Ebay Rückversand

Hallo,

hätte mal ne Frage, wie verhält man sich in folgender Situation?

Der Händler verschickt den gekauften Artikel per Hermes Paket für 4,00€, der Käufer macht von seinem Widerrufsrecht gebrauch und schickt den Artikel zurück, diesmal aber nicht per Hermes sondern mit DHL für 6,90€

Muss der Händler dem Käufer jetzt 6,90€ versand erstatten?

Gruß

Hartmut

Hallo,

hätte mal ne Frage, wie verhält man sich in folgender
Situation?

Der Händler verschickt den gekauften Artikel per Hermes Paket
für 4,00€, der Käufer macht von seinem Widerrufsrecht gebrauch
und schickt den Artikel zurück, diesmal aber nicht per Hermes
sondern mit DHL für 6,90€

der Käufer hat selbstverständlich die Pflicht nicht unnötig Kosten zu verursachen. Da Hermes zwischenzeitlich mehr Paketannahmestellen als die Post hat, sehe ich auch nicht, was gegen Hermes spricht. Und selbst wenn es denn unbedingt die Post sein muss: Was sich bei Hermes als S Paket verschicken lässt, transportiert die Post auch als Päckchen für annähernd den selben Preis.

Muss der Händler dem Käufer jetzt 6,90€ versand erstatten?

Hätte der Käufer die Sendung per Kurier-Overnight-Super-Schnell oder per Taxi geschickt, müsste der Verkäufer diese Kosten dann erstatten?

Nein. Siehe hierzu http://www.lawyer-team.de/rechtsbibliothek_ruecksend…

In dem hier geschilderten Fall sind die rund 3,-- Euro Mehrkosten dadurch entstanden, dass die Sendung versichert wurde (was bei Hermes auch der Fall gewesen wäre). Da die Rücksendung aber sowieso auf Gefahr des Verkäufers erfolgt, ist eine Versicherung nicht nötig.

Gruß

S.J.

Danke schon mal für die Antwort, die Kosten von 6,90€ für das DHL Paket waren ja eigentlich die tatsächlichen Kosten.

Man kann es ja auch nachvollziehen wenn der Käufer sagt, ich habe keine Hermes Filiale in der Nähe und habe deswegen per DHL verschickt.

Gruß

Hartmut

Hallo,

der Käufer hat selbstverständlich die Pflicht nicht unnötig
Kosten zu verursachen. Da Hermes zwischenzeitlich mehr
Paketannahmestellen als die Post hat, sehe ich auch nicht, was
gegen Hermes spricht.

Soso,
und was wenn die nächste Postannahmestelle zu Fuß zu erreichen ist, die von Hermes aber ca. 15 km entfernt und nur per ÖPNV / Auto? Muss der ebay-Verkäufer dann auch die ca. 5 Euro für Bus bzw. km-Pauschale für 2x 30km Fahrt per PKW ersetzen?

Grüße,
Tinchen

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Hallo,

wobei sich die Frage mit der Rückversand Kostenerstattung auch meist nur stellt, wenn der Warenwert höher als 40 Euro ist.

Vorausgesetzt, dass der Warenwert über 40 Euro liegt, würde ich annehmen, dass der Verkäufer die billigen / üblichen Rückversandkosten tragen muss.

Wohnt der Käufer neben einer Post, die nächste Hermes Annahmestelle dagegen ist 3 oder mehr km entfernt, halte ich es für den Käufer für nicht zumutbar, zum Hermes zu fahren.

Man könnte noch darüber streiten, ob der Käufer mit DHL versenden und online frankieren hätte können, dann gibt es bis 2 kg die Option Päckchen mit Nachweis und das Paket ist 1 Euro billiger.

Stephanie

Hallo,

Danke schon mal für die Antwort, die Kosten von 6,90€ für das
DHL Paket waren ja eigentlich die tatsächlichen Kosten.

ja und? Das ist doch egal. Wenn ich es für 250 Euro mit dem Taxi transportieren lasse, sind 250 Euro auch die tatsächlichen Kosten.

Man kann es ja auch nachvollziehen wenn der Käufer sagt, ich
habe keine Hermes Filiale in der Nähe und habe deswegen per
DHL verschickt.

Aha. Und wenn Post und Hermes 25 Km entfernt sind, ich aber vor meiner Tür einen Taxistand habe, darf ich es auch per Taxi verschicken?

