eBay-Shop Account-Inhaber & Gewerbetreiber

Hallo,

hier kann mir bei meinem Anliegen bestimmt geholfen werden.

Ein eBay-Shop ist ja bekanntlich mit einer Gewerbeanmeldung verbunden. Meine Frage bezieht sich darauf, ob der eBay-Account-Inhaber und Gewerbeinhaber die gleiche Person sein müssen.
Ich bin jeden für nützliche Informationen dankbar, also Danke schon Mal

Grüße

Hallo,

Ein eBay-Shop ist ja bekanntlich mit einer Gewerbeanmeldung
verbunden. Meine Frage bezieht sich darauf, ob der
eBay-Account-Inhaber und Gewerbeinhaber die gleiche Person
sein müssen.
Ich bin jeden für nützliche Informationen dankbar, also Danke
schon Mal

Ich nehme an, das kommt auf die Art der Firma an. Wenn es z. B. eine Firma mit Inhaber und Geschäftsführer gibt, würde ich annehmen, dass das geht. Alle müssten aber im Impressum aufgelistet sein.

Die rechtlichen Informationen sollten gründlich studiert werden, z. B. hier http://pages.ebay.de/rechtsportal/ und hier http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_verkae… Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer
Eine anwaltliche Prüfung der Website ist auch dringend zu empfehlen - wenigstens ein Basiswebsitecheck, der relativ günstig zu haben ist - siehe google
website check anwalt
oder Vermittlung durch IHK. Meiner hatte vor ein paar Jahren 120 Euro gekostet.

Stephanie

Ich vermute ja. Aber warum stellst Du die Frage nicht direkt an Ebay? Dort bekommst Du eine definitive Antwort.

Hallo, es wird sicher auch in den Geschäftsbedingungen von Ebay stehen, aber ich gehe davon aus, dass es so sein muß: der Ebay-account Inhaber muß der sein, der auch das Gewerbe hat.
Habe das aber nie genau recherchiert, da es für mich nicht in Frage kam. Also bitte dazu am besten Ebay selbst befragen.
Viel Glück
mouseberg

Danke für die Antwort Stephanie, ich denke damit kann ich was anfangen.

Ich vermute ja. Aber warum stellst Du die Frage nicht direkt
an Ebay? Dort bekommst Du eine definitive Antwort.

Danke für die Antwort, ist auf jeden Fall eine gute Idee, die ich heute noch umsetzen werde.

Mmmh, AGB´s… Knöpfe ich mir gleich mal vor. Falls ich nach dem allem hier noch nicht schlauer bin, dann wende ich mich noch Mal an Euch. Vielen Dank.

Kann leider nicht helfen.

Hallo,

das weiß ich nicht, tut mir leid.

Gruß
ulla

Hallo,

sorry, das weiß ich leider auch nicht.

Hallo,
ich glaube mich erinnern zu können das ich meinen Gewerbeschein vorlegen musste. Ansonsten frag bei Ebay nach, die wissen es genau.
Gruß Frank

Diese Frage sollte sich durch lesen der Hilfe bei Ebay beantworten lassen.

Stimm so nicht, wenn sie private Sache verkaufen, benötigen sie die Gewerbeanmeldung nicht.

Da habe ich leider keine Ahnung.

mfg
Sebastian