Ich hoffe, daß der Artikel so in Ordnung geht. Mich interessiert de rechtliche Bewertung des folgenden Sachverhalts: Verkäufer, die bei EBAY ihre Sachen anbieten, können als eine Zahlungsmethode PAYPAL anbieten. In der Regel ist die Zahlungsmethode bei Kreditkarten-zahlungen nicht kostenfrei, d.h. PAYPAL kassiert dafür Gebühren. EBAY hat nun in die AGB aufgenommen, daß der Verkäufer die Gebühren nicht an den Käufer weitergeben darf. Entsprechende Hinweise in den Auktionen werden überwacht und die Auktion daraufhin beendet. Mich interessiert, ob dies so in Ordnung ist. EBAY und PAYPAL gehören zwar zusammen, aber die Auktion und die nachfolgende Zahlung sind meiner Meinung nach zwei rechtlich voneinander unabhängige Vorgänge. Darf mir also EBAY vorschreiben, daß ich keine PAYPAL-Gebühren verlangen darf, wenn ich dies als Zahlungsmethode anbiete ? Scliesslich ist ja über das BGB eindeutig geregelt, daß die Zahlung Käufersache ist und daher evtl. Kosten vom Käufer getragen werden.
Nochmals: mich interessiert nur die rechtliche Seite - ich brauche keine Tipps, wie man es besser oder anders machen kann. Ich selbst bin auch noch nicht Opfer eines EBAY Ausschlusses geworden.
Ich bin mal gespannt, wie die Experten dies sehen !!!
Ebay schreibt das ja nicht vor. Der Verkäufer trifft mit Ebay eine vertragliche Vereinbarung, diese Gebühren nicht dem Käufer anzulasten.
Vereinbart der Verkäufer nun mit dem Käufer dennoch die Übernahme der Gebühren, dann handelt der Verkäufer vertragswidrig, aber nicht gegenüber dem Käufer, sondern gegenüber ebay.
Tom hat es sehr schön auf den Punkt gebracht. Ich weiß nicht, wie weit du in rechtlichen Fragen gebildet bist; wenn das nicht so viel ist, kommt dir die Aussage, dass dir das nicht vorgeschrieben wird, vermutlich eher befremdend vor. Richtig ist es aber trotzdem.
Die ganzen Nutzungsbedingungen von eBay sind schlicht und ergreifend AGB. Und AGB sind schlicht und ergreifend Vertragsbestandteile. Es steht dir frei, sie zu akzeptieren und den damit den Vertrag einzugehen, genauso gut kannst du es sein lassen. Aber wenn du die Bedingungen akzeptierst, gilt: Verträge sind einzuhalten. Akzeptierst du sie nicht, hast du keinen Vertrag. Ebay kann dir keinen bestimmten Vertrag aufzwingen, aber eben auch nicht unmgekehrt.
Zu deinem Hinweis auf das BGB gilt es anzumerken, dass das Gesetz in großen Teilen dispositiv ist. Viele Regelungen des BGB gelten nur, wenn vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Grob gesagt und mit diversen Ausnahmen: