Ebay = Schwarzmarkt?

Hallo zusammen,

jetzt hab ich auch mal wieder ne Frage: Es geht um das Thema Konzertkarten.

Nehmen wir an, irgendeine Band macht eine Abschiedstournee (meinetwegen die Rolling Stones oder so was, das ist wohl egal). Alle Konzerte sind ausverkauft. Allerdings gibt es die Tickets massenweise bei Ebay.

Ich kann nachvollziehen, dass sich jemand ein oder zwei Karten kauft, dann verhindert ist und die Karten notgedrungen bei Ebay anbietet. Ich kann mir jedoch kaum vorstellen, dass jemand 200 Karten für sich kauft und plötzlich merkt, dass er gar nicht 200 Mal auf das gleiche Konzert gehen kann… also werden die Karten für mehr als das Doppelte des Originalpreises bei Ebay reingesetzt (Sofort – Kauf ).

Da die Konzerte wie gesagt alle ausverkauft sind werden die Karten natürlich gekauft wie warme Semmeln. M. E. ist das also gezielter An- und Verkauf um Gewinn zu erzielen (obendrein sind diese Auktionen natürlich alle „Privat – Verkäufe“, also wird das Finanzamt auch leer ausgehen).

Ist das so einfach? Ich kaufe 200 Karten für ein Konzert, verscherbel sie für das Doppelte bei Ebay und bin fein raus? Früher hörte man immer das Wort „Schwarzmarkt“, ich glaube, inzwischen könnte man dieses Wort durch Ebay ersetzen.

Ist das denn in dieser Weise legal? Was könnte so einem Ebay – Verkäufer schlimmstenfalls passieren?
Macht sich auch ein Käufer strafbar?

Liebe Grüße
Timi

Hallo,

Nehmen wir an, irgendeine Band macht eine Abschiedstournee
(meinetwegen die Rolling Stones oder so was, das ist wohl
egal). Alle Konzerte sind ausverkauft. Allerdings gibt es die
Tickets massenweise bei Ebay.

So weit ich weiß, hat das Ebay in seinen AGB untersagt.

Ist das so einfach? Ich kaufe 200 Karten für ein Konzert,
verscherbel sie für das Doppelte bei Ebay und bin fein raus?
Früher hörte man immer das Wort „Schwarzmarkt“, ich glaube,
inzwischen könnte man dieses Wort durch Ebay ersetzen.

Ist das denn in dieser Weise legal? Was könnte so einem Ebay –
Verkäufer schlimmstenfalls passieren?

Sperrung des Akkounts bei Ebay.

Macht sich auch ein Käufer strafbar?

Strafbar? Wie kommst Du von den Ebay-AGB plötzlich auf Strafrecht?
Es ist nicht strafbar, eine Ware einzukaufen und mit Gewinn zu verkaufen. EDEKA, Karstadt und noch einige leben von dem Prinzip. :wink:
Du darfst auch weiter bei Edeka einkaufen, ohne gegen ein Gestz zu verstoßen. Du darfst auch Karten kaufen, die gekauft wurden. Nur wenn sie nicht gekauft wurden, … das ist ein anderes Thema. :wink:

Gruß, Rainer

Hallo Timi,

naja…um die Rechtliche Seite würde ich mir ja am wenigstens Sorgen machen…:smile:))

eher schon um die bei jedem Konzert anwesende Security…
wenn du in der Mülltonne steckst,gibt es garantiert zig-Zeugen,die beschwören,das du „Mülltonnen-Taucher“ bist…*gg*

Frank

Hallo,

mir gegenüber haben schon viele behauptet, das sei strafbar, sogar ein Rechtsreferendar; mir hat aber nie irgendwer sagen können, nach welchem Gesetz das strafbar sein sollte.

Dass eBay den Verkauf verbietet, glaube ich schon deswegen nicht, weil es ja eigene Kategorien für Eintrittskarten gibt :smile:

Viele Grüße,
Levay

Hallo,

Der erste Schritt ist, dass man die beteiligten Personen und eventuell relevanten Rechtsbereiche auseinanderhält:

1.) Die Vertragsbeziehungen zwischen den Anbietern und ebay. Vermutlich findet sich in deren AGB irgendwas dazu und mit Sicherheit auch ein Freistellungsanspruch, in dem ebay sich von Schäden die Dritten, vorliegend den Konzertveranstaltern, entstehen durch den Anbieter freistellen lässt.

2.) Das Wettbewerbsverhältnis zwischen dem Konzertveranstalter und den Zwischenkäufern von 200 Karten zum Normalpreis. Nur hier dürften rechtliche Schritte ernsthaft zu erwägen sein, denn der Schaden ensteht beim Konzertveranstalter, dadurch dass sich gewerbliche Zwischenkäufer als Endverbraucher ausgeben und möglicherweise sogar einen künstlich aufgeputschten Markt hergestellt haben. Der Schaden liegt konkret darin, das der Konzertveranstalter andernfalls selbst den höheren Marktpreis hätte durchsetzen können. Insoweit würde ich einen Verstösse gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)prüfen, (ggf. auch gegen ebay als Teilnehmer prüfen, weil ebay eine Provision kassiert).

3.) Das Vertragsverhältnis zwischen den Anbietern auf ebay und den Käufern. Insoweit wäre zu prüfen, ob ein Verstoß gegen das UWG auch die Nichtigkeit der Folgeverträge nach sich zieht. Die Käufer wären dann einfach nicht verpflichtet die Karten abzunehmen, egal was in den ebay-AGB steht.

4.) Andenken kann man natürlich ferner in der Tat, dass die Anbieter allein gegen Gewerbe- oder Steuerrecht verstoßen, das nützt aber eigentlich niemandem etwas außer dem Gewerbeamt oder dem Finanzamt und die sollen Ihre Interessen selbst wahrnehmen.

MfG Astrachan
P.S. War wirklich ne interessante Frage.

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P.S.2 unter Strich kann man damit als Endkäufer nichts anderes machen als, 1. ebay auf die betroffenen anbieter hinweisen.
2. die anbieter namens und adressmäßig identifizieren und diese daten an den konzertveranstalter weitergeben, der dann prüft, ob er ansprüche verfolgen will oder nicht.

Hallo Levay,

Dass eBay den Verkauf verbietet, glaube ich schon deswegen
nicht, weil es ja eigene Kategorien für Eintrittskarten gibt :smile:

Gibt es? Wer sucht schon nach Konzertkarten allgemein? „Naja, ich will eben auf ein Konzert gehen, mir ist aber egal ob von Kylie Minogue oder Heino“? Ich hab ehrlich gesagt nicht nachgeschaut, in welcher Kategorie die Karten eingestellt sind, man findet sie ja ganz leicht über die Suche.
Ich denke auch nicht, dass Ebay etwas gegen so was hat (Verkaufsprovision), ich denke da eher an die Band (incl. Manager etc, eben alle, die ein Stück vom Kuchen kriegen), offizielle Vorverkaufsstellen etc.

Daher dachte ich auch nicht an ein Verbot bei Ebay sondern eben von denjenigen, die dadurch eben „geschädigt“ werden.

Also ich als Künstler würde mich nicht freuen, wenn ich die Tickets eigentlich für (zB) 10 € verkauft werden – ich somit also nur anteilig von den 10€ etwas bekomme – und andere Leute verdienen sich „mit meinem Namen“ ne goldenen Nase ohne dafür wirklich arbeiten zu müssen…

Von daher denke ich eben auch, dass es in irgendeiner Weise nicht ganz legal sein dürfte…
Wie gesagt geht es mir ja nicht darum, dass jemand eine Karte kauft und diese Karte dann verkauft, weil er nicht hingehen kann. Es geht ja wirklich um diejenigen, die die Karten massenweise kaufen um sie bei Ebay zu verkaufen.

Wenn das scheinbar wirklich kein Problem ist werde ich zukünftig vermehrt darauf achten, welche Band sich auflöst, dann werde ich alle Tickets für jedes Konzert kaufen und dann nur zu meinen Preisen verkaufen :wink:

Liebe Grüße
Timi

Hallo Frank,
vielleicht stehe ich auf der Leitung, vielleicht teile ich einfach auch überhaupt nicht deinen Humor, aber: Bitte was??? Ich versteh deine Antwort leider überhaupt nicht…

Liebe Grüße
Timi
*die hofft, dass man es ihr erklärt*

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Hallo Rainer,

Nehmen wir an, irgendeine Band macht eine Abschiedstournee
(meinetwegen die Rolling Stones oder so was, das ist wohl
egal). Alle Konzerte sind ausverkauft. Allerdings gibt es die
Tickets massenweise bei Ebay.

So weit ich weiß, hat das Ebay in seinen AGB untersagt.

Es geht mir nicht um die Ebay – AGB, sondern allgemein darum, dass Leute die Vorverkaufsstellen leerkaufen um die Tickets gewinnbringend zu verscherbeln. Das könnte genauso gut für Hood o. ä. gelten.

Bei manchen Karten (die zur Auktion drin sind, also nicht Sofort-Kauf) ist der Endpreis teilweise das 6-Fache des eigentlichen Preises. Jedem kleinen Fisch, der sich illegal ein Musikstück besorgt wird das Urheberrecht vorgebetet – da werden die Künstler also geschützt. Aber dass die ganzen Eintrittskarten von Leuten gekauft werden, die nicht vorhaben das Konzert zu besuchen sondern einfach nur darauf aus sind, die Karten wieder zu verkaufen (also mit dem Namen der Bank Geld scheffeln ohne, dass die Band etwas davon hat) -> das wird vom Gesetzgeber in keiner Weise unterbunden?

:Ist das denn in dieser Weise legal? Was könnte so einem Ebay –

Verkäufer schlimmstenfalls passieren?

Sperrung des Akkounts bei Ebay.

Na, bei den Aussichten ist es wirklich eine Überlegung wert. Denn ich glaube kaum jemand hängt so an seinem Ebay – Account, oder?

:Macht sich auch ein Käufer strafbar?

Strafbar? Wie kommst Du von den Ebay-AGB plötzlich auf
Strafrecht?

Ich habe ja nie von den Ebay – AGB gesprochen sondern habe gefragt ob es legal ist. Also ob der Gesetzgeber da nichts gegen hat.

Es ist nicht strafbar, eine Ware einzukaufen und mit Gewinn zu
verkaufen. EDEKA, Karstadt und noch einige leben von dem
Prinzip. :wink:

Ja, diese Läden zahlen aber auch Steuern etc. dafür. Außerdem ist das m. E. was anderes, weil Edeka die „Rama“ zB zum Weiterverkauf angeboten bekommt.
Aber die Vorverkaufsstellen, die die Tickets verkaufen sind ja eigentlich schon die „Endverkäufer“ (wie Edeka).

Ich denke nur einfach daran:
Wenn ich ein Künstler wäre, die Tickets zu meinen Konzerten werden in den Vorverkaufsstellen für zB 10 € verkauft. D.h. ich bekomme anteilig etwas von diesen 10 €. Nun geht jemand hin und verkauft meine Tickets (also quasi meine Arbeit – denn ich werde ja auf der Bühne stehen und nicht er) für zB 50 €. Dann macht er also 40 € Gewinn mit meinem Namen und meiner Arbeit, ohne, dass ich davon was habe bzw. ohne, dass ich ihm erlaubt habe, Geld mit meinem Namen zu machen. Das würde mir echt stinken :smile:

Aber das ist ganz legal? Das verstehe ich echt nicht.

Naja, trotzdem danke für deine Antwort.

Liebe Grüße
Timi

Also ich als Künstler würde mich nicht freuen, wenn ich die
Tickets eigentlich für (zB) 10 € verkauft werden – ich somit
also nur anteilig von den 10€ etwas bekomme – und andere Leute
verdienen sich „mit meinem Namen“ ne goldenen Nase ohne dafür
wirklich arbeiten zu müssen…

Von daher denke ich eben auch, dass es in irgendeiner Weise
nicht ganz legal sein dürfte…

Die Logik kann ich nicht nachvollziehen. Nur weil es jemanden gibt, der davon profitieren würde, wenn es nicht legal wäre, soll es illegal sein?

Levay

Hallo Timid,

mir wäre jetzt nicht bekannt dass dies in Deutschland gesetzlich verboten wäre.

Allerdings erlassen immer mehr Länder bei Großveranstaltungen wie z.B. der EM in Portugal oder Olympia in Griechenland Gesetze die dies explizit verbieten.

Gruß Ivo

Wo ist denn eigentlich das Problem ?

Es geht mir nicht um die Ebay – AGB, sondern allgemein darum,
dass Leute die Vorverkaufsstellen leerkaufen um die Tickets
gewinnbringend zu verscherbeln. Das könnte genauso gut für
Hood o. ä. gelten.

Hallo,

also wo ist denn das Problem ?

Veranstalter X bringt DSDS Sternchen Y auf die Bühne. Kartenkontingent sind 1000 Karte zu 50,-- Euro = 50.000 Euronen.
Ob der Veranstalter die 1000 Karten nun einzeln an Fans verkauft oder im Paket an eine „Schwarzmarkthändler“, der diese für das doppelte weiterverkauft, ist dem Veranstalter doch egal. Er bekommt sein Geld. Es ist ja nun nicht so, dass der Veranstalter Konzertkarten nach der Nachfrage kalkuliert.

Außerdem kann ich mich noch gut an ein Michael Jackson Konzert in HH erinnern, was so schlecht besucht war, dass die Schwarzhändler vor der Halle die Karten zum halben Preis verkaufen mussten, weil einfach keiner diesen Päderasten sehen wollte.

Gruß

Matthias

Hallo!

Also ich als Künstler würde mich nicht freuen, wenn ich die
Tickets eigentlich für (zB) 10 € verkauft werden – ich somit
also nur anteilig von den 10€ etwas bekomme – und andere Leute
verdienen sich „mit meinem Namen“ ne goldenen Nase ohne dafür
wirklich arbeiten zu müssen…

Überleg doch mal - jeder Händler macht doch das gleiche. Er kauft ein und verkauft teurer weiter.

Es kann übrigens durchaus sein, dass der Weiterverkauf beim Erstverkauf der Karten untersagt wird - dies ist aber dann eine vertragliche Vereinbarung, die ja den zweiten Käufer nicht bindet.

Gruß
Tom

Hallo,

Es kann übrigens durchaus sein, dass der Weiterverkauf beim
Erstverkauf der Karten untersagt wird - dies ist aber dann
eine vertragliche Vereinbarung, die ja den zweiten Käufer
nicht bindet.

Na also. Es ist also (eventuell) eine vertragliche Vereinbarung. Das ist doch mal ne klare Aussage.

Reicht für sowas eigentlich schon ein Hinweis auf der Karte „Nicht übertragbar“? Ich meine einen pauschalen Hinweis, also nicht wenn ohnehin der Name auf der Karte steht.

Liebe Grüße
Timi

Hi,

Also ich als Künstler würde mich nicht freuen, wenn ich die
Tickets eigentlich für (zB) 10 € verkauft werden – ich somit
also nur anteilig von den 10€ etwas bekomme – und andere Leute
verdienen sich „mit meinem Namen“ ne goldenen Nase ohne dafür
wirklich arbeiten zu müssen…

Von daher denke ich eben auch, dass es in irgendeiner Weise
nicht ganz legal sein dürfte…

Die Logik kann ich nicht nachvollziehen. Nur weil es jemanden
gibt, der davon profitieren würde, wenn es nicht legal wäre,
soll es illegal sein?

Nein, es geht ja eher darum, dass Leute profitieren, die gar nichts mit dem Künstler zu tun haben.

Ich hatte da in die gleiche Richtung gedacht wie zB wenn ich selber T-Shirts herstelle und „Nike“ draufpinsele. Ich weiß, der Vergleich hinkt gewaltig.

Timi

Hallo Ivo

mir wäre jetzt nicht bekannt dass dies in Deutschland
gesetzlich verboten wäre.

Allerdings erlassen immer mehr Länder bei Großveranstaltungen
wie z.B. der EM in Portugal oder Olympia in Griechenland
Gesetze die dies explizit verbieten.

Danke für die klare Aussage.

Liebe Grüße
Timi

Ich hatte da in die gleiche Richtung gedacht wie zB wenn ich
selber T-Shirts herstelle und „Nike“ draufpinsele. Ich weiß,
der Vergleich hinkt gewaltig.

Es ist nicht die Aufgabe des Gesetzgebers, derartige „Gerechtigkeit“ zu schaffen. Im Übrigen stimmt es auch nicht, was du sagst, denn wer Eintrittskarten an- und verkauft übernimmt damit auch eine Leistung, vor allem aber trägt er ja auch das wirtschaftliche Risiko.

Grüße von
Levay

Hallo Timi,

jede große Popgruppe hat „Exclusiv-Verträge“ in Puncto Karten,Merchandising etc. und dafür haben die u.anderen auch ihre eigene
Security…
Die „räumt“ bei Konzerten mit den „Bootleggern“ und „Kartenverkäufern“ auf…
Da diese Konzerte meistens in Hallen bzw. Fußballstadien stattfinden und
somit rechtlich als „Privat-Veranstaltungen“ gelten…kannste dir leicht ausrechnen…wie lange du in der Mülltonne steckst…*g*

mfg

Frank

Hallo,

ob und was der Veranstalter zivilrechtlich für Möglichkeiten hat, wäre eine Überlegung wert, war aber nicht gefragt.
Einen Zusammenhang zum Strafrecht sehe ich immer noch nicht.
Bestenfalls könnte man eine gewerbliche Tätigkeit unterstellen und Steuerhinterziehung vermuten, aber das ist recht gewagt und ob der Richter da folgt. …

Gruß, Rainer

Hallo,
also nochmal zur Erklärung: Ich habe gedacht, dass so ein Kartenverkauf in irgendeiner Weise gesetzlich verboten ist. Hier wurde (m. E. sehr gut uns ausführlich) dargelegt, dass es - wenn überhaupt - nur zuvilrechtliche Folgen haben kann. (Dafür gabs auch ein Sternchen von mir).

Ausgehend davon, dass ich dachte, es sei verboten (=strafbar) habe ich eben gefragt, ob sich ein Käufer auch strafbar macht. Da es aber ja noch nicht mal der Verkäufer tut hat sich das andere doch erledigt.

ob und was der Veranstalter zivilrechtlich für Möglichkeiten
hat, wäre eine Überlegung wert, war aber nicht gefragt.

Ich habe auch nirgendwo geschrieben, dass mich die zivilrechtliche Seite nicht interessiert, oder?

Liebe Grüße
Timi