Ebay und DVD-Versteigerung

hallo,
habt Ihr schon mal daran gedacht, Euch aus dem ausland einen (regulären) DVD-Film zu besorgen? Z.B. weil er in Englisch hier nicht zu haben ist und Ihr den unbedingt in der Sprache haben wollt?
Vorsicht, das kann gefährlich werden!
Besonders dann, wenn Ihr dann den Film weiter verkauft.
http://www.onlinekosten.de/news/artikel/12944
Merke: was Recht ist, bestimmt nicht das deutsche Gesetz, sondern Abzock-Rechtsanwälte und deren Mandanten.
Grüße
Raimund

http://www.onlinekosten.de/news/artikel/12944
Merke: was Recht ist, bestimmt nicht das deutsche Gesetz,
sondern Abzock-Rechtsanwälte und deren Mandanten.

würde mich auf jedes gerichtsverfahren freuen!!!
selbst schuld wer bezahlt!!!
gruß
ad

Hi!

habt Ihr schon mal daran gedacht, Euch aus dem ausland einen
(regulären) DVD-Film zu besorgen? Z.B. weil er in Englisch
hier nicht zu haben ist und Ihr den unbedingt in der Sprache
haben wollt?
Vorsicht, das kann gefährlich werden!
Besonders dann, wenn Ihr dann den Film weiter verkauft.
http://www.onlinekosten.de/news/artikel/12944
Merke: was Recht ist, bestimmt nicht das deutsche Gesetz,
sondern Abzock-Rechtsanwälte und deren Mandanten.

Wenn’s wirklich vor Gericht geht, wird so was nicht wegen Geringfügigkeit abgeschmettert?
Den Streitwert eines Gerichtsverfahrens legt doch nicht der Anwalt der klagenden Partei fest, oder?

Grüße
Heinrich

@Artur und heinrich
Ob der RA damit durchkommt, weiß ich nicht. Bin ja kein RA. Aber nach meinem Gerechtigkeitsempfinden geht das den RA einen Sch**** an, was ich mit meinem gekauften Eigentum mache.
Er kann mir verbieten, öffentliche Verranstaltungen gegen Eintrittsgebühr zu veranstalten. Doch sonst hat er 0 Recht.
Grüße
Raimund

Wer so dämlich ist, muss eben bluten-ganz einfach! :wink:

Gruss,
Roland

RIP

hallo Roland,
warum dämlich?
er hat eine reguläre CD gekauft. Keine Raubkopie. Damit ist das handelsgut in seinen Besitz übergegangen. Also kann er es auch wieder verkaufen.
Microsoft hatte (immer noch=?) in seinen vertragsbedingungen den gesetzwidrigen passus, dass Du zwar das Programm kaufen und verwenden darfst, doch wollte Big Blue Dir verbieten, bei Nichtgebrauch das Ding weiter zu veräussern. Klar, wenn Du es verkaufst (oder verschenkst) dann musst Du sämtliche Kopien davon löschen. Das ist klar.
Nig blue ist damit ganz schön eingefahren.
Grüße
Raimund

Hi!

  1. Wir haben die Rechtslage geprüft, kauf im oder aus dem Ausland und verkauf in Deutschland ist unanfechbar verfassungskonform.
    Also Blödsinn mit gefährlich und so…
  2. Wir kaufen und verkaufen ausländische CD´s und DVD´s im gewerblichen Bereich. Es wird streng darauf geachtet, daß es keine Kopien sind. Wir prüfen u.a. mit spez. Prüfsoftware.
  3. Ich als Privatmann und unsere Kunden hatten NIE Probleme mit dem Wiederverkauf.
  4. …und das seit 8 Jahren!

Hallo,
ich vermute, dass da ein RA sein schlecht gehendes Geschäft mit dubiosen Abmahnungen aufbessern wollte.
So hat ein gewisser RA in München auch angefangen.
Grüße
Raimund

OT: Microsoft = Big Blue?
Hallo,

ich glaube, du hast da was verwechselt. Nicht Microsoft wird als Big Blue bezeichnet, sondern die Firma mit den drei groszen, blauen Buchstaben… IBM :wink:.

Viele Gruesze
Patrick

stimmt! danke! o.w.T.
.

Hallo,

ich glaube nicht, dass wegen des „Parallelimports“ etwas passieren kann.
Das könnte ich mir höchstens dann vorstellen, wenn es um einen gewerblichen
Verkauf gehen würde, aber selbst da hätte ich meine Zweifel. Ich würde die
Abmahnung jedenfalls nicht akzeptieren und es auf ein Verfahren ankommen
lassen.

Wodurch es aber wirklich Ärger geben könnte, auch wenn es hier nicht darum
ging, ist das Jugendschutzgesetz. Importierte Filme haben keine USK-Freigabe
und sind daher grundsätzlich als „ab 18“ eingestuft, auch wenn die deutsche
Version für Minderjährige freigegeben ist. Solche Filme dürfen nicht über den
Versandhandel vertrieben werden, was eBay strenggenommen auch ist.

Grüße,
Sascha

Hi Raimund!
HiHi, genauso sehe ich das auch!
tüs Sput

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