Ebay: Streit um Rueckporto

hallo,

ich habe einen artikel mit beschriebenen maengeln bei ebay eingestellt und auch daraufhin gewiesen, dass es keine garantie etc und auch keine ruecknahme gibt.

kaeufer hat sich beschwert, weil der artikel angeblich „total“ kaputt sei, was nicht den tatsachen entspricht. lediglich die angefuehrten maengel, die man wohl zu erwarten hat, wenn man auch einen als fehlerhaft beschriebenen gebrauchtartikel bietet, waren vorhanden.

um lange streitigkeiten zu vermeiden, habe ich dem kaeufer angeboten sein geld inkl der portogebuehren zurueck zu ueberweisen, wenn er mir meinen artikel zurueck sendet.

ich bin dem nachgekommen und habe den kompletten betrag retour ueberwiesen.
der kaeufer weigert sich den artikel retour zu versenden, weil er das porto nicht tragen moechte.

es geht mir nicht um 5 euro, sondern ums prinzip.
momentan hat der kaeufer sein geld in voller hoehe, meinen artikel und bewertet mich negativ und droht mir mit anwalt.

was kann ich tun???

Hallo,

ich habe einen artikel mit beschriebenen maengeln bei ebay
eingestellt und auch daraufhin gewiesen, dass es keine
garantie etc und auch keine ruecknahme gibt.

Die Frage ist, ob die Mängel wirklich EXAKT beschrieben waren - dunkler Fleck von 3 cm Länge, Kratzer von 5 cm Länge, Bedienungsanleitung fehlt etc. Bei vagen Zustandsbeschreibungen oder Beschreibungen der Art: „kleiner Mangel den ein Bastler sicher reparieren kann“, wären Probleme vorprogrammiert.

kaeufer hat sich beschwert, weil der artikel angeblich „total“
kaputt sei, was nicht den tatsachen entspricht.

Gibt es Zeugen für den Zustand des Artikels vor Versand? Oder zahlreiche Bilder die alle Mängel zeigen? Ist ein Versandschaden der den Artikelzustand weiter verschlechtert hätte, auszuschließen?

um lange streitigkeiten zu vermeiden, habe ich dem kaeufer
angeboten sein geld inkl der portogebuehren zurueck zu
ueberweisen, wenn er mir meinen artikel zurueck sendet.

Falls das genau in diesem Wortlaut dem Käufer geschrieben wurde, wäre ich auch unsicher, welche Portogebühren erstattet würden oder würde als Käufer annehmen, dass alle Portogebühren erstattet würden. Die unmissverständliche Formulierung hätte lauten müssen „Ich erstatte Ihre Zahlung“ oder besser noch „Ich erstatte Ihre Zahlung und Sie tragen die Rückversandkosten“

Zudem sollte dabei unmissverständlich klargemacht werden, dass die Rücknahme aus reiner Kulanz erfolgt und kein Schuldeingeständnis ist.

ich bin dem nachgekommen und habe den kompletten betrag retour
ueberwiesen.
der kaeufer weigert sich den artikel retour zu versenden, weil
er das porto nicht tragen moechte.

Der Käufer hätte Anspruch auf Erstattung sämtlicher Portokosten, sowie evtl. Schadensersatz, falls ein nicht Beschriebener Mangel vorlag bzw. falls der Artikel nicht der Beschreibung entsprach.

es geht mir nicht um 5 euro, sondern ums prinzip.
momentan hat der kaeufer sein geld in voller hoehe, meinen
artikel und bewertet mich negativ und droht mir mit anwalt.

was kann ich tun???

Ob nun wirklich der Artikel der Beschreibung entsprach oder nicht, kann ich nicht beurteilen. Im Zweifelsfall müsste der Käufer durch Experten belegen, dass ein der Artikel nicht der Beschreibung entsprach - z. B. durch Fachhändler vor Ort. Falls der Artikel wirklich nicht der Beschreibung entsprach, muss Verkäufer dann auch den Experten bezahlen. Andersherum kann Verkäufer den Artikel unter Vorbehalt zurücknehmen, durch Experten belegen lassen, dass der Artikel der Beschreibung entsprach und alle Kosten dem Käufer in Rechnung stellen.

Warum beginnt der Verkäufer JETZT eigentlich auf Prinzipien herumzureiten? Der geeignete Zeitpunkt dazu wäre VOR Rücknahme des Artikels gewesen, die Rücknahme hätte einfach verweigert werden können, da sie ja in der Beschreibung ausgeschlossen wurde.

Stephanie

Hallo,
um den Ärger mit dem Rückporto zu vermeiden, hätte ich das schon vorher geklärt.
Du hast dich jetzt in eine schwierige Position gebracht.
Alle Trümpfe liegen jetzt beim Käufer. Im Prinzip hast du jetzt kein Druckmittel mehr und musst das Porto noch überweisen.
Weil, durch das Rücküberweisen hast du ja schon die Rückabwicklung aktzeptiert.
Gruß Frank

Hallo,

tut mir leid.

Kann nicht weiterhelfen, da ich über ebay jemals weder gekauft noch verkauft habe.

Liebe Grüé

Melde diesen Sachverhalt an Ebay, normalerweise hättest du das Geld nicht zurückzahlen müssen, wenn die Mängel beschrieben waren.

Ich fürchte dass sie in diesem Fall herein gelegt werden. Der Käufer hätte zuerst die Ware zurücksenden müssen und dann sollte er erst die Kosten ersetzt bekommen. Jetzt wird es schwer nachzuweisen ob ihre Ware tatsächlich einen Mangel hat.