Ebay-Shop - als Gewerbe anmelden oder nicht nötig?

Hi,
bin etwas unschlüssig mit folgendem Sachverhalt, daher mal die Frage an Euch:

Nehmen wir mal an, eine Person a ist als Freiberufler tätig. Obwohl a für diesen Beruf kein Gewerbe anmelden müsste, hat a das erledigt.
Nun möchte a aber ein zweites Standbein haben und auf ebay einen Shop eröffnen.
Müsste a diese Tätigkeit nun als Gewerbe anmelden? Oder ist es nicht nötig, wenn ein gewisser Rahmen nicht überschritten wird? Kann a in dem Fall, dass er sein Gewerbe anmelden muss, seine bereits bestehende Anmeldung, die ja nicht zwingend ist, umändern/ergänzen?
Weiß das jemand? www gibt nichts 100%iges her.

Hallo,

ja für den ebay-shop müsste eine Gewerbeanmeldung erfolgen, dafür kann man ja das bestehende Gerwerbe ummelden wenn daraus keine entsprechende Tätigkeit hervor geht.

Die einzige Folge die daraus entstehen könnte wäre ab einem Gewinn v. 24.500€ eine Gewerbesteuerpflicht.

Die Kommunen händeln das unterschiedlich. Die einen beharren unbedingt auf einer Gewerbeanmeldung, andere sehen das etwas lascher. Wie die entsprechende Gemeinde dann mit Ordnungsmaßnahmen durchgreift muss man sehen. Da aber ja schon eines angemeldet ist einfach ummelden. Man kann hierbei ja auch mehrere „Tätigkeitsfelder“ angeben.

Grüße, majowi