Dieser Beitrag wurde von der Community gemeldet und ist vorübergehend ausgeblendet.
Hallo!
Reicht für sowas eigentlich schon ein Hinweis auf der Karte
„Nicht übertragbar“? Ich meine einen pauschalen Hinweis, also
nicht wenn ohnehin der Name auf der Karte steht.
Also jetzt etwas aus dem Bauch, man müsste sich das wirklich im Detail anschauen: es muss zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, vereinbart sein, dass die Karte nicht weiterverkauft werden kann. Ist das nicht der Fall, so kann der Verkäufer nicht durch Aufdruck auf die Karte dies sozusagen einseitig anordnen (das ist im Prinzip das gleiche wie wenn dann plötzlich auf der Rechnung steht: es gelten die AGB, obwohl das vorher nicht vereinbart war).
Gruß
Tom