Gruß

S.J.

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Hallo,

und was wenn die nächste Postannahmestelle zu Fuß zu erreichen
ist, die von Hermes aber ca. 15 km entfernt und nur per ÖPNV /
Auto? Muss der ebay-Verkäufer dann auch die ca. 5 Euro für Bus
bzw. km-Pauschale für 2x 30km Fahrt per PKW ersetzen?

das beantwortet immer noch nicht die Frage, wieso er es nicht als Päckchen für 4,10 sondern unnötigerweise versichert für 6,90 verschickt hat…

Und wie gesagt: Das Filialnetz von Hermes ist zwischenzeitlich deutlich dichter als das von der Post. Wohnt der Käufer nun derart auf dem Dorf kann es auch irgendwie nicht das Problem des Verkäufers sein. Was wäre denn, wenn Post und Hermes 15 Km entfernt wären? Würde er dann den Abholservice beauftragen und dem Verkäufer in Rechnung stellen?

Zu prüfen wäre auch, ob nicht andere Paketdienste Annahmestellen in der Nähe haben. Man muss ja nicht, nur weil es am bequemsten ist, mit dem teuersten Versender verschicken.

Gruß

S.J.

Hallo,

das beantwortet immer noch nicht die Frage, wieso er es nicht
als Päckchen für 4,10 sondern unnötigerweise versichert für
6,90 verschickt hat…

Weil der Rückversender in der Lage sein muss zu beweisen, dass die Sendung abgeschickt wurde, falls die Sendung verschwindet. Der gewerbliche Verkäufer trägt zwar das Transportrisiko, aber dass die Sendung überhaupt losgeschickt hat muss der widerrufende Käufer schon nachweisen können.

Wär ja sonst noch schöner für den Verkäufer, Käufer fordert Rückzahlung, Ware ist nicht zurück und Verkäufer müsste den Verdacht hegen, dass Käufer einfach alles behalten will…

Es ist allerdings möglich, dass der Käufer seine eigene Absicherung selbst bezahlen muss, wenn ein günstigerer unversicherter Versand möglich gewesen wäre.

Der Käufer hat sich bisher allerdings noch gar nicht dazu geäußert, ob die Ware überhaupt unter 2 kg wog und Päckchen-Versand-fähig war.

Stephanie

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Hallo,

Weil der Rückversender in der Lage sein muss zu beweisen, dass
die Sendung abgeschickt wurde, falls die Sendung verschwindet.
Der gewerbliche Verkäufer trägt zwar das Transportrisiko, aber
dass die Sendung überhaupt losgeschickt hat muss der
widerrufende Käufer schon nachweisen können.

und Du meinst, dass der Verkäufer für den Nachweis zu löhnen hat?

Zum einen gibt es auch andere Möglichkeiten, den Versand zu beweisen (wobei der Verkäufer ja auch immer behaupten könnte, die Ware wäre gar nicht im Karton gewesen), zum anderen ist es ganz sicher nicht Sache des Verkäufers, Mehrkosten in nicht unerheblicher Höhe zu zahlen, damit der Käufer seinen Nachweis hat.

Es ist allerdings möglich, dass der Käufer seine eigene
Absicherung selbst bezahlen muss, wenn ein günstigerer
unversicherter Versand möglich gewesen wäre.

Das würde ich sagen…

Der Käufer hat sich bisher allerdings noch gar nicht dazu
geäußert, ob die Ware überhaupt unter 2 kg wog und
Päckchen-Versand-fähig war.

Richtig. Vielleicht hat es auch nur 10 Gramm gewogen und hätte als Warensendung für 45 Cent, als Brief für 55 Cent oder als Einschreiben für 2,60 Euro verschickt werden können. Dann sähe das wieder ganz anders aus.

Fakt ist, dass der Käufer unnötige Kosten zu vermeiden hat. Möchte er für den unwahrscheinlichen Fall des Verlustes einen schriftlichen Beleg, muss er dafür selbst aufkommen, wenn er denn unbedingt mit der Post verschicken möchte. Nicht vergessen sollte man hier doch, dass ein versicherter Versand mit Einlieferungsbeleg für den Preis (nicht nur via Hermes!) möglich ist, den der Verkäufer zu erstatten bereit ist.

Gruß

S.J.

Hallo,

Der Käufer hat sich bisher allerdings noch gar nicht dazu
geäußert, ob die Ware überhaupt unter 2 kg wog und
Päckchen-Versand-fähig war.

Richtig. Vielleicht hat es auch nur 10 Gramm gewogen und hätte
als Warensendung für 45 Cent, als Brief für 55 Cent oder als
Einschreiben für 2,60 Euro verschickt werden können. Dann sähe
das wieder ganz anders aus.

Ohne Rückmeldung des Fragestellers bleibt es ja reine Spekulation, ob andere Versandarten als Paket möglich gewesen wären. Was das betrifft ging aus der ursprünglichen Frage noch nicht mal eindeutig hervor, ob Hartmut Käufer oder Verkäufer war.

Fakt ist, dass der Käufer unnötige Kosten zu vermeiden hat.
Möchte er für den unwahrscheinlichen Fall des Verlustes einen
schriftlichen Beleg, muss er dafür selbst aufkommen, wenn er
denn unbedingt mit der Post verschicken möchte. Nicht
vergessen sollte man hier doch, dass ein versicherter Versand
mit Einlieferungsbeleg für den Preis (nicht nur via Hermes!)
möglich ist, den der Verkäufer zu erstatten bereit ist.

Unter bestimmten Umständen würde ich dem Käufer als Verkäufer übrigens nicht dafür danken, die 10 g Ware kostengünstig als unversicherten Brief verschickt zu haben, mit Zeugen für die Absendung. Wenn das z. B. 10 g Goldschmuck gewesen wären, die dann auf dem unversicherten Versandweg spurlos verschwunden wären…

Stephanie

Der Warenwert lag über 40€ und als Päckchen wäre der Artikel auch nicht mehr durch gegangen.

Das der hin und rückversand vom Händler bezahlt werden muss ist klar, mir war nur unklar wie das mit den Mehrkosten für den Versand ist.

Gruß

Hartmut

Hallo,

Weil der Rückversender in der Lage sein muss zu beweisen, dass
die Sendung abgeschickt wurde, falls die Sendung verschwindet.
Der gewerbliche Verkäufer trägt zwar das Transportrisiko, aber
dass die Sendung überhaupt losgeschickt hat muss der
widerrufende Käufer schon nachweisen können.

und Du meinst, dass der Verkäufer für den Nachweis zu löhnen
hat?

Zum einen gibt es auch andere Möglichkeiten, den Versand zu
beweisen (wobei der Verkäufer ja auch immer behaupten könnte,
die Ware wäre gar nicht im Karton gewesen), zum anderen ist es
ganz sicher nicht Sache des Verkäufers, Mehrkosten in nicht
unerheblicher Höhe zu zahlen, damit der Käufer seinen Nachweis
hat.

würde man dieser Auffassung folgen, dann ist Versandhandel nicht mehr möglich bzw. würden die Kundenrechte in unangemessener Weise beschnitten (weil dann eine kostenfreie Rücksendung nicht mehr möglich wäre). Die Gerichte sähen das vermutlich genauso.

Der Verkäufer hätte ja auch einen Rücksendeaufkleber beilegen/zusenden können, dann wäre

  • der Nachweis da
  • und es trotzdem billiger. Von einem guten Verkäufer erwarte ich das auch so. Und bei einem Verkäufer, der sich weigert, angemessene 6,90 zurückzuerstatten (wir reden ja nicht von unnötigem Expressversand für 99,99) würde ich nie wieder was kaufen. Ob sich das für den Verläufer dann rentiert hat?!

Hallo,

würde man dieser Auffassung folgen, dann ist Versandhandel
nicht mehr möglich bzw. würden die Kundenrechte in
unangemessener Weise beschnitten (weil dann eine kostenfreie
Rücksendung nicht mehr möglich wäre). Die Gerichte sähen das
vermutlich genauso.

da hast Du ja ganz sicher Quellen zur Hand. Oder ist das nur so ein Bauchgefühl?

Der Verkäufer hätte ja auch einen Rücksendeaufkleber
beilegen/zusenden können, dann wäre

Hätte er, muss er aber nicht.

  • der Nachweis da
  • und es trotzdem billiger. Von einem guten Verkäufer erwarte
    ich das auch so. Und bei einem Verkäufer, der sich weigert,
    angemessene 6,90 zurückzuerstatten (wir reden ja nicht von
    unnötigem Expressversand für 99,99) würde ich nie wieder was
    kaufen. Ob sich das für den Verläufer dann rentiert hat?!

