Hallo,
mal wieder ebay oder Fernabgabe -recht.
Was passiert mit einer Ware, wenn die Ware nach einem Onlinekauf beim Käufer gelandet ist (mit Mängeln -Sachmängeln, die nicht in der Beschreibung waren- eben), von ihm (vereinbarungsgemäß vorher) bezahlt, Rücknahmeersuchen und das Mahnverfahren durch AG ignoriert, danach über (alten) ebay Käuferschutz ein Teil des Schadens wegen Sachmängelhaftung an den Käufer (rück-)erstattet wurde? Wer kann wann über so eine Ware verfügen, wem gehört sie?
Danke für euer „hirnen“ darüber, ynot
vogelfrei…
Du musst sie morgen dem ersten Menschen schenken, den du siehst 
Witz…
Das war natürlich nur ein Witz.
Weiß jemand Genaueres?
Ja, das ist wirklich (k)ein Witz, rechtlich ist mir das nicht klar.
In Steno nocheinmal:
A kauft Artikel online (z.B. ebay) bei B (privat).
A bezahlt 100 Geld.
B schickt Ware, die schlechter ist als die Beschreibung.
A moniert ohne Erfolg und erreicht keine Rücknahme.
A mahnt an, versucht es per Mahnbescheid - Widerspruch ohne Begründung.
A stellt mit Erfolg Antrag auf Käuferschutz bei ebay (oder neuer paypal).
A bekommt Entschädigung von 55 Geld.
Wer kann über die Ware verfügen?
A weil bezahlt (55 waren nur Entschädigung für Minderwert, 45 der Preis)?
ebay / Paypal oder eine solche Institution wohl nicht weil nicht angeeignet?
B hat ja wohl keine Besitzrechte mehr, oder?
???
Gruß ynot