Ebay und das Widerrufsrecht ?

Hallo,
folgendes Szenario
Gewerblicher Verkäufer setzt eine Auktion ein.Diese wird dann auch ersteigert.
Trotz mehrfachen Anmahnens zahlt der Kunde nicht.Um meine Gebühren zurückzubekommen von ebay habe ich sie dort beantragt.Ebay hat wohl auch noch mal eine mail an den Kunden geschickt .Erst keine Reaktion , dann kam,man möchte die Sachen nicht mehr.Daraufhin gab es eine Abmahnung von ebay.Jetzt droht mir dieser Kunde ich als Gewerbetreibender müsse eine Widerrufsrecht einräumen. Steht ja auch in der Auktion drin.Muß ich jetzt dafür sorgen , daß ebay die Abmahnung zurück nimmt, obwohl der Kunde nicht bezahlt hat,demzufolge keine Ware bekommen hat und natürlich nichts zurückgeschickt hat.
Gilt dieses Widerrufsrecht auch einfach nur wenn jemand eine Sache ersteigert ,sie aber dann nicht mehr will?
Ich wäre echt froh über eine Antwort
Grüße
Robbel

Trotz mehrfachen Anmahnens zahlt der Kunde nicht.Um meine
Gebühren zurückzubekommen von ebay habe ich sie dort
beantragt.Ebay hat wohl auch noch mal eine mail an den Kunden
geschickt .Erst keine Reaktion , dann kam,man möchte die
Sachen nicht mehr.Daraufhin gab es eine Abmahnung von
ebay.Jetzt droht mir dieser Kunde ich als Gewerbetreibender
müsse eine Widerrufsrecht einräumen.

Richtig. Er hat aber anfänglich nicht widerrufen. Keine Reaktion ist kein Widerruf.

Steht ja auch in der
Auktion drin.Muß ich jetzt dafür sorgen , daß ebay die
Abmahnung zurück nimmt, obwohl der Kunde nicht bezahlt
hat

nein. Ebay ist verpflichtet die Verkaufsprovision zurück zu erstatten wenn die Transaktion nicht durchgeführt wurde. Da der Käufer anfänglich nicht zurückgetreten ist war die Anmahnung durch Ebay richtig. Hätte sich der Käufer gemeldet und wäre zurück getreten, hättet ihr euch einvernehmlich einigen können, ist ja auch eine Möglichkeit um die Gebühren zurück zu bekommen.
Die Abmahnung ist zudem eine Funktion des Ebay-Marktplatzes, um derartige „ich melde mich einfach nicht“-Käufer zu brandmarken.