Zwischen „Erwarten“ und „Müssen“ liegt aber noch einiges. Wer online zu minimal Preisen kauft und alle möglichen Komfortleistungen erwartet, scheint ein wenig Probleme mit der Realität zu haben.

Gruß

S.J.

Zwischen „Erwarten“ und „Müssen“ liegt aber noch einiges. Wer
online zu minimal Preisen kauft

Ich erwarte das von allen Händlern; ob online oder telefonisch bestellt wird, ist dabei wirklich scheißegal, da es sich um nur um andere Kommunikationswege handelt. Der Onlinehändler ist sogar moralisch mehr in der Pflicht, schließlich spart er sich ja ein teures Filialnetz.

und alle möglichen
Komfortleistungen erwartet, scheint ein wenig Probleme mit der
Realität zu haben.

Im Gegensatz zu dir habe ich keine Probleme damit. Du hast hast aber gleich mehrere:

  1. Du bist immer unhöflich,
  2. wirst gerne unsachlich , so wie im letzten Satz
  3. gehst anderen häufig auf den Wecker mit deiner dauernden Nörgelei
  4. lässt deinen Frust und deine schlechte Laune an den Forumsteilnehmern aus
  5. am schlimmsten ist, du nimmst das alles nicht wahr (wahrscheinlich willst du das auch gar nicht)

kurzum: Du bist hier fehl am Platz und gehörst ausgeschlossen.

Hallo,

kurzum: Du bist hier fehl am Platz und gehörst ausgeschlossen.

Du beschwerst Dich über mein Betragen und greifst mich hier öffentlich an?

Wie widersprüchlich ist dass denn.

Wenn Du meinst, ich habe hier nichts verloren, habe ich kein Problem damit. Du kannst ja gerne beim Team oder Mod meinen Ausschluss beantragen.

Interessant finde ich immer, wie spätestens dann, wenn User merken, dass Sie im Unrecht sind und hier Sachen geschrieben haben, die schlichtweg nicht stimmen, nicht mehr kritikfähig sind, sondern gezielt verunglimpfen.

Dir persönlich empfehle ich mal http://www.wer-weiss-was.de/content/netiquette.shtml, insbesondere im Hinblick auf Deinen letzten Beitrag.

S.J.

Du beschwerst Dich über mein Betragen und greifst mich hier
öffentlich an? Wie widersprüchlich ist dass denn.

das schreibt man so.
Man muss auch Kritikmöffentlich sagen können. Nichts anderes habe ich getan. Du bist schon wieder nicht sachlich: Kritik ist keine Verunglimpfung.

Wenn Du meinst, ich habe hier nichts verloren, habe ich kein
Problem damit. Du kannst ja gerne beim Team oder Mod meinen
Ausschluss beantragen.

Um dann dein Buhmann zu sein? Aber sicher nicht, aber ich lass mir was anderes einfallen.

sondern gezielt verunglimpfen.

da redest du aber schön von dir.

Dir persönlich empfehle ich mal
http://www.wer-weiss-was.de/content/netiquette.shtml,
insbesondere im Hinblick auf Deinen letzten Beitrag.

vielleicht kehrst du mal vor deiner eigenen Tür und gewöhnst dir in Zukunft deine schlechte Laune ab. Oder wenigstens die Angewohnheit, diese an Forumsmitgliedern auszulassen. Wenn du mies drauf bist, schlage lieber deinen Computer.

das schreibt man so.

Dir scheinen wirklich die ernsthaften Argumente auszugehen, wenn Du Dich jetzt schon an so etwas ereiferst…

Spiel Deinen Privat-Krieg alleine weiter.

Du hast mein Mitgefühl…

das schreibt man so.

Dir scheinen wirklich die ernsthaften Argumente auszugehen,
wenn Du Dich jetzt schon an so etwas ereiferst…

nö, ich habe ja einiges anderes geschrieben. Es gibt einfach Schreibfehler, die kann man nicht stehenlassen

Spiel Deinen Privat-Krieg alleine weiter.

Ich führe keinen Krieg. Ich habe ja geschrieben, dass ich mir was anderes einfallen lasse. Das habe ich gerade an die Moderatoren geschrieben, bevor deine Nachricht kam :smile:

Du hast mein Mitgefühl…

Danke, brauch ich nicht.