Hallo,
angeregt durch eine Frage etwas weiter unten frage ich mich gerade selber ob das Hinterlegen von negativen Bewertungen auf ebay oder spickmich oder ähnlichem nicht generell verboten sein müsste. Denn der Zweck bei ebay zB ist es ja genau die Zuverlässigkeit eines Verkäufers zu bewerten was durchaus Auswirkungen auf seine Verkaufszahlen hat.
§186 Üble Nachrede STGB http://dejure.org/gesetze/StGB/186.html
bei negativen Bewertungen die der Wahrheit entsprechen.
§187 Verleumdung STGB http://dejure.org/gesetze/StGB/187.html
bei negativen Bewertungen die nicht der Wahrheit entsprechen.
MFG