüche bestehen, richtet sich nach folgenden Fragen:

  1. Lag ein Sachmangel zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs (!) vor?

  2. Wenn ja, wurde die Gewährleistung ausgeschlossen?

  3. Wenn ja, wurde der Mangel vielleicht arglistig verschwiegen?

  4. Kann der Käufer das alles beweisen…?

Levay

PS. Grundregel beim Versendskauf: Die Gefahr ab Übergabe an das Transportunternehmen trägt der Käufer. Mängel, die danach entstehen, sind von der Gewährleistung nicht erfasst.