Hi,
ich habe am 8.7. ein Ticket für ein Festival bei Ebay verkauft, das am 4.8. stattfindet.
Der Käufer, der wenige Bewertungen hat (bisher 100% positiv), hat weder auf meine Mails geantwortet, noch die Karte bezahlt.
In der ersten Mail, die ich dem Käufer geschickt habe, habe ich darum gebeten, dass die Zahlung innerhalb von 7 Werktagen auf meinem Konto sein soll, da das Festival bald stattfindet und es Zeitmässig knapp werden könnte.
Ich habe dem Käufer heute eine Zahlungserinnerung über Ebay geschickt. Im Allgemeinen ist das nach 7 Tagen ev. zu früh, aber in Anbetracht des Termindrucks fand ich das ok.
Was soll ich nun machen???
Das Ebay Abmahnungsprozedere dauert zu lange und die Karte würde verfallen.
Das Ticket an den unterlegenen Bieter zu verkaufen geht vielleicht, die Chancen stehen aber schlecht, da das Festival ausverkauft ist und er sich sicher um eine andere Karte gekümmert hat.
Hi
- Telefonbuch:
Anhand der bei Ebay hinterlegten Daten mal bei http://www.telefonbuch.de oder http://www.dasoertliche.de schauen. Wenn dort die Nr vorhanden ist -> Anrufen & fragen
- Mahnung per Post:
Den Kunden via Post eine Zahlfrist setzen
- Versand:
Wenn das geld kommt, dann kann man das ganze per Einschreiben oder Express raussenden, vorrausgesetzt, der Kunde bezahlt das ganze
Wenn alles nicht hilft (und der Kaufvertrag rückabgewickelt wird), bei Ebay nochmal rein, mit Express-Einschreibe Versand und nur ner 3 oder 5 Tages-Auktion.
So oder so mal mit dem Anwalt sprechen - bei Ebay geht man nen verbindl. Kaufverttrag ein, notfalls die Gebühren für Anwalt & das Ticket eintreiben lassen.
Viel Spaß
Blue
Hallo Mirko,
vielleicht findest du unter seiner Adresse im Telefonbuch einen Eintrag. Dann könntest du zumindest versuchen, ihn telefonisch zu erreichen. Schreibe ihn über den normalen Postweg an und weise ihn freundlich darauf hin, dass er zur Abnahme verpflichtet ist und setzte ihn eine Frist mit konkretem Datum. Wer weiß, warum er nicht seine E-Mails ließt.
Jedenfalls hast du dann was Schriftliches in der Hand, wenn du an den nächst Bietenden das Ticket abgibst.
Viele Grüße
Flotte Lotte
Hallo Flotte Lotte,
vielleicht wurde dem Käufer ja der Telefon- und Internet-Zugang GESPERRT (wegen Nichtzahlung z.B.) - dann kann man auch nicht anrufen.
Ich würde einen Einwurf-Einschreibbrief schicken.
Gruß
WB