Ebay und 'Privatverkauf'

Howdy allerseits,

wo wir gerade ebay am Wickel haben.

Ein Schlaumi X böte auf ebay eine Kamera an.
Im Angebotstext fände man die folgenden Bemerkungen:


  • Meine ebay Auktionen sind ausschliesslich private Verkaeufe
  • Dies ist ein Privatverkauf
  • Eine Garantie fuer angebotene Ware wird nicht uebernommen.

Gehe ich recht in der Annahme, dass dem potentiellen Kunden durchaus Gewährleistung gewährt würde (wenn auch nicht freiwillig)?

Punkt 2: Herr X haette in seinen sonstigen Auktionen durchaus noch 20 weitere Kameras (davon 2 weitere des Typs aus der oben genannten Auktion) und 50 andere Artikel.

Dürfte ein potentieller Kunde davon ausgehen, dass dieses allein deshalb schon kein Privatverkauf mehr ist? Anders gefragt: Wann wird aus einem ebay Privatverkaeufer ein gewerblicher Verkäufer? Wem obliegt die Beweispflicht (Muss der Käufer beweisen, dass X gewerblich handelt, oder muss X beweisen, dass er privat handelt)?

Gruss
norsemanna

Hallöchen,

im Endeffekt ist relativ wurscht, was man in den Auktionstext schreibt, sofern dies mit geltendem Recht in Konflikt kommt ist es nämlich ungültig.

Gehe ich recht in der Annahme, dass dem potentiellen Kunden durchaus Gewährleistung gewährt würde (wenn auch nicht freiwillig)?

Möglicherweise. Nicht automatisch.

Punkt 2: Herr X haette in seinen sonstigen Auktionen durchaus noch 20 weitere Kameras (davon 2 weitere des Typs aus der oben genannten Auktion) und 50 andere Artikel.

Das ist kein automatisches Kriterium, sehr wohl aber ein starkes Indiz.

Anders gefragt: Wann wird aus einem ebay Privatverkaeufer ein gewerblicher Verkäufer?

Wenn eine Gewinnerzielungsabsicht anzunehmen ist.

Wem obliegt die Beweispflicht (Muss der Käufer beweisen, dass X gewerblich handelt, oder muss X beweisen, dass er privat handelt)?

Ganz fies gesagt: das Finanzamt wird in diesem Fall ganz schnell ein Gewerbe unterstellen, dann muss der Verkäufer beweisen, dass es eben keins ist.
Möglicherweise kann sich der Käufer mit dem Finanzamt in Verbindung setzen und die dortigen Sachbearbeiter informieren, dass hier ein Verdacht auf Gewerbe vorliegt.

Was das dem Käufer jetzt konkret bringt … wenn das Finanzamt das Gewerbe bestätigt, ist es einfach. Wenn es das nicht tut - wird’s schwer.

Gruß,
Michael
(der sich immer wieder fragt, ob die Schlaumeier überhaupt wissen, dass sie mit dem „Privatverkauf“ sehr leicht Zoll und/oder Finanzamt wegen Verdachts auf Markenfälschung und/oder Steuerhinterziehung am Hacken haben)

  • Eine Garantie fuer angebotene Ware wird nicht uebernommen.

Gehe ich recht in der Annahme, dass dem potentiellen Kunden
durchaus Gewährleistung gewährt würde (wenn auch nicht
freiwillig)?

Du spielst auf den fälschlich gewählten Begriff „Garantie“ an, wähslt aber selber ebenso einen falschen Begriff („Gewährleistung“) für die wohl gemeinte Haftung für Sachmängel.

„Falsa demonstratio non nocet“.
Wenn beide Vertragspartner wissen, was gemeint ist, schadet ein falscher Begriff nicht.
Das Wort „Garantie“ findet sich fast durchgängig in allen eBay „Privatverkäufen“, ich vermute , dass ein Richter davon ausgehen wird, dass eben dieser falsche Begriff nicht schaden wird und daher eine Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen ist.

Punkt 2: Herr X haette in seinen sonstigen Auktionen durchaus
noch 20 weitere Kameras (davon 2 weitere des Typs aus der oben
genannten Auktion) und 50 andere Artikel.

Dürfte ein potentieller Kunde davon ausgehen, dass dieses
allein deshalb schon kein Privatverkauf mehr ist?

Die BGB-Definition des Unternehmers:
„Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.“

Die UStG-Definition:
„Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt.“

Anders
gefragt: Wann wird aus einem ebay Privatverkaeufer ein
gewerblicher Verkäufer?

Uninteressant! Lass ebay doch machen, was ebay will.

Wem obliegt die Beweispflicht (Muss
der Käufer beweisen, dass X gewerblich handelt, oder muss X
beweisen, dass er privat handelt)?

Ich VERMUTE (Laie!), dass derjenige das unternehmerische Handeln beweisen muss, dem daraus ein Vorteil entstehen würde.

Howdy,

Du spielst auf den fälschlich gewählten Begriff „Garantie“ an,
wähslt aber selber ebenso einen falschen Begriff
(„Gewährleistung“) für die wohl gemeinte Haftung für
Sachmängel.

so, dann erklaer doch bitte mal, was dich hier genau stört.

Ich zitiere derweil von der Webseite einer grossen Rechtskanzlei in MUC:

"So versteht man unter Gewährleistung die gesetzliche Sach- und Rechtsmängelhaftung jedes Verkäufers, also auch des Privatverkäufers. "

Wenn selbst Rechtsanwaelte diesen Terminus so verwenden, weshalb meinst du, es wäre falsch, wenn es hier aus meiner Feder kommt?

Gruss
norsemanna

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Wenn selbst Rechtsanwaelte diesen Terminus so verwenden,
weshalb meinst du, es wäre falsch, wenn es hier aus meiner
Feder kommt?

Wenn es richtig ist, dann zeig mir den Paragrafen im BGB, in welchem die Gewährleistung beim Verbrauchsgüterkauf geregelt ist.

(Ich kenne ne Menge Elektriker, die behaupten, „Taschenlampen“ oder „Schraubenzieher“ zu besitzen. Ich kenne auch Heizungsinstallatuere, die sagen, der Raum würde um 5°C aufgeheizt. Ist das dann auch richtig?)