Ebay Üble Nachrede

Hallo,

angeregt durch eine Frage etwas weiter unten frage ich mich gerade selber ob das Hinterlegen von negativen Bewertungen auf ebay oder spickmich oder ähnlichem nicht generell verboten sein müsste. Denn der Zweck bei ebay zB ist es ja genau die Zuverlässigkeit eines Verkäufers zu bewerten was durchaus Auswirkungen auf seine Verkaufszahlen hat.

§186 Üble Nachrede STGB http://dejure.org/gesetze/StGB/186.html
bei negativen Bewertungen die der Wahrheit entsprechen.

§187 Verleumdung STGB http://dejure.org/gesetze/StGB/187.html
bei negativen Bewertungen die nicht der Wahrheit entsprechen.

MFG

Hallo!

§186 Üble Nachrede STGB
http://dejure.org/gesetze/StGB/186.html
bei negativen Bewertungen die der Wahrheit entsprechen.

Da hast Du ein „nicht“ überlesen. Wahre Tatsachen darf man verbreiten, so viel man will, solange man damit nicht in den Bereich der Beleidigung abdriftet (§ 192 StGB).

Hi,

ja danke, hab tatsächlich das Wort übersehen.
Damit wäre die Frage hinfällig weil das Gesetz gar nicht an zu wenden ist.

MFG