seit stunden such ich schon (wirklich) habe aber nicht das passende gefunden. in den meisten artikeln stehen noch 16 % und wer weiß was sich noch alles geändert hat.
ich bin angestellter und habe nun ein nebengewerbe angemeldet, um bei ebay meine gesammelten (hobbygeschichten, sprich gebrauchte artikel für die ich natürlich keine rechnung habe) werke der letzten 20 jahre etwas lukrativer zu verkaufen. was passt hier von, bzw. habe ich entscheidendes vergessen?:
19 % umsatzsteuer geht runter + ebay gebühren
Garantie auf gebrauchte artikel?
Rückgaberecht 2 Wochen?
versandkosten absetzen?
wie oft muss beim finanzamt etwas eingereicht werden?
ich möchte halt wie viele andere einen kleinen nebenverdienst nach hause bringen, nur wenn ich nachher draufzahle und meine geliebten sachen los bin…mh natürlich hat man auch steuerliche vorteile (z.b.: arbeitszimmer)
das noch viel mehr als ein paar fragen dazu gehört einen eigene laden zu führen ist mir bewusst(!!!), jedoch würden mir die diese grundinformationen schon reichen um weiter zu kommen (um weiter zu wollen)
es geht um 300 - 400 euronen die ich mir daszuverdienen möchte. wenn das überhaupt so viele wird. soll auch auf jeden fall eine nebengeschichte bleiben!
ich bin angestellter und habe nun ein nebengewerbe angemeldet,
um bei ebay meine gesammelten (hobbygeschichten, sprich
gebrauchte artikel für die ich natürlich keine rechnung habe)
werke der letzten 20 jahre etwas lukrativer zu verkaufen.
…lassen wir mal so stehen…
19 % umsatzsteuer geht runter + ebay gebühren
Garantie auf gebrauchte artikel?
Rückgaberecht 2 Wochen?
versandkosten absetzen?
wie oft muss beim finanzamt etwas eingereicht werden?
gar nicht. wer nur seinen eigenen bettel bei ebay verramscht, der handelt privat.
mh natürlich hat man auch
steuerliche vorteile (z.b.: arbeitszimmer)
ganz schnell vergessen… nur bei mittelpunkt der gesamten tätigkeit ist das arbeitszimmer noch thema
das noch viel mehr als ein paar fragen dazu gehört einen
eigene laden zu führen ist mir bewusst(!!!), jedoch würden mir
die diese grundinformationen schon reichen um weiter zu kommen
(um weiter zu wollen)
was jetzt: eigener laden oder private dinge verkaufen ?
ich bin angestellter und habe nun ein nebengewerbe angemeldet,
um bei ebay meine gesammelten (hobbygeschichten, sprich
gebrauchte artikel für die ich natürlich keine rechnung habe)
Ist das a) die eigene Sammlung der letzten 20 AJahre, also Privateigentum
oder b) wurde das gekauft, um es mit Gewinn zu verkaufen?
a) kein Gewerbe sondern Privatvergnügen
b) Gewerbe
Hallo
ich habe soetwas auch gemacht.Grundidee war einfach etwas nebenbei verdienen, ursprünglich mit meinem hobby geld machen( babykleidung nähen und verkaufen) Gewerbe angemeldet, ebay shop eröffnet. Ich mache das ganze mit umsatzsteuer.
Ich muss noch monatlich UstVoranmeldung machen, wird aber wahrscheinlich irgendwann auf Jährlich gesetzt.(ruf doch mal kurz beiom finanzamt an und frag nach, die werden dir dabei helfen)
Ich habe mir bei www.klicktipps.de verschiedene sachen runtergeladen. Rechnungsvordrucke, Datei für die buchführung etc…
ich nähe babykleidung, lasse mittlerweile sogar Stulpen bei einem hersteller produzieren, und verkaufe das ganze bei Ebay. zwischendurch verscherbeln wir Private sachen auch auf rechnung um bisschen startkapitatl zu erwirtschaften.
Widerrufsbelehrung solltest du haben. Ebay bietet eine vorlage. Widerruf ist 4 Wochen.
Nachdem du gewerbe angemeldet hast, wirst du vom Finanzamt angeschrieben, da kannst du dann angeben ob du mit oder ohne umsatzsteuer arbeiten möchtest. Wenn du z,b, viel einkaufst um es zu verkaufen, lohnt es sich bestimmt eher mit mwst zu machen.
Ich bin auch grad erst 3 Monate dabei von daher bin ich da aber auch nicht so der fachmann. Ich schlage mich auch noch mit einigen Dingen rum die ich klären muss…
achso, überleg dir gut ob du einen shop brauchst…
Ebay ist hammer mässig teuer. Das Geld musst du monatlich auch erstmal wieder reinbekommen. Als Shop besitzer musst du paypal anbieten. Das kostet auch wiederum. Ebay und paypal bekommen rund 30 % meines VK preises. Mwst, Versand, Verpackung, Einkommensteuer…kostet alles. Darf man nicht unterschötzen. Mir bleiben wenn überhaupt 50% des VK preises.
gar nicht. wer nur seinen eigenen bettel bei ebay verramscht,
der handelt privat.
das stimmt so nicht. Die Frage ist, ob gewerblich gehandelt wird und das wird sicherlich nicht nur daran festgemacht, ob man Krempel aus dem Keller verkauft oder Händler ist.
gar nicht. wer nur seinen eigenen bettel bei ebay verramscht,
der handelt privat.
das stimmt so nicht. Die Frage ist, ob gewerblich gehandelt
wird und das wird sicherlich nicht nur daran festgemacht, ob
man Krempel aus dem Keller verkauft oder Händler ist.
nein, wer nur aus seinem „bestand“ verkauft, der erzielt keine einkünfte i.s. des estg. - oder meinst du den status bei ebay ?
zwischendurch verscherbeln wir Private sachen auch auf
rechnung um bisschen startkapitatl zu erwirtschaften.
wie ? und das wird mitversteuert dann ?
Nachdem du gewerbe angemeldet hast, wirst du vom Finanzamt
angeschrieben, da kannst du dann angeben ob du mit oder ohne
umsatzsteuer arbeiten möchtest.
wobei man hier erwähnen sollte, dass das kein wunschkonzert ist, sondern es gewisse grenzen gibt…
Wenn du z,b, viel einkaufst um
es zu verkaufen, lohnt es sich bestimmt eher mit mwst zu
machen.
nö, wenn man wie du an endverbraucher verkauft, dann ist es unfug mit umsatzsteuer zu verkaufen…
Vielen, vielen dank für die antworten, scheint aber noch einiges unklar zu sein
ich werde nur sachen verkaufen die ich schon habe, also nichts einkaufen. für diese sachen (z.B) Schallplatten habe ich natürlich keine rechnung mehr, oder hatte nie eine.
warum ich dies nicht einfach so vehökere? weil es A viel ist und B ein Sammler einen fairen kurs dafür bezahlt. Ich rede jetzt nicht über 48 artikel
schon mal was versucht bei ebay für 30 tage mit einem privat account einzustellen? das geht auch nur mit einem gewerblichen account.
ich verkaufe also eine schallplatte für 200 €
(die schickt natürlich niemand nach 2 oder 4 wochen zurück, weil er sie haben will!!!)
nehmen wir aber mal an er möchte sie zurückschicken, wie lange dürfte er das?
19 % (38 €) weg ja oder nein?
Die Versandkosten absetzbar?
Muss monatlich, vierteljährlich oder ein mal im Jahr beim Finanzamt bericht (-: erstattet werden?
In der Gewerbeanmeldung ist Nebenerwerb angekreuzt.
Als Privatverkäufer kommt man noch viel schlechter weg! Wenn ich nachher draufzahle macht das natürlich keinen sinn.
Wie gesagt, ist halt ein versuch, wenn es nicht funktioniert lass ich es wieder.
ich werde nur sachen verkaufen die ich schon habe, also nichts
einkaufen.
damit ist für mich ein gewerbliches handeln nicht impliziert. lasse mich gerne eines besseren belehren, aber bevor wir hier weiter über detailfragen wie umsatzsteuer usw. reden, sollte das mal geklärt sein.
wer seine eigene sammlung verkauft, m.e. unabhängig vom umfang, der handelt privat, wie z.b. jemand, der alles auf den flohmarkt karrt…
schon mal was versucht bei ebay für 30 tage mit einem privat
account einzustellen? das geht auch nur mit einem gewerblichen
account.
das ist dann ein problem von ebay, aber kein steuerliches. und wenns nur darauf hinausläuft, dann würde ich nicht deswegen dem fiskus u.u. 50% meines verkaufspreises zuschustern…
damit ist für mich ein gewerbliches handeln nicht impliziert.
(…)
wer seine eigene sammlung verkauft, m.e. unabhängig vom
umfang, der handelt privat, wie z.b. jemand, der alles auf den
flohmarkt karrt…
die Antwort lautet: es kommt darauf an. Wer über einen längeren Zeitraum eine Vielzahl von Transaktionen tätigt, kann als Gewerbetreibender i.S.d. § 15 EStG eingestuft werden. Ob dem dann so ist, hängt vom Einzelfall ab.
nehmen wir aber mal an er möchte sie zurückschicken, wie lange
dürfte er das?
Hallo !
1 Monat oder 14 Tage:
Es ist umstritten, ob bei Angeboten gewerblicher Anbieter bei Ebay eine Widerrufsfrist von 14 Tagen oder einem Monat erforderlich ist. Das OLG Hamburg und das KG Berlin halten einen Monat für erforderlich; das LG Paderborn und das LG Flensburg halten einen Frist von 14 Tagen für ausreichend.
(Quelle: Frag-einen-anwalt.de)
Die Widerrufsfrist sollte nicht unterschätz werden: Kunden „überlegen“ es sich oft noch einmal anders und senden zurück. Das bedeutet hohen Aufwand für Dich.
zwischendurch verscherbeln wir Private sachen auch auf
rechnung um bisschen startkapitatl zu erwirtschaften.
wie ? und das wird mitversteuert dann ?
auf den ersten eindruck macht das keinen sinn, ich weiß, aber wir wissen schon warum wir das so machen. Da möchte ich hier im netz aber nicht drüber reden.
Nachdem du gewerbe angemeldet hast, wirst du vom Finanzamt
angeschrieben, da kannst du dann angeben ob du mit oder ohne
umsatzsteuer arbeiten möchtest.
wobei man hier erwähnen sollte, dass das kein wunschkonzert
ist, sondern es gewisse grenzen gibt…
wunschkonzert ist vielleicht der falsche ausdruck. Natürlich kannst du es erstmal aussuchen. Ob das finanzamt es lange mitmacht ist eine andere frage. Es kann natürlich sein, das die das irgendwann als Hobby einstufen…
Wenn du z,b, viel einkaufst um
es zu verkaufen, lohnt es sich bestimmt eher mit mwst zu
machen.
nö, wenn man wie du an endverbraucher verkauft, dann ist es
unfug mit umsatzsteuer zu verkaufen…
geht so, ich zahle aber durch meinen einkauf aber auch viel mwst, die ich ja wieder absetzen kann. das könnte ich ja so nicht. mein start mit dem shop soll langfristig meine existenz sichern, wir haben das schon genau geplant und durchkalkuliert, was sinn macht oder nicht.
Ich kenn und weiß zwar nicht immer genaue details, aber ich habe einen unternehmensberater in der familie und dem hoffe und denke ich vertrauen zu können.
Grundsätzlich zu der hier schon oft diskutierten Frage „Kleinunternehmerbesteuerung bei Verkauf an Unternehmer / an Endverbraucher“:
Beim Verkauf an Endverbraucher ist es grundsätzlich sinnvoll, die Kleinunternehmerbesteuerung zu nutzen, solange die Umsatzgrenzen eingehalten werden: Für den Endverbraucher sind nämlich 238 € mehr als 200 €.
Beim Verkauf an Unternehmer ist es nicht sinnvoll. Für den Unternehmer sind nämlich 200 € und 238 € incl. 19% USt genau gleich viel.
die Antwort lautet: es kommt darauf an. Wer über einen
längeren Zeitraum eine Vielzahl von Transaktionen tätigt, kann
als Gewerbetreibender i.S.d. § 15 EStG eingestuft werden. Ob
dem dann so ist, hängt vom Einzelfall ab.
richtig, es kommt wie so oft auf den einzelfall an. wobei man das hauptaugenmerk darauf legen sollte, ob hier wirklich eine sammlung, die z.b. geerbt wurde, aufgelöst wird, oder ob der sammler durch zukäufe seine sammlung generiert hat und diese dann verkauft.
im ersten fall tendiere ich zur privaten kiste, beim zweiten fall wohl eher nicht.
es gibt ein urteil, wo ein sammler 100.000 stempel verkauft hat bei ebay und aufgrund des großen umfangs und der nachhaltigkeit gewerblich eingestuft wurde, das stellt aber eher die ausnahme dar…
richtig, es kommt wie so oft auf den einzelfall an. wobei man
das hauptaugenmerk darauf legen sollte, ob hier wirklich eine
sammlung, die z.b. geerbt wurde, aufgelöst wird, oder ob der
sammler durch zukäufe seine sammlung generiert hat und diese
dann verkauft.
im ersten fall tendiere ich zur privaten kiste, beim zweiten
fall wohl eher nicht.
nun, ich will Dir nicht zu nahe treten, aber wohin Du tendierst, ist eher irrelevant. Es gibt in Deutschland einige hundert Finanzämter und selbst die haben sich noch nicht auf eine einheitliche Sichtweise verständigt. Die einschlägigen Gerichtsurteile behandeln (logischerweise) immer nur Einzelfälle, so daß schlicht und ergreifend keine definitiven Aussagen mögich sind. Wer sicher gehen will, sollte sich entweder viel Zeit mit der Versteigerung seines Körmels lassen oder aber eine verbindliche Auskunft seines Finanzamtes einholen.
richtig, es kommt wie so oft auf den einzelfall an. wobei man
das hauptaugenmerk darauf legen sollte, ob hier wirklich eine
sammlung, die z.b. geerbt wurde, aufgelöst wird, oder ob der
sammler durch zukäufe seine sammlung generiert hat und diese
dann verkauft.
im ersten fall tendiere ich zur privaten kiste, beim zweiten
fall wohl eher nicht.
nun, ich will Dir nicht zu nahe treten, aber wohin Du
tendierst, ist eher irrelevant.
ach so, ich dachte wir diskutieren hier den fall und da wären auch persönliche einschätzungen irgendwie gewünscht…
und aus meiner erfahrung erlaube ich mir hier schon eine einschätzung, ist ja sinn des forums, persönliche erfahrungen in eine antwort einfließen zu lassen.
Es gibt in Deutschland einige
hundert Finanzämter und selbst die haben sich noch nicht auf
eine einheitliche Sichtweise verständigt.
die es ja auch nicht gibt, ähnlich wie bei liebhaberei…
Die einschlägigen
Gerichtsurteile behandeln (logischerweise) immer nur
Einzelfälle, so daß schlicht und ergreifend keine definitiven
Aussagen mögich sind.
hat auch keiner gemacht…
Wer sicher gehen will, sollte sich
entweder viel Zeit mit der Versteigerung seines Körmels lassen
…was in die falsche richtung läuft, denn die nachhaltigkeit spricht ja gerade für eine gewerbliche tätigkeit.
oder aber eine verbindliche Auskunft seines Finanzamtes
einholen.
…vorher ? dann müsste man die verkaufserlöse, den zeitraum usw. ja vorab wissen…
nun, ich will Dir nicht zu nahe treten, aber wohin Du
tendierst, ist eher irrelevant.
ach so, ich dachte wir diskutieren hier den fall und da wären
auch persönliche einschätzungen irgendwie gewünscht…
und aus meiner erfahrung erlaube ich mir hier schon eine
einschätzung, ist ja sinn des forums, persönliche erfahrungen
in eine antwort einfließen zu lassen.
klar ist das erlaubt und ich wollte Dir auch nicht untersagen, Deine Meinung zu äußern, nur ist es eben problematisch, in diesem Zusammenhang pauschale Aussagen zu treffen wie „verkloppt man seinen privaten Kram, ist man nicht gewerblich unterwegs“. Das ist in dieser Form nun einmal nicht uneingeschränkt richtig.
oder aber eine verbindliche Auskunft seines Finanzamtes
einholen.
…vorher ? dann müsste man die verkaufserlöse, den zeitraum
usw. ja vorab wissen…
Naja, eine Schätzung der Summe und die Zahl der geplanten Transaktionen dürften schon reichen.
da hier recht kontrovers diskutiert wurde, ob und wann jemand privat oder gewerblich bei ebay verkauft, nochmal abschließend folgende übersicht, die einen anhaltspunkt gibt, wie man auftreten sollte, um zu verhindern mit ebay-verkäufen, explizit sammlungsauflösungen, in die gewerbliche schiene zu rutschen und damit die steuerfreiheit seiner verkäufe zu riskieren…
Auflösung von Sammlungen wie Briefmarken oder Münzen:
wer privat als hobby bestimmte gegenstände sammelt und sich aus welchen gründen auch immer von seinen sammlerstücken trennt, ist grundsätzlich nicht unternehmerisch tätig. das gilt auch dann, wenn viele der sammlerstücke einzeln versteigert werden.
argumentationspunkte dem FA gegenüber sollten hier sein:
klarstellung, dass es sich ausschließlich um private sammelstücke handelt. je länger der sammelzeitraum, desto mehr spricht für eine private versteigerung
bei der versteigerung sollte nicht wie bei einem händler üblich für die versteigerung geworben werden - powerseller sind immer händler !
der grund des verkaufes sollte dargestellt werden. der verkauf der sammlerstücke war nie geplant und aus z.b. einem finanz. engpass heraus entsteht der entschluss, zu verkaufen…
auf die höhe der auktionserlöse kommt es grundsätzlich nicht an, sondern auf das auftreten des verkäufers. tritt er nicht wie ein händler auf, dann kann das FA in aller regel auch keine steuern die erlöse erheben.
was man unterlassen sollte, um in die gewerbliche schien zu rutschen:
gezielte werbung auf die eigenen versteigerungen, auch außerhalb von ebay
zukauf von sammlungen/ sammelstücken während der auktionen, die u.u. dann wieder eingestellt werden
verteilung von preislisten und katalogen
wenn man diese punkte beherzigt, dann sollte eine gewerbliche infektion der verkäufe aus einer privaten sammlung ausgeschlossen werden können.