hier kann mir bei meinem Anliegen bestimmt geholfen werden.
Ein eBay-Shop ist ja bekanntlich mit einer Gewerbeanmeldung verbunden. Meine Frage bezieht sich darauf, ob der eBay-Account-Inhaber und Gewerbeinhaber die gleiche Person sein müssen.
Ich bin jeden für nützliche Informationen dankbar, also Danke schon Mal
Ein eBay-Shop ist ja bekanntlich mit einer Gewerbeanmeldung
verbunden. Meine Frage bezieht sich darauf, ob der
eBay-Account-Inhaber und Gewerbeinhaber die gleiche Person
sein müssen.
Ich bin jeden für nützliche Informationen dankbar, also Danke
schon Mal
Ich nehme an, das kommt auf die Art der Firma an. Wenn es z. B. eine Firma mit Inhaber und Geschäftsführer gibt, würde ich annehmen, dass das geht. Alle müssten aber im Impressum aufgelistet sein.
Die rechtlichen Informationen sollten gründlich studiert werden, z. B. hier http://pages.ebay.de/rechtsportal/ und hier http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_verkae… Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer
Eine anwaltliche Prüfung der Website ist auch dringend zu empfehlen - wenigstens ein Basiswebsitecheck, der relativ günstig zu haben ist - siehe google
website check anwalt
oder Vermittlung durch IHK. Meiner hatte vor ein paar Jahren 120 Euro gekostet.
Hallo, es wird sicher auch in den Geschäftsbedingungen von Ebay stehen, aber ich gehe davon aus, dass es so sein muß: der Ebay-account Inhaber muß der sein, der auch das Gewerbe hat.
Habe das aber nie genau recherchiert, da es für mich nicht in Frage kam. Also bitte dazu am besten Ebay selbst befragen.
Viel Glück
mouseberg