Ebay und reklamation / zurücksenden

hallo alle

wie verhält es sich, wenn mal angenommen jemand im Juni etwas bei ebay ersteigert und bezahlt und auch erhält. mal angenommen, der artikel ist beschädigt und schadensersatz wird gefordert.
mal angenommen, ersatz wird geliefert aber die beschädigte ware nicht abgeholt. wie lange müsste denn in diesem falle die beschädigte ware ( zumal es sich mal angenommen um einen großen und sperrigen Gegenstand handeln würde…)aufgehoben werden ???
Wäre der Käufer denn in diesem falle verpflichtet, die Ware bis zum heutigen Zeitpun kt aufzuheben oder dürfte er die defekte ware dann entsorgen ?? Zumal am Ende des Jahres vielleicht ein Umzug anstehen würde, zu dem man diesen gegenstand nun wirklich nicht mitnehmen möchte ??

Wie verhält es sich in diesem natürlich fiktivem Fall ??

liebe gRüße,

daniela

Hallo Daniela,

wenn ich Dich richtig verstehe, gibt es keine Forderungen mehr von deiner Seite sondern nur das Problem, die defekte Ware zurückzugeben bzw. zu entsorgen.
Haste Du schon mal den Verkaufer per E-Mail aufgefordert? Antwortet er nicht?
Wenn er nicht reagiert würde ich ihm schriftlich (wenn das Teil teuer ist ggf per Einschreiben/Rückschein, sonst per E-Mail) eine Frist von 2-3 Wochen setzen, in der er sich äußern kann, wie er das Teil zurückbekommen möchte. Gleichzeitig würde ich in dem Schreiben ankündigen, das nach Du Ablauf dieser Frist (genaues Datum mitteilen) das Teil nach eigenem Ermessen entsorgen wirst.

Damit ist er im Verzug und wenn er nicht reagiert, mußt Du das Teil nicht weiter lagern.

Grüße
gordie